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   RG, 10.12.1919 - V 229/19   

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https://dejure.org/1919,102
RG, 10.12.1919 - V 229/19 (https://dejure.org/1919,102)
RG, Entscheidung vom 10.12.1919 - V 229/19 (https://dejure.org/1919,102)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1919 - V 229/19 (https://dejure.org/1919,102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein Wiederkaufsrecht wirksam auch durch eine Eventualerklärung, insbesondere für den Fall ausgeübt werden, daß eine in erster Linie erklärte Anfechtung des Kaufvertrags sich als unbegründet erweist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederkaufsrecht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung bei einer Teilklage

    Um dieses Ziel zu erreichen, war der Kläger nicht etwa, wie das Berufungsgericht meint, gezwungen, zugleich die Gegenforderung des Beklagten anzuerkennen; er konnte vielmehr die Aufrechnung auch für den Fall des Bestehens der Gegenforderung.erklären (RGZ 57, 97, 101; 97, 269, 273).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Denn von ihrem Ansatz her stellt die Rechtsbedingung anders als die §§ 158 ff. BGB nicht auf den Eintritt eines ungewissen Ereignisses ab, sondern lediglich auf die - möglicherweise noch nicht vollzogene - Erkenntnis einer definierten Rechtslage (so bereits das Reichsgericht in RGZ 97, 269, 273).
  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 108/63

    Revision in Sachen Aufrechnung eines Nebenintervienten mit einer ihm fremden

    Wenn das angefochtene Urteil darauf abstellt, insoweit habe eine außergerichtliche Aufrechnung vorgelegen, (undatierte Erklärung der Beklagten als Anlage zum Schriftsatz des Streithelfers vom 1. Oktober 1958) und diese sei, da an eine Bedingung geknüpft ("hilfsweise"), aus Gründen des sachlichen Rechts unwirksam, so ist das zwar richtig (§ 388 Satz 2 BGB), aber in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend, weil ein Beteiligter ohne Rücksicht darauf, wie er sich materiellrechtlich erklärt hat, im Prozeß die Aufrechnung erneut - und zwar hier auch hilfsweise (RGZ 97, 269, 273) - geltend machen kann.
  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 198/85

    Erlöschen von Versorgungsansprüchen durch Aufrechnung - Schadenersatzansprüche

    Ein solcher Zusatz ist innerhalb und außerhalb des Prozesses unschädlich (vgl. RGZ 79, 24, 26; 97, 269, 273; Staudinger/Kaduk, BGB, 10./11. Aufl. 1978, § 388 Rz 32 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung

    Bei der Hilfsaufrechnung wird die Aufrechnungserklärung - zulässigerweise - unter eine innerprozessuale Bedingung gestellt, nämlich unter die Bedingung, daß das Gericht die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, für begründet erachtet (vgl. RGZ 97, 269, 273; SAGE 11, 346, 349; von Feldmann, in Münchener Kommentar, a.a.O., § 388, Rdn. 4; Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, 1983, § 12 VIII 6, S. 285; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 388, Anm. 2 b).
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