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   RG, 26.03.1920 - III 388/19   

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https://dejure.org/1920,94
RG, 26.03.1920 - III 388/19 (https://dejure.org/1920,94)
RG, Entscheidung vom 26.03.1920 - III 388/19 (https://dejure.org/1920,94)
RG, Entscheidung vom 26. März 1920 - III 388/19 (https://dejure.org/1920,94)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Was ist im Sinne von § 57 Satz 3 ZVG. unter dem ersten Termine zu verstehen, für den die Kündigung zulässig ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietkündigung bei Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 98, 273
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

    Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Ist dies nicht der Fall, so wird ihm ab Erlangung der Kenntnis ein Kündigungsrecht zu dem dann nächstmöglichen Termin zugebilligt (RGZ 98, 273, 274; Zeller/Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 16. Aufl., § 57 a Anm. 5.2; Eickmann, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, § 19 I 2 b; Teufel, in: Steiner, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., §§ 57-57 c ZVG Rdn. 46; Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 8. Aufl., B 1.3.2.).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 2 U 303/08

    Gewerberaummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

    Denn maßgeblich für das Sonderkündigungsrecht ist zwar der erste gesetzlich zulässige Termin, aber nur, wenn die Kündigung dem Ersteher ohne schuldhaftes Zögern möglich war (vgl. RGZ 98, 273; Stöber, ZVG, 18. Auflage, 2006, § 57a Rn. 5).

    Der erste zulässige Termin ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles derjenige Termin, für den die Kündigung dem Ersteher ohne vorwerfbares Zögern möglich ist (vgl. RGZ 98, 273; Stöber, a.a.O).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02

    Ausübungsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57 a ZVG nach

    Es ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls derjenige Termin, für den die Kündigung dem Ersteher ohne vorwerfbares Zögern möglich ist (vgl. RGZ 98, 273, 275; Zeller/Stöber, a.a.O.).
  • KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10

    Zwangsversteigerung: Teilkündigungsrecht des Erstehers einer Teilfläche eines

    Maßgeblich ist der Termin, für den ihm die Kündigung ohne schuldhaftes Zögern möglich ist (s. RGZ 98, 273, 275; OLGR Düsseldorf 2003, 329; Stöber, a.a.O., § 57 a Rn. 5; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., §§ 57-57 b Rn. 12).
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