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RG, 26.03.1920 - III 388/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Was ist im Sinne von § 57 Satz 3 ZVG. unter dem ersten Termine zu verstehen, für den die Kündigung zulässig ist?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietkündigung bei Zwangsversteigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 98, 273
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01
Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft
Ist dies nicht der Fall, so wird ihm ab Erlangung der Kenntnis ein Kündigungsrecht zu dem dann nächstmöglichen Termin zugebilligt (RGZ 98, 273, 274;… Zeller/Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 16. Aufl., § 57 a Anm. 5.2; Eickmann, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, § 19 I 2 b;… Teufel, in: Steiner, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., §§ 57-57 c ZVG Rdn. 46;… Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 8. Aufl., B 1.3.2.). - OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 2 U 303/08
Gewerberaummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung …
Denn maßgeblich für das Sonderkündigungsrecht ist zwar der erste gesetzlich zulässige Termin, aber nur, wenn die Kündigung dem Ersteher ohne schuldhaftes Zögern möglich war (vgl. RGZ 98, 273;… Stöber, ZVG, 18. Auflage, 2006, § 57a Rn. 5).Der erste zulässige Termin ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles derjenige Termin, für den die Kündigung dem Ersteher ohne vorwerfbares Zögern möglich ist (vgl. RGZ 98, 273;… Stöber, a.a.O).
- OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 66/02
Ausübungsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57 a ZVG nach …
Es ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls derjenige Termin, für den die Kündigung dem Ersteher ohne vorwerfbares Zögern möglich ist (vgl. RGZ 98, 273, 275;… Zeller/Stöber, a.a.O.). - KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10
Zwangsversteigerung: Teilkündigungsrecht des Erstehers einer Teilfläche eines …