Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.09.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.1994 - 16 Wx 127/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3007
OLG Köln, 10.11.1994 - 16 Wx 127/94 (https://dejure.org/1994,3007)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.1994 - 16 Wx 127/94 (https://dejure.org/1994,3007)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 1994 - 16 Wx 127/94 (https://dejure.org/1994,3007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 118 BRAGO; RECHTSANWALT; GEBÜHREN; BESPRECHUNGSGEBÜHR; PFLEGER

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Besprechungsgebühr für einen Anwalt in der Funktion als Pfleger; Bemessung des Gebührenanspruchs eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 118
    Zur Entstehung einer Besprechungsgebühr für den Anwalt als Pfleger - Rechtsanwalt, Gebühren, Besprechungsgebühr, Pfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung des Ergänzungspflegers (bei Minderjährigem)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 680 (Ls.)
  • Rpfleger 1995, 272
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.1994 - 15 W 221/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9983
OLG Hamm, 13.09.1994 - 15 W 221/94 (https://dejure.org/1994,9983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.1994 - 15 W 221/94 (https://dejure.org/1994,9983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 1994 - 15 W 221/94 (https://dejure.org/1994,9983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in Grundbuchsache

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet es dem Gesetzgeber nicht, im Rahmen einer typisierenden Betrachtung auch bei der Löschung grundsätzlich auf den ursprünglichen Wert für die Verkäuferin und die Bank abzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 1994 - 15 W 221/94 -, MittBayNot 1995, S. 160 f.).

    Der Umstand, dass für die Löschung des Gesamtgrundpfandrechts insgesamt höhere Gebühren anfallen, nämlich ein um die Summe der für die Eintragung der Mithaftentlassungserklärungen auf den einzelnen Wohnungseigentumsrechten entstandenen Gebühren höherer Betrag, als er für die einheitliche Löschung der Gesamtgrundschuld angefallen wäre, ist lediglich eine Folge der bei der Finanzierung des Objektes gewählten rechtlichen Gestaltungsform (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 1994 - 15 W 221/94 -, MittBayNot 1995, S. 161).

  • OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06

    Grundbuchgebühr: Geschäftswert für die Löschung einer nur noch auf einem

    Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).

    Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung desjenigen Erwerbers, der als letzter die Mithaftentlassung - und damit die endgültige Löschung - beantragt, gegenüber den übrigen Erwerbern liegt hier jedoch darin, dass die Gebühren einen unterschiedlichen Abgeltungsbereich haben (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1998, 376, 377; RPfleger 1995, 272).

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1995, 272; 1998, 376), die mit der des OLG Frankfurt (NJW-RR 2004, 90) und wohl auch des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 414) in Einklang steht.
  • OLG Köln, 31.08.2010 - 2 Wx 90/10

    Gerichtsgebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil

    Er macht sich den vollen Wert der staatlichen Leistung zunutze; er kann deshalb auch in voller Höhe für die gesetzlich vorgesehene Gegenleistung in Anspruch genommen werden (BayObLGZ 1993, 285 = Rpfleger 1994, 84; vgl. auch OLG Hamm, JurBüro 1995, 596; so auch OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02

    Kosten im Grundbuchverfahren: Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der

    Zum einen haben die für die Eintragung der Pfandentlassungen zu erhebenden Gebühren eine anderen Abgeltungsbereich als die Löschungsgebühr, zum anderen ist die bei sukzessiver Pfandentlassung höherer Kostenbelastung lediglich die Folge der von den Beteiligten bei der Finanzierung des Objektes selbst gewählten Gestaltungsform (OLG Hamm Rpfleger 1995, 272, 273).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96

    Gebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Anderes gelte lediglich bei der Löschung auf Antrag des Erstellers der Wohnungseigentumsanlage oder auf Antrag des Grundpfandgläubigers (BayObLG Rpfleger 1993, 84; vgl. auch OLG Hamm, Rpfleger 1995, 272, 273).
  • OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06

    Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden

    Der Beteiligte, der zunächst Eigentümer des gesamten Grundstücks und Besteller der Grundschuld war, kann sich nämlich nach keiner Auffassung auf § 23, 2. Hs. KostO berufen (BayObLG Rpfleger 1994, 84; OLG Dresden Rpfleger 2003, 273 ; OLG Hamm Rpfleger 1995, 272).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98

    Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum

    Dann soll der Ersteller nach gefestigter Rechtsprechung für die Löschung eine halbe Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld zahlen, was auch nicht von der Judikatur in Zweifel gezogen wird, welche die letztgenannte Ansicht vertritt (BayObLG Rpfleger 1994, 84; OLG Köln MiHRhNotK 1997, 240; im übrigen: OLG Hamm RPfleger 1995, 272; OLG Oldenburg Beschluß vom 16. Februar 1994, Aktenzeichen 5 W 12/94; LG Koblenz NJW-RR 1996, 832; vgl.,aus, dem Schrifttum: Göttlich/Mümmler a.a.O., Stichwort "Löschungen", Anm. 2.5).
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