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   LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11   

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https://dejure.org/2012,13055
LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11 (https://dejure.org/2012,13055)
LG Köln, Entscheidung vom 02.05.2012 - 26 O 351/11 (https://dejure.org/2012,13055)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 26 O 351/11 (https://dejure.org/2012,13055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Unterlassung der Verwendung von AGBs wegen unangemessener Benachteiligung von Reisekunden; Anforderungen an eine Vorleistungsklausel über den Erhalt des vollen Reisepreises vor Reisebeginn

  • reise-recht-wiki.de

    Inhaltskontrolle hinsichtlich einer Vorleistungspflicht des Reisekunden bei einem Reisevertrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Reisebedingungen / Anzahlung / Vorleistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Unterlassung der Verwendung von AGBs wegen unangemessener Benachteiligung von Reisekunden; Anforderungen an eine Vorleistungsklausel über den Erhalt des vollen Reisepreises vor Reisebeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    20% Anzahlung und Restzahlung 90 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige AGB-Klausel eines Reiseveranstalters: - Kunden mussten den Reisepreis schon 90 Tage vor Reisebeginn zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorleistungsklausel eines Reiseveranstalters über den Erhalt des vollen Reisepreises 90 Tage vor Reisebeginn regelmäßig unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RRa 2012, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11
    Die von dem Kläger angeführte Leitentscheidung des BGH (NJW 1987, S. 1931 ff.) sei durch § 651 k BGB überholt.

    Es ist im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Vorleistungsklausel hingenommen werden kann, weil der Reiseveranstalter ein berechtigtes Interesse am Erhalt des vollen Reisepreises vor Reisebeginn hat (BGH NJW 1987, S. 1931, 1933).

    Die Begründung einer Vorleistungspflicht des Reisekunden in AGB, welche über eine mit Vertragsschluss zu entrichtende, verhältnismäßig geringe Anzahlung (BGH NJW 2006, S. 3134: 20 %) hinausgeht, ist grundsätzlich nur bei Hingabe hinreichender Sicherheiten vertretbar (BGH NJW 1987, S. 1931, 1934 f.).

    Die durch die Leitentscheidung des BGH (NJW 1987, S. 1931 ff.) aufgestellten Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer verklausulierten Vorleistungspflicht in Höhe des gesamten Reisepreises sind trotz Einführung des § 651 k BGB unter Berücksichtigung der weiteren Umstände vorliegend nicht erfüllt.

    Dem stehen zwar berechtigte - von der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannte - Interessen der Beklagten entgegen, u. a. das Interesse, die ihrerseits zum Teil in erheblichem Umfang erbrachten Vorleistungen durch Zahlungen der Reisenden zu refinanzieren (vgl. BGH NJW 1987, S. 1931, 1933).

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11
    Wird durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Vorleistungspflicht begründet, ist nicht § 309 Nr. 2 a) BGB, sondern § 307 BGB Grundlage der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2006, S. 3134; NJW 2010, S. 1449).

    Die Begründung einer Vorleistungspflicht des Reisekunden in AGB, welche über eine mit Vertragsschluss zu entrichtende, verhältnismäßig geringe Anzahlung (BGH NJW 2006, S. 3134: 20 %) hinausgeht, ist grundsätzlich nur bei Hingabe hinreichender Sicherheiten vertretbar (BGH NJW 1987, S. 1931, 1934 f.).

    Diese Regelung ist in die nach höchstrichterlicher Vorgabe anzustellende Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen, da sich Rücktritts- und Fälligkeitsfristen nach Treu und Glauben entsprechen müssen (s. o.; vgl. auch BGH NJW 2006, S. 3134, 3135).

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11
    Wird durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Vorleistungspflicht begründet, ist nicht § 309 Nr. 2 a) BGB, sondern § 307 BGB Grundlage der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2006, S. 3134; NJW 2010, S. 1449).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 43/11

    Zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11
    Nach der beklagtenseits zitierten höchstrichterlichen Entscheidung des BGH vom 02.11.2011 (Az. X ZR 43/11) ist § 651 k BGB zudem richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der Reisende auch für den Fall der Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts und Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, der infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens den gezahlten Reisepreis nicht erstattet, abzusichern ist.
  • LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06

    AGB von Pauschalreiseverträgen: Wirksamkeit der mit einem späterem

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11
    In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg zu erwähnen, wonach die Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn jedenfalls nicht für einen Zeitpunkt vereinbart werden kann, zu dem noch eine Absagemöglichkeit für den Reiseveranstalter besteht (LG Hamburg NJW-RR 2008, S. 439).
  • OLG Celle, 28.11.2013 - 11 U 279/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer ein Drittel des Reisepreises übersteigenden

    Die Begründung einer Vorleistungspflicht, die über eine beim Vertragsschluss zu entrichtende, verhältnismäßig geringe Anzahlung hinausgeht, ist grundsätzlich nur bei Hingabe hinreichender Sicherheiten vertretbar (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1934; Landgericht Köln RRa 2012, 244, zit. nach juris, Tz. 20).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.05.2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 351/11 - wird zurückgewiesen.
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