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   BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74   

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BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74 (https://dejure.org/1976,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1976 - V B 2.74 (https://dejure.org/1976,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1976 - V B 2.74 (https://dejure.org/1976,1710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Kosteninteresse bei Einleitung der Flurbereinigung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Durch eine Flurbereinigung erwartete Nachteile - Erwartung einer übermäßigen Knickrodung - Interesse der Beteiligten an einer eingeleiteten Flurbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Flurbereinigung - Kosteninteresse der Beteiligten - Durchführung des Verfahrens - Anordnung des Verfahrens - Einleitungshindernis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1976, 324
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65

    Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74
    Das Flurbereinigungsgericht ist - entgegen der Ansicht der vorgenannten Kläger - nicht von der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 29, 257 (= RdL 1968, 164 = Buchholz 424.01 § 4 FlurbG Nr. 5) abgewichen.

    Das Kosteninteresse des einzelnen Beteiligten ist bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen (BVerwGE 29, 257).

  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74
    Das Interesse der Beteiligten darf nach der Rechtsprechung dann angenommen werden, wenn bei Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände und bei objektiver Abwägung der sachlichen Gesichtspunkte der betriebswirtschaftliche Erfolg der Flurbereinigung nicht in Frage gestellt werden kann (BVerwGE 45, 113 [BVerwG 26.03.1974 - V B 14/72] [115]).
  • BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72

    Abfindungsbeschwerde - Verlust einer Jungviehweide - Fleckvieh-Zuchtbetrieb -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74
    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet die besondere Besetzung des Flurbereinigungsgerichts - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - regelmäßig eine sachverständige Beurteilung und Würdigung der in Flurbereinigungsverfahren zu entscheidenden Sachverhalte (Beschlüsse vom 26. Februar 1973 - BVerwG V B 16.72 - und 11. Februar 1975 - BVerwG V B 33.72 - [RdL 1975, 268]).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß das Kosteninteresse, das bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen ist, in der Regel kein Anordnungshindernis bildet (BVerwGE 29, 257 [BVerwG 29.03.1968 - IV C 104/65] und Beschluß vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - <RdL 1976, 324 f. = Buchholz 424.01 § 4 FlurbG Nr. 6>).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren -

    Das Flurbereinigungsgericht hat schließlich zu Recht auch darauf hingewiesen, daß die Höhe der "voraussichtlich entstehenden Kosten" im Sinne des § 5 Abs. 1 FlurbG und damit eine etwa befürchtete Kostenausweitung nicht zu den Anordnungsvoraussetzungen der §§ 1, 4 FlurbG gehört und deshalb kein Einleitungshindernis bilden kann (Beschluß vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 -).
  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 13 A 17.2155

    Erfolglose Klage gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Kosteninteresse des einzelnen Beteiligten zwar bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen (BVerwG, B.v. 30.8.1976 - V B 2.74 - RdL 1976, 324 = juris Rn. 8; U.v. 29.3.1968 - IV C 104.65 - BVerwGE 29, 257 = RdL 1968, 164 = juris Rn. 20), da es aber nicht zu den gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen gehört, bildet es in der Regel kein Einleitungshindernis (BVerwG, B.v. 27.5.1986 - 5 B 56.84 - juris Rn. 7; U.v. 15.12.1983 - 5 C 26.83 - RdL 1984, 67 = juris Rn. 37).

    Verfahrenshindernd kann das Kosteninteresse einzelner Beteiligter in der Regel schon deswegen nicht sein, weil die Flurbereinigung in erheblichem Umfang mit öffentlichen Mitteln durchgeführt wird und die Teilnehmer ohnehin nur nach Maßgabe des § 19 FlurbG zu Beiträgen herangezogen werden dürfen (BVerwG, B.v. 30.8.1976 - V B 2.74 - RdL 1976, 324 = juris Rn. 9).

  • BVerwG, 25.05.1981 - 5 B 156.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die aus Streitigkeiten gegen eine Anordnung der Flurbereinigung sich ergebenden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 45, 112; Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - [RzF § 4, S. 71] und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).

    Durch die angeführte Entscheidung vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - ist auch geklärt, daß das Kosteninteresse der Beteiligten nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens gehört und deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis bildet.

  • BVerwG, 25.05.1981 - 5 B 155.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung eines

    Die aus Streitigkeiten gegen eine Anordnung der Flurbereinigung sich ergebenden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 45, 112; Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - [RzF § 4, S. 71] und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).

    Durch die angeführte Entscheidung vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - ist auch geklärt, daß das Kosteninteresse der Beteiligten nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens gehört und deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis bildet.

  • BVerwG, 25.05.1981 - 5 B 158.79

    Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Anordnung der Flurbereinigung -

    Die aus Streitigkeiten gegen eine Anordnung, der Flurbereinigung sich ergebenden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 45, 112; Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - [RzF § 4, S. 71] und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).

    Durch die angeführte Entscheidung vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - ist auch geklärt, daß das Kosteninteresse der Beteiligten nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens gehört und deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis bildet.

  • BVerwG, 25.05.1981 - 5 B 157.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung eines

    Die aus Streitigkeiten gegen eine Anordnung, der Flurbereinigung sich ergebenden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 45, 112; Beschlüsse vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - [RzF § 4, S. 71] und vom 30. August 1979 - BVerwG 5 B 62.78 -).

    Durch die angeführte Entscheidung vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - ist auch geklärt, daß das Kosteninteresse der Beteiligten nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens gehört und deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis bildet.

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 15 MF 8/16

    Einleitungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; vereinfachtes

    Insbesondere gehört das vom Antragsteller ergänzend angeführte Kosteninteresse der Beteiligten nicht zu den Voraussetzungen für die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens und bildet deshalb hier entsprechend der Regel kein Einleitungshindernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.8.1976 - 5 B 2/74 - RzF 19 zu § 4 FlurbG).
  • OVG Sachsen, 29.01.2018 - 7 C 5/17

    Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Feststellung des

    34 Soweit eingewandt wird, die zu erwartenden Verfahrenskosten seien im Verhältnis zum Nutzen nicht gerechtfertigt, weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass das Kosteninteresse der Beteiligten zwar bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen ist, aber nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens gehört und deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis bildet (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 5 C 26.83 -, juris Rn. 37, und Beschl. v. 30. August 1976 - V B 2.74 -, juris Ls.).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 5 B 56.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Da das Kosteninteresse des einzelnen Beteiligten, das bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen ist (BVerwGE 29, 257 [BVerwG 29.03.1968 - IV C 104/65] = RdL 1968, 164; Beschluß vom 30. August 1976 - BVerwG 5 B 2.74 - <RdL 1976, 324>), nicht zu den gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen gehört und deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis bildet (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 26.83 - <RdL 1984, 67/69>), kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht nicht darin gesehen werden, daß das Flurbereinigungsgericht davon abgesehen hat, den Leiter der Landbauaußenstelle Celle zu der voraussichtlichen Kostenbelastung der Klägerin zu hören.
  • OVG Sachsen, 29.01.2018 - 7 C 22/16

    Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Feststellung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 9 C 10679/04

    Flurbereinigung in Bernkastel konnte eingeleitet werden

  • BVerwG, 09.03.1990 - 5 B 78.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 33.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2006 - 9 C 10679/04

    Flurbereinigung bei Befürchtung zu hoher Schadstoffbelastung des Bodens nicht

  • BVerwG, 11.01.1984 - 5 B 66.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.01.1984 - 5 B 70.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.01.1984 - 5 B 67.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Flurbereinigung

  • BVerwG, 06.08.1982 - 5 B 173.80

    Antragsberechtigung bei einer Beschwerde - Zustimmung einzelner

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 32.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 31.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 34.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 35.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 29.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 30.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 79.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 75.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 74.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 80.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 81.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 82.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 77.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer

  • BVerwG, 30.05.1980 - 5 CB 78.79

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen des für die

  • BVerwG, 27.01.1978 - 5 B 28.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.10.1982 - 5 CB 57.81

    Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens für den Landkreis Aurich -

  • OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01

    Anordnung einer Flurbereinigung wegen Zersplittung des Grundbesitzes und seiner

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 41.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 39.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 38.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 37.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 40.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 36.80

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 43.80

    Interesse von Beteiligten an einer Einleitung von Flurbereinigungsverfahren -

  • BVerwG, 22.08.1983 - 5 ER 243.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.06.1981 - 5 CB 42.80

    Interesse von Beteiligten an einer Einleitung von Flurbereinigungsverfahren -

  • BVerwG, 10.09.1976 - 5 B 25.75

    Ermessensentscheidung über die Abgrenzung des Verfahrensgebietes bei der

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