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   BVerwG, 12.10.1979 - 5 C 3.77   

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https://dejure.org/1979,2099
BVerwG, 12.10.1979 - 5 C 3.77 (https://dejure.org/1979,2099)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1979 - 5 C 3.77 (https://dejure.org/1979,2099)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 (https://dejure.org/1979,2099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Verwaltungsakt; Verwaltungsakt, selbständiger; Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Abfindung eines Flurbereinigungsteilnehmers - Anspruch auf unveränderte Wiederzuteilung der Einlage - Zustimmung der Flurbereinigungsdirektion als Akt behördlicher Mitwirkung in einem bei einer anderen Behörde durchgeführten Verfahren bzw. als selbstständiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1979, 319
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.08.1980 - 5 CB 10.77

    Abfindungszahlungen aufgrund eines Flurbereinigungsverfahrens - Erledigung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1979 - 5 C 3.77
    Dieser Rechtsstreit ist Gegenstand des bei dem erkennenden Senat anhängigen Verfahrens BVerwG 5 CB 10.77.
  • BVerwG, 23.11.1964 - V B 46.63

    Auslegung des Begriffs der "dauernden Bewachung" im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1979 - 5 C 3.77
    Im Rahmen einer Entscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nämlich auch zu berücksichtigen, ob das erledigende Ereignis von einem Prozeßbeteiligten herbeigeführt worden ist (Beschluß vom 23. November 1964 - BVerwG 5 B 46.63 - Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., Rdnr. 31 zu § 161).
  • BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 49.20

    Klagebefugnis des Grundeigentümers im Bodenordnungsverfahren.

    In bestimmten Fallgruppen ist Drittschutz jedoch anerkannt worden, beispielsweise dann, wenn Grundstücke nur unter den Voraussetzungen des § 45 FlurbG verändert oder einem anderen zugeteilt werden dürfen (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2) oder wenn durch ein Vorhaben im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG der Wert der Einlage eines anderen Teilnehmers in flurbereinigungsrechtlich beachtlicher Weise beeinträchtigt würde (BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 24.86
    Die Beteiligten gehen zutreffend davon aus, daß es zur Errichtung des dem Bauwerber Sch. bebauungsrechtlich genehmigten Bauwerkes einer - als Verwaltungsakt und nicht nur als Akt verwaltungsinterner Mitwirkung zu qualifizierende (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 3.77 - RdL 1979, 319 f. = RzF 34 I S. 55 f.>) - Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG bedurfte.
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 46.19

    Kein Drittschutz bei Zustimmung zur Nutzungsänderung

    Dieses Verständnis schließt allerdings die Möglichkeit einer Ausnahme ein, etwa wenn aus einem besonderen Rechtsgrund ein Anspruch auf Zuteilung des betroffenen Grundstücks geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2 S. 3 und Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 5).
  • BVerwG, 03.08.2021 - 9 B 50.20

    Klage von Teilen einer Erbengemeinschaft gegen die Auferlegung von Maßnahmen zur

    In bestimmten Fallgruppen ist Drittschutz jedoch anerkannt worden, beispielsweise dann, wenn Grundstücke nur unter den Voraussetzungen des § 45 FlurbG verändert oder einem anderen zugeteilt werden dürfen (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2) oder wenn durch ein Vorhaben im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG der Wert der Einlage eines anderen Teilnehmers in flurbereinigungsrechtlich beachtlicher Weise beeinträchtigt würde (BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2008 - 1 ME 16/08

    Abwehranspruch des Betreibers eines im Außenbereich gelegenen

    Es sind zwar insoweit Ausnahmesituationen denkbar, in denen im Hinblick auf den Zweck des Flurbereinigungsverfahrens auch subjektive Interessen der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Eigentümer/Landwirte, die einen Schutz beanspruchen können, bestehen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1979 - V C 3.77 -, RdL 1979, 319, Urt. v. 25.4.1989 - 5 C 24.86 -, NVwZ 1990, 366; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.2.2005 - 9 C 10875/04 -, AuR 2005, 163).
  • BVerwG, 24.09.2002 - 9 B 38.02

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; Unterliegen

    Etwas anders könnte nur gelten, wenn sich die neue Nutzung als Wiederanpflanzung im Rahmen einer gebietsüblichen Wechselwirtschaft erweist, weil insoweit davon auszugehen ist, dass der Zweck der gesetzlichen Regelung, nämlich eine Behinderung der Abfindungsgestaltung durch die Flurbereinigungsbehörde zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - BVerwG V C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 Flurbereinigungsgesetz Nr. 2), nicht beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 48.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

    Dieses Verständnis schließt allerdings die Möglichkeit einer Ausnahme ein, etwa wenn aus einem besonderen Rechtsgrund ein Anspruch auf Zuteilung des betroffenen Grundstücks geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2 S. 3 und Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 5).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 49.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

    Dieses Verständnis schließt allerdings die Möglichkeit einer Ausnahme ein, etwa wenn aus einem besonderen Rechtsgrund ein Anspruch auf Zuteilung des betroffenen Grundstücks geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2 S. 3 und Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 5).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 47.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

    Dieses Verständnis schließt allerdings die Möglichkeit einer Ausnahme ein, etwa wenn aus einem besonderen Rechtsgrund ein Anspruch auf Zuteilung des betroffenen Grundstücks geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2 S. 3 und Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 5).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 51.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

    Dieses Verständnis schließt allerdings die Möglichkeit einer Ausnahme ein, etwa wenn aus einem besonderen Rechtsgrund ein Anspruch auf Zuteilung des betroffenen Grundstücks geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 5 C 3.77 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 2 S. 3 und Urteil vom 25. April 1989 - 5 C 24.86 - Buchholz 424.01 § 34 FlurbG Nr. 3 S. 2 f.; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 5).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 50.19

    Streit um die Drittbetroffenheit durch eine Zustimmungsentscheidung nach § 34

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 15 KF 4/12

    Anordnung zur Ersatzpflanzung im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

  • VGH Bayern, 10.01.2019 - 13 AS 18.2198

    Errichtung einer Einfriedung ohne behördliche Zustimmung

  • BVerwG, 01.08.1980 - 5 C 31.79

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Verschleppung eines Elternteils -

  • VGH Bayern, 24.01.1980 - 13.A - 463/79
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