Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 31.08.1983

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.04.1983 - 13 A 81 A.1077   

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https://dejure.org/1983,19325
VGH Bayern, 28.04.1983 - 13 A 81 A.1077 (https://dejure.org/1983,19325)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.1983 - 13 A 81 A.1077 (https://dejure.org/1983,19325)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 1983 - 13 A 81 A.1077 (https://dejure.org/1983,19325)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Landbereitstellung; Voraussetzung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Papierfundstellen

  • RdL 1983, 295
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 2.84

    Öffentliche Anlagen - Bereitstellung von Land - Planerische Voraussetzungen -

    Sie stellen sicher, daß Landabzüge (§ 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG) zu Lasten dieser Teilnehmer erst angeordnet werden, wenn damit gerechnet werden kann, daß die vorgesehene Anlage tatsächlich auch hergestellt wird (s. Bayer.VGH, Urteil vom 28. April 1983 - Nr. 13 A 81 A. 1077 - <RdL 1983, 295>; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 1984 - 9 C 36/82 - ; Dippold, RdL 1988, 169 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.08.1983 - 7 S 1633/82   

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https://dejure.org/1983,30513
VGH Baden-Württemberg, 31.08.1983 - 7 S 1633/82 (https://dejure.org/1983,30513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.08.1983 - 7 S 1633/82 (https://dejure.org/1983,30513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. August 1983 - 7 S 1633/82 (https://dejure.org/1983,30513)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Außenbereich; Bauland; Bauland und Schätzung; Hofanschlussfläche; Lagewert, besonderer; Planungsgewinn; Wertermittlung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Papierfundstellen

  • RdL 1983, 295
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 9 C 12017/04

    Überprüfung der Abwägung, der Berücksichtigung von Bodenschätzen bei der

    Wertsteigernde Umstände, die den Wert nicht für jedermann erhöhen, sondern nur für Einzelne, etwa den Eigentümer benachbarter Grundstücke, stellen keine nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden Umstände dar (vgl. Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 31. August 1983 - 7 S 1633/82 - in RdL 1983, 295 [296]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 C 11309/04

    Flurbereinigung - Wertermittlung; Regelwert, Sonderwert und Minderwert;

    Eine Abweichung vom landwirtschaftlichen Nutzwert als Maßstab bei der Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn für ein Grundstück lagebedingt ein höherer Preis erzielt werden kann, insbesondere wenn der Wert des Grundstückes nicht für jedermann, sondern nur für einzelne, etwa Eigentümer benachbarter Grundstücke von höherem Wert ist (vgl. Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 31. August 1983 - 7 S 1633/82 - = RdL 1983, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1990 - 7 S 2739/89

    Zum Eingriff in eine Hoffläche durch Flurbereinigung; hier: Ausweisung eines

    Der Kläger erhob Klage wegen der Bewertung einer Teilfläche des Flst.Nr. 26 - alt -- (Verfahren 7 S 1633/82).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 7 S 1452/92

    Flurbereinigung: Eingriff in eine Hoffläche durch Landbereitstellung für eine

    Dies habe zum einen auf Streitigkeiten mit dem Teilnehmer K. beruht, zum anderen auf Vorgängen im Zusammenhang mit der Wertermittlung, welche zu dem Verfahren 7 S 1633/82 vor dem Verwaltungsgerichtshof geführt hätten.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2015 - 7 S 804/13

    M. u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen Flurbereinigung Markgröningen

    Denn dies ändert nichts daran, dass sie zum maßgeblichen Zeitpunkt lediglich theoretisch - wie jedes andere Grundstück im Außenbereich auch - unter den Voraussetzungen des § 35 BauGB bebaubar waren (vgl. Senatsurt. v. 31.08.1983 - 7 S 163/82 -, RdL 1983, 295 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2012 - 7 S 379/11
    Dabei ist der Wert der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke jedes Teilnehmers regelmäßig durch einen allgemein formulierten Ermittlungsrahmen auf der Grundlage der Ergebnisse einer Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets zu bestimmen (vgl. Senatsurt. v. 31.08.1983- 7 S 1633/82 -, Rd1l 983, 295).
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