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   OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 15 KF 19/03   

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https://dejure.org/2006,29369
OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 15 KF 19/03 (https://dejure.org/2006,29369)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2006 - 15 KF 19/03 (https://dejure.org/2006,29369)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2006 - 15 KF 19/03 (https://dejure.org/2006,29369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auskunftsanspruch des Vorstandes einer Teilnehmergemeinschaft gegenüber der unteren Flurbereinigungsbehörde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 Nr. 2 BDSG; § 15 BDSG; § 16 S. 2 FlurbG; § 41 Abs. 1 FlurbG; § 11 Abs. 1 NDSG; § 11 Abs. 3 S. 1, 2 NDSG
    Bestehen eines Auskunftsanspruch des Vorstandes einer Teilnehmergemeinschaft gegenüber der unteren Flurbereinigungsbehörde

  • Judicialis

    BDSG § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; BDSG § 15; ; FlurbG § 41 Abs. 1; ; NDSG § 11 Abs. 1; ; NDSG § 11 Abs. 3 S. 1; ; NDSG § 11 Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Auskunftsanspruch des Vorstandes einer Teilnehmergemeinschaft gegenüber der unteren Flurbereinigungsbehörde

Papierfundstellen

  • RdL 2007, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 15 KF 8/04

    Zusammenlegung von Grundstücken im Hinblick auf eine nachhaltige Verbesserung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 15 KF 19/03
    Die Klage der Klägerin ist durch Urteil des Senats vom 28. September 2006 - 15 KF 8/04 - abgewiesen worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09

    Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu

    Sie gibt jedoch, auch wenn die Tatbestandvoraussetzungen erfüllt sind, einem Dritten kein subjektiv-öffentliches Recht auf Übermittlung dieser Daten (vgl. ebenso Nds. OVG, Urt. vom 28.09.2006 - 15 KF 19/03 -, RdL 2007, 75, juris Rn. 24, zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz).
  • VG Berlin, 05.01.2022 - 12 K 21.21
    Nur weil eine Person zu einem bestimmten Tun befugt ist, ist sie zu diesem noch nicht verpflichtet (vgl. zur fehlenden Eignung von Normen, die zur Datenübermittlung und zum Datenempfang berechtigten, einen Anspruch auf Datenübermittlung zu begründen Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2006 - 15 KF 19/03 - juris Rn. 23 ff.; BeckOK DatenschutzR/Aßhoff, 38. Ed. 1.11.2021, § 25 BDSG Rn. 19).
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