Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - 12 A 2686/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,21595
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - 12 A 2686/96 (https://dejure.org/1998,21595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.07.1998 - 12 A 2686/96 (https://dejure.org/1998,21595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 12 A 2686/96 (https://dejure.org/1998,21595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,21595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzdienstbefreiung; Dienstlich angeordnete Mehrarbeit; Krankheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RiA 1999, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01

    Arbeitszeitkonto - Jahresarbeitszeitsoll - Arbeitszeitgutschriften -

    Es geht im vorliegenden Fall auch nicht um den Ausgleich einer nach §§ 72 Abs. 2 Satz 1 BBG, 7 Abs. 1 Satz 1 AZV über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus angeordneten Mehrarbeit, die aber wegen Dienstunfähigkeit nicht geleistet werden konnte (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 29.07.1998, DÖD 1999, 93 = RiA 1999, 254), sondern um den Ausgleich bei von § 1 AZV abweichender Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit.
  • OVG Sachsen, 22.03.2016 - 2 A 374/14

    Jahresarbeitszeitkonto; Polizeibeamter; Krankheit

    Es geht im vorliegenden Fall daher nicht um den Ausgleich einer wirksam nach § 91 Abs. 2 Satz 1 SächsBG über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus angeordneten Mehrarbeit, die wegen Dienstunfähigkeit nicht geleistet werden konnte (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 29.7.1998 - 12 A 2686/96 -, juris Rn. 2 ff.), sondern um den - aufgrund der von § 1 SächsAZVO abweichenden Einteilung der Arbeitszeit - durch den Dienstplan herzustellenden Arbeitszeitausgleich (vgl. VGH Bad.-Württ., a. a. O.).
  • VG Leipzig, 04.07.2013 - 3 K 473/12

    Bestimmung der vom Beamten geschuldeten Dienstzeit; Arbeitsrechtliche

    Es geht im vorliegenden Fall daher nicht um den Ausgleich einer wirksam nach § 91 Abs. 2 Satz 1 SächsBG über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus angeordneten Mehrarbeit, die wegen Dienstunfähigkeit nicht geleistet werden konnte (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 29.7.1998 - 12 A 2686/96 -, [...] Rn. 2 ff.), sondern um den - aufgrund der von § 1 SächsAZVO abweichenden Einteilung der Arbeitszeit - durch den Dienstplan herzustellenden Arbeitszeitausgleich (vgl. VGH Bad.-Württ., a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - 1 A 367/09

    Qualifizierung der dienstlichen Anordnung von Mehrarbeit im Beamtenverhältnis als

    9 vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2010 - 2 C 27.09 -, juris Rn. 11, und vom 21. Februar 1991 - 2 C 48.88 -, BVerwGE 88, 60 = juris Rn. 21, 26; OVG NRW, Urteil vom 29. Juli 1998 - 12 A 2686/96 -, DÖD 1999, 93 = juris Rn. 14 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht