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   BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85   

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BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85 (https://dejure.org/1986,3791)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85 (https://dejure.org/1986,3791)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - BReg. 2 Z 23/85 (https://dejure.org/1986,3791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer zweifelsfreien Kennzeichnung der betroffenen Flächen für eine Auflassung von noch nicht vermessenen Teilflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 505
  • Rpfleger 1986, 176
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Eine Zwischenverfügung ist deshalb nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 311/313; BayObLGZ 1980, 299/306; 1983, 181/183; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann Grundbuchrecht 3. Aufl. - KEHE - RdNr. 16, Güte/Triebel GBO 6. Aufl. RdNr. 14, je zu § 18).

    Aus diesem Grund kann es nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluß eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das seinerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1983, 181/183).

  • BGH, 16.03.1984 - V ZR 206/82

    Verurteilung zur Auflassung einer Grundstücksteilfläche

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Eine Auflassung einer Teilfläche setzt jedoch voraus, daß diese genügend bestimmt ist (BGHZ 90, 323/326), d.h. daß sie nach ihrer Lage und Größe in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechender zweifelsfreien Weise bezeichnet ist (vgl. BayObLGZ 1973, 309/314, BayObLG DNotZ 1985, 44/45, je m.w. Nachw; Horber § 20 Anm. 4 a; KEHE § 20 RdNr. 109; Palandt BG 45. Aufl. § 925 Anm. 5 bb).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Das Grundbuchamt wird zu prüfen haben, ob die von den Beteiligten befürwortete Auslegung der nächstliegenden Bedeutung des Erklärten entspricht, auf die hier abzustellen ist (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 189/191; 1980, 108/113; KEHE Einleitung C 26).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Eine Zwischenverfügung ist deshalb nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 311/313; BayObLGZ 1980, 299/306; 1983, 181/183; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann Grundbuchrecht 3. Aufl. - KEHE - RdNr. 16, Güte/Triebel GBO 6. Aufl. RdNr. 14, je zu § 18).
  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 30/83

    Zur ausreichend bestimmten Bezeichnung einer verkauften Teilfläche

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Eine Auflassung einer Teilfläche setzt jedoch voraus, daß diese genügend bestimmt ist (BGHZ 90, 323/326), d.h. daß sie nach ihrer Lage und Größe in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechender zweifelsfreien Weise bezeichnet ist (vgl. BayObLGZ 1973, 309/314, BayObLG DNotZ 1985, 44/45, je m.w. Nachw; Horber § 20 Anm. 4 a; KEHE § 20 RdNr. 109; Palandt BG 45. Aufl. § 925 Anm. 5 bb).
  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Das Grundbuchamt wird zu prüfen haben, ob die von den Beteiligten befürwortete Auslegung der nächstliegenden Bedeutung des Erklärten entspricht, auf die hier abzustellen ist (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 189/191; 1980, 108/113; KEHE Einleitung C 26).
  • BayObLG, 21.11.1973 - BReg. 2 Z 43/73

    Streit um die abgelehnte Eintragung mehrerer Auflassungsvormerkungen mangels

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Eine Auflassung einer Teilfläche setzt jedoch voraus, daß diese genügend bestimmt ist (BGHZ 90, 323/326), d.h. daß sie nach ihrer Lage und Größe in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechender zweifelsfreien Weise bezeichnet ist (vgl. BayObLGZ 1973, 309/314, BayObLG DNotZ 1985, 44/45, je m.w. Nachw; Horber § 20 Anm. 4 a; KEHE § 20 RdNr. 109; Palandt BG 45. Aufl. § 925 Anm. 5 bb).
  • BayObLG, 13.10.1982 - BReg. 2 Z 80/82

    Zur Verfügungsberechtigung über Grundstücke im DDR-Westvermögen

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982, 348/351) nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79

    Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Das Grundbuchamt wird zu prüfen haben, ob die von den Beteiligten befürwortete Auslegung der nächstliegenden Bedeutung des Erklärten entspricht, auf die hier abzustellen ist (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 189/191; 1980, 108/113; KEHE Einleitung C 26).
  • BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 69/75
    Auszug aus BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982, 348/351) nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 168/11

    Verwendung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren

    Dies folgt daraus, dass nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein kann, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das erst die Grundlage einer einzutragenden Rechtsänderung sein soll, weil sonst die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (BayObLG Rpfleger 1986, 176 ; FGPrax 2001, 13 ; Senat Rpfleger 1990, 292 und Beschluss vom 14.10.2005 -20 W 405/04- dok. bei juris; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 18, Rdnr. 8, 9, 12, 32; Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 18, Rdnr. 37; differenzierend Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 442a).
  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter

    In Abgrenzung hierzu befand das Landgericht Tübingen am 15.1.1986 in Bezug auf eine kapitalistisch organisierte GbR, dass eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags in Anbetracht der faktischen Schwierigkeiten einer Vertragsänderung, resultierend aus dem Erfordernis der Einstimmigkeit aller Gesellschafter, und unter Berücksichtigung der Interessenlage der Gesellschafter als äußerst entfernt liegende und daher nur theoretische Möglichkeit anzusehen sei (BWNotZ 1986, 69 f.).
  • OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12

    Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der

    Denn folgt man dieser Ansicht, liegt kein behebbares Eintragungshindernis vor, so dass der Antrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und 32; st. Rspr. des Senats, z. B. Beschluss vom 18.10.2011, 34 Wx 341/11).
  • OLG München, 26.07.2012 - 34 Wx 248/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer postmortalen Vollmacht bei angeordneter

    Folgt man dieser, so liegt nämlich ein nicht behebbares Eintragungshindernis vor, so dass der Löschungsantrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und Rn. 32).
  • OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Grunddienstbarkeit bei Grundstücksteilung;

    7 1. Die Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO ist schon deshalb aufzuheben, weil nach der Rechtsansicht des Grundbuchamts ein nicht behebbares Eintragungshindernis vorliegt, so dass der Löschungsantrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; JurBüro 1998, 1273; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches

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  • OLG München, 18.10.2012 - 34 Wx 358/12

    Grundbuchverfahren: Umfang der Vollmacht einer Notariatsangestellten

    Folgt man dieser nämlich, so liegt ein nicht behebbares Eintragungshindernis vor mit der Folge, dass der Antrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und 32).
  • OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Bestimmtheit von Auflassungserklärungen

    Folgt man dem, so liegt nämlich ein nicht behebbares Hindernis vor, so dass der Eintragungsantrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 12 und Rn. 32).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 10.12.1985 - 3 T 957/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14600
LG Bielefeld, 10.12.1985 - 3 T 957/85 (https://dejure.org/1985,14600)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10.12.1985 - 3 T 957/85 (https://dejure.org/1985,14600)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 3 T 957/85 (https://dejure.org/1985,14600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2016 - 11 Wx 92/15

    Kostenansatz des Grundbuchamtes: Geschäftswert einer Grundbucheintragung nach

    Unter Geltung der Kostenordnung entsprach es der überwiegend vertretenen Auffassung, dass die Geschäftswertermäßigung nach § 61 Absatz 1 KostO nicht zu gewähren war, wenn der Erwerb des Alleineigentums durch einen der früheren Gesamthandseigentümer auf einem hoheitlichen Zuschlag im Verfahren der Zwangsversteigerung beruhte (OLG Jena Beschluss vom 3. Mai 2011 - 9 W 198/11, juris-Rn. 2; BayObLG Rpfleger 1996, 129, juris-Rn. 14; a. A. für den ähnlichen Fall des § 60 Absatz 2 KostO LG Bielefeld Rpfleger 1986, 176).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00

    Kosten der Eintragung des Ehegatten - Zuschlag in Zwangsversteigerung

    Die Gegenansicht wird auf die Begründung gestützt, die Gebührenermäßigung knüpfe nur an die persönlichen Beziehungen zwischen dem Eingetragenen und dem Einzutragenden an; irgendeinen Hinweis darauf, daß neben diesem Umstand auch der Rechtsgrund des Erwerbs für den Eintritt der Gebührenermäßigung von Bedeutung sein solle, enthalte das Gesetz nicht (LG Bielefeld RPfleger 1986, 176; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Ersteher", Anm. 1.2, Seite 440; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 60 KostO, Rdn. 16).
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Rechtsprechung
   LG Waldshut-Tiengen, 28.11.1985 - 1 T 44/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7268
LG Waldshut-Tiengen, 28.11.1985 - 1 T 44/83 (https://dejure.org/1985,7268)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 28.11.1985 - 1 T 44/83 (https://dejure.org/1985,7268)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 28. November 1985 - 1 T 44/83 (https://dejure.org/1985,7268)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 176
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 01.04.1998 - 3Z BR 342/97

    Geschäftswert bei einer Verpflichtung zur Vorauszahlung eines bestimmten Betrages

    Die Höhe dieses Wertes ist nach § 30 Abs. 1 KostO mit ca. 20 % des Vorauszahlungsbetrages als dem Wert der Vorfinanzierung für zwei bis drei Jahre zu bestimmen (so Göttlich/Mümmler S.378; Mümmler in JurBüro 1995, 596; vgl. auch OLG Zweibrükken aaO und Hartmann Kostengesetze 27.Aufl. § 20 KostO Rn. 14, allerdings unter Anwendung des § 30 Abs. 2 KostO ; LG Waldshut-Tiengen Rpfleger 1986, 176).
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