Weitere Entscheidung unten: KG, 13.02.1987

Rechtsprechung
   OLG München, 29.01.1987 - 11 W 3185/86   

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OLG München, 29.01.1987 - 11 W 3185/86 (https://dejure.org/1987,6663)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.1987 - 11 W 3185/86 (https://dejure.org/1987,6663)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - 11 W 3185/86 (https://dejure.org/1987,6663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Die Rechtsbeschwerde verkennt nicht, daß Kostenfestsetzungsbeschlüsse formell und materiell in Rechtskraft erwachsen können (OLG München, Rpfleger 1987, 262, 263; MDR 2000, 665, 666; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1986, 599, jew. m.w.N.; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 104 Rdn. 21 Stichwort: Rechtskraft) und daß im konkreten Fall die Kostenfestsetzungsbeschlüsse, deren Ergänzung die Beklagte zu 2 verlangt, rechtskräftig geworden sind.
  • BVerfG, 26.02.1988 - 2 BvR 287/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruchs

    Ob allerdings der Beschwerdeführer einen eventuellen Anspruch aus § 91 Nr. 3 BRAGO noch geltend machen kann oder ob dem die eingetretene Rechtskraft der angegriffenen Entscheidungen entgegensteht (vgl. hierzu etwa OLG München, Beschlüsse vom 29. und 30. Januar 1987, Rpfleger 1987, S. 262 und 263; KG, Rpfleger 1976, S. 366; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 46. Aufl., 1988, § 104 Anm. 2 D), hat das Bundesverfassungsgericht hier nicht zu untersuchen.
  • OLG Celle, 14.11.2019 - 3 Ws 323/19

    Abschließender Charakter der Gebührenbestimmung als Gestaltungsrecht

    Von der Rechtskraft eines früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses werden lediglich bisher nicht geltend gemachte Posten eines aus mehreren Einzelposten bestehenden Erstattungsanspruchs nicht erfasst (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.01.1987 - 11 W 3185/86 - Rpfleger 1987, 262).
  • LG Karlsruhe, 13.03.2015 - 7 T 78/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Festsetzungs- und Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Die Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bezieht sich allerdings nur auf die im Antrag geforderten und im Beschluss beschiedenen Beträge (BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 15/10; Beschluss vom 01.06.2011 - XII ZB 363/10; OLG München, Beschluss vom 25.02.2000 - 11 W 832/00; Beschluss vom 29.01.1987, 11 W 3185/86; LG Trier, Beschluss vom 14.02.2012 - 2 T 15/12).

    In Fällen, in denen der fragliche Ansatz allerdings vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses Zwar beantragt, vom Gericht jedoch - versehentlich - nicht verschieden worden ist, ohne dass der Antragsteller dies mit Rechtsmitteln angegriffen hätte, hält die wohl überwiegende Rechtsprechung ebenfalls dafür, dass der Nachfestsetzung die formelle Rechtskraft des ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht entgegen steht (z.B. KG Berlin, Beschluss vom 15.01.1980, 1 W 3765/79; OLG München, Beschluss vom 29.01.1987, 11 W 3185/86; LG Trier, Beschluss vom 14.02.2012, 2 T 15/12).

  • OLG Nürnberg, 27.11.2001 - 4 W 3813/01

    Berichtigung fehlerhafter Entscheidungen; Nachfestsetzung übergegangener

    Eine solche "Nachliquidation" ist trotz rechtskräftiger Kostenfestsetzung grundsätzlich möglich (BVerfG NJW 1995, 1886), und zwar nicht nur für nachträglich bekannt gewordene oder vom Antragsteller übersehene Kosten, sondern darüber hinaus auch für bereits angemeldete Kosten, die das Gericht bei seiner Kostenfestsetzung übersehen oder übergangen hat (OLG München, AnwBl 1988, 248 f. = Rpfleger 1987, 262; Zöller-Herget, aaO., §§ 103, 104 Rn. 21 "Nachliquidation"; MüKomm-Belz, aaO., § 104 Rn 31; Musielak-Wolst, ZPO, § 104 Rn. 41; Thomas-Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 103 Rn 18, § 104 Rn 24).
  • BVerwG, 20.07.2004 - 1 WDS-KSt 1.04

    Erinnerung; Kostenerstattungsanspruch; Verjährungsfrist; Kostenberechnung;

    Diese dreißigjährige Verjährungsfrist galt nach gefestigter Rechtsprechung auch für prozessuale Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Prozessgegner (OLG München, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 11 W 3185/86 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 6 W 363/87 und OLG Schleswig Holstein, Beschluss vom 16. April 1991 - 15 WF 216/90 -).
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Rechtsprechung
   KG, 13.02.1987 - 1 W 4941/85   

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https://dejure.org/1987,5619
KG, 13.02.1987 - 1 W 4941/85 (https://dejure.org/1987,5619)
KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 1 W 4941/85 (https://dejure.org/1987,5619)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 1987 - 1 W 4941/85 (https://dejure.org/1987,5619)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 677
  • GRUR 1987, 473
  • VersR 1987, 1117
  • Rpfleger 1987, 262
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20

    Die Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei

    Die für die Erstattungsfähigkeit vor- oder außerprozessualer Kosten entwickelten Grundsätze sind indes nicht auf Privatgutachterkosten beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - 9 W 27/19, NJOZ 2021, 30 Rn. 11; OLG Bremen, NJW 2016, 509 Rn. 3 [Detektivkosten]; OLG München, OLGR 2004, 204 [Testkauf]; KG, MDR 1987, 677 [Meinungsumfrage]).
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