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   BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91   

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BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91 (https://dejure.org/1991,8117)
BayObLG, Entscheidung vom 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91 (https://dejure.org/1991,8117)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - BReg. 2 Z 134/91 (https://dejure.org/1991,8117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 13
  • Rpfleger 1992, 152
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Dies ist zwar nicht ausschlaggebend (BayObLG Rpfleger 1992, 152) und für das Grundbuchamt nicht bindend (BayObLGZ 1989, 111/113).
  • OLG Frankfurt, 14.11.1996 - 20 W 391/96

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Veräußerung von Grundbesitz durch

    Andernfalls hätte im übrigen das Grundbuchamt den Beteiligten zu 1) bis 3) durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO aufgeben müssen, durch Vorlage eines ärztlichen Attests die aufgekommenen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) auszuräumen, sofern diese ernsthaft sind und auf Tatsachen beruhen (BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152; Demharter a.a.O. § 18 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11

    Grundbuch: Vermutungswirkung des § 891 BGB

    Auf die Grundsätze, die die Rechtsprechung für die Eintragung einer Rechtsänderung im Verhältnis zwischen einem (möglicherweise geschäftsunfähigen) Veräußerer und dem Erwerber aufgestellt hat (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152), kann demgegenüber wegen der rechtlich anderen Ausgangslage hier nicht abgestellt werden (vgl. OLG München a.a.O.).
  • OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16

    Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung der Auflassung

    Den vollen Nachweis der Geschäftsfähigkeit muss sie dagegen nicht führen (BayObLGZ 1989, 111/113; BayObLG Rpfleger 1992, 152/153).
  • OLG München, 07.11.2011 - 34 Wx 400/11

    Grundbucheintragung: Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs bei Zweifel an der

    a)Das Grundbuchamt ist bei seiner Beurteilung von den Grundsätzen ausgegangen, die die Rechtsprechung für die Eintragung der Rechtsänderung im Verhältnis zwischen dem (möglicherweise geschäftsunfähigen) Veräußerer und dem Erwerber aufgestellt hat (z.B. BayObLG Rpfleger 1992, 152; NJW-RR 1990, 721; BayObLGZ 1974, 336/340).

    Aber auch auf dieser Grundlage wäre es verfehlt, die Genehmigung durch den tatsächlichen Eigentümer zu verlangen; vielmehr wäre es ausreichend, Unterlagen wie etwa ein weiteres Gutachten desselben oder eines anderen Arztes zu verlangen, um die durch das Gutachten vom 23.2.2010 geweckten Zweifel wieder zu beseitigen (siehe etwa BayObLG Rpfleger 1992, 152/153).

  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

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  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Dies ist zwar nicht ausschlaggebend (BayObLG Rpfleger 1992, 152) und für das Grundbuchamt nicht bindend (BayObLGZ 1989, 111/113).
  • OLG München, 29.08.2019 - 34 Wx 18/19

    Prüfung der Geschäftsunfähigkeit im Grundbuchverfahren

    2 Z 134/91">Rpfleger 1992, 152/153; Senat vom 7.11.2011, 34 Wx 400/11 = DNotZ 2012, 298; OLG Düsseldorf RNotZ 2013, 292/293 f.; OLG Hamm MittBayNot 2016, 32; Bayer/Meier-Wehrsdorfer in Bauer/Schaub § 29 Rn. 39), ohne dass der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit geführt werden muss (BayObLGZ 1989, 111/113; BayObLG Rpfleger 1992, 152/153).
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