Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.01.1994 - 2 Ws 761/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454a Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 381
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Schließlich wird das durch eine frühzeitige Aussetzungsentscheidung begründete Risiko durch die Verlängerung der - mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung beginnenden - Bewährungszeit kompensiert: Liegen zwischen Aussetzungsentscheidung und festgelegtem Entlassungszeitpunkt mindestens drei Monate, verlängert sich die Bewährungszeit um den dazwischen liegenden Zeitraum (§ 454a Abs. 1 StPO; vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 2 Ws 761/93 -, Rpfleger 1994, S. 381 f.). - OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen …
Schließlich wird das durch eine frühzeitige Aussetzungsentscheidung begründete Risiko durch die Verlängerung der - mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung beginnenden - Bewährungszeit kompensiert: Liegen zwischen Aussetzungsentscheidung und festgelegtem Entlassungszeitpunkt mindestens drei Monate, verlängert sich die Bewährungszeit um den dazwischen liegenden Zeitraum (§ 454a Abs. 1 StPO; vgl. dazu OLG Koblenz, Rpfleger 1994, 381 f). - OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10
Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe; …
Schließlich wird das durch eine frühzeitige Aussetzungsentscheidung begründete Risiko durch die Verlängerung der - mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung beginnenden - Bewährungszeit kompensiert: Liegen zwischen Aussetzungsentscheidung und festgelegtem Entlassungszeitpunkt mindestens drei Monate, verlängert sich die Bewährungszeit um den dazwischen liegenden Zeitraum (§ 454a Abs. 1 StPO; vgl. dazu OLG Koblenz, Rpfleger 1994, 381 f).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.03.1994 - 5 Ss 13/94 - 19/94 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 1994 - 5 Ss 13/94 - 19/94 I (https://dejure.org/1994,13777)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1994, 362
- Rpfleger 1994, 381
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung
Zweck und Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (BGH NJW 1952, 1149; vgl. auch RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; 69, 18, 23; OLG Düsseldorf StV 1994, 362). - OLG Hamm, 29.04.2003 - 4 Ss 106/03
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Sachverhandlung; Verhandeln zur Sache
Da ein Amtsrichter in der Regel mit zahlreichen Hauptverhandlungen befasst ist, besteht schon deshalb bei mehreren Sitzungstagen die Gefahr, dass der lebendige Eindruck des Verfahrensablaufs vom ersten Sitzungstag besonders schnell verblasst (zu vgl. OLG Düsseldorf, StV 1994, 362).