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Rechtsprechung
   OLG Jena, 13.03.1997 - 6 W 131/97   

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OLG Jena, 13.03.1997 - 6 W 131/97 (https://dejure.org/1997,18478)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.03.1997 - 6 W 131/97 (https://dejure.org/1997,18478)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. März 1997 - 6 W 131/97 (https://dejure.org/1997,18478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    Mit dem Einwand, der Schuldner sei erkrankt und sein Nichterscheinen deshalb ausreichend entschuldigt, haben sich unter anderem die folgenden Entscheidungen auseinandergesetzt (Thüringer OLG, Beschluss vom 13.3.1997 W 131/97, Rpfleger 1997, 446; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.10.2003 5 T 570/03, DGVZ 2004, 29; LG Wuppertal, Beschluss vom 21.12.2005 6 T 797/05, DGVZ 2006, 113; LG Heilbronn, Beschluss vom 16.03.2006 1 T 110/06, DGVZ 2006, 116; LG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2009 5 T 136/0, DGVZ 2010, 16; AG Rüdesheim, Beschluss vom 18.4.2011 7 M 1039/10, DGVZ 2012, 32; LG Tübingen, Beschluss vom 14.4.2015 5 T 72/15, bei juris; AG Halle, Beschluss vom 7.8.2015 4 M 686/15, bei juris; zusammenfassend Stöber in Zöller, § 802g Rn. 4 und Metz, Das Haftbefehlsverfahren in der Zwangsvollstreckung, NJW 2015, 3340).

    Die Vollstreckungsgerichte messen privatärztlichen Attesten teilweise eine vorläufige Beweisfunktion zu, die eine Vertagung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit der Auflage rechtfertige, ein amtsärztliches Zeugnis beizubringen (OLG Thüringen, Beschluss vom 13.3.1997 6 W 131/97, Rpfleger 1997, 446; LG Tübingen, Beschluss vom 14.4.2015 5 T 72/15, Rn. 9, juris).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.1999 - 4 W 151/98

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Haftfähigkeit des Schuldners als

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  • AG Augsburg, 31.01.2012 - 2 M 20184/12

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung einer

    (8) Hinsichtlich der von der Gerichtsvollzieherin getroffenen Entscheidung, ob Haftunfähigkeit vorliegt, steht dem Vollstreckungsgericht eine umfassende Prüfungskompetenz und nicht nur Ermessensüberprüfung zu (OLG Jena Rpfleger 1997, 446; OLG Köln Rpfleger 1995, 220).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6385
OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97 (https://dejure.org/1997,6385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.1997 - 8 WF 10/97 (https://dejure.org/1997,6385)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 1997 - 8 WF 10/97 (https://dejure.org/1997,6385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarkeit der Leistungszusage bei Freiwilligkeit bzw. ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 446
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 29.07.1988 - 1 W 2199/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97
    Bei der Auslegung des gerichtlichen Vergleichs vom 20.11.1996 als eines Vollstreckungstitels darf nach ganz herrschender Meinung, die auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten wird, nicht auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände als auf gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen werden (vgl. z.B. für alle: BGH, NJW 1993, 1995 ; KG, NJW-RR 1988, 1406 ; OLG Frankfurt/M., VersR 1995, 1061 ; Thomas/Putzo, ZPO , 20. Aufl., Vorb. 22 vor § 704 ; Zöller/Stöber, ZPO , 20. Aufl., Rdn. 14 a zu § 794).

    Auf andere Umstände (mit Ausnahme der bereits erwähnten gesetzlichen Vorschriften) kann bei Auslegung des Vergleichs nicht zurückgegriffen werden, auch nicht z.B. auf die Prozessakten oder auf die vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge (so z.B. KG, MDR 1989, 77 ; OLG Frankfurt/M., VersR 1995, 1601; Zöller/Stöber, ZPO , 20. Aufl., Rdn. 14 a zu § 794).

  • OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 1 U 57/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Auslegung eines Teilvergleichs, Haftung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97
    Bei der Auslegung des gerichtlichen Vergleichs vom 20.11.1996 als eines Vollstreckungstitels darf nach ganz herrschender Meinung, die auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten wird, nicht auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände als auf gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen werden (vgl. z.B. für alle: BGH, NJW 1993, 1995 ; KG, NJW-RR 1988, 1406 ; OLG Frankfurt/M., VersR 1995, 1061 ; Thomas/Putzo, ZPO , 20. Aufl., Vorb. 22 vor § 704 ; Zöller/Stöber, ZPO , 20. Aufl., Rdn. 14 a zu § 794).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97
    Bei der Auslegung des gerichtlichen Vergleichs vom 20.11.1996 als eines Vollstreckungstitels darf nach ganz herrschender Meinung, die auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten wird, nicht auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände als auf gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen werden (vgl. z.B. für alle: BGH, NJW 1993, 1995 ; KG, NJW-RR 1988, 1406 ; OLG Frankfurt/M., VersR 1995, 1061 ; Thomas/Putzo, ZPO , 20. Aufl., Vorb. 22 vor § 704 ; Zöller/Stöber, ZPO , 20. Aufl., Rdn. 14 a zu § 794).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 37/05

    Anwaltsvergleich: Beschränkung der Titelfunktion; nicht hinreichend bestimmte

    Zu ihrer Konkretisierung darf nicht auf andere, mit dem Titel nicht ausdrücklich verbundene Dokumente verwiesen werden (OLG Stuttgart RPfl 1997, 446; NJW 1999, 791).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2007 - 8 U 456/06

    Rechtswirkungen eines in einem Vorprozess geschlossenen Prozessvergleichs

    Geht es um seine - im Zwangsvollstreckungsverfahren vorzunehmende - Auslegung als Prozesshandlung, nämlich als Vollstreckungstitel i. S. des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, darf hierbei nach ganz herrschender Meinung allein auf seinen protokollierten Inhalt, das heißt seinen Wortlaut und den sich daraus ergebenden Sinnzusammenhang, hingegen - mit Ausnahme gesetzlicher Vorschriften - nicht auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände, insbesondere nicht auf die Prozessakten und die vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge sowie ihre Begründung, zurückgegriffen werden; denn ansonsten würde es dem Prozessvergleich als Vollstreckungstitel an einem hinreichend bestimmbaren Inhalt fehlen (vgl. BGH NJW 1993, 1995 f. Rdnr. 13, zit. nach juris; OLG Frankfurt VersR 1995, 1061, das allerdings zu Unrecht diese Grundsätze auf die Auslegung des materiell-rechtlichen Vertrags anwendet; OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 446; OLG Koblenz JurBüro 2002, 550, 551; Zöller/Stöber, a. a. O., § 794 Rdnr. 14a).
  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

    Vielmehr ist maßgeblich darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan, in erster Linie also das Vollstreckungsgericht oder auch ein Beschwerdegericht, den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht und festlegt (BGH 31.03.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1995; KG 29.07.1988 - 1 W 2199/88 - MDR 1989, 77; OLG Stuttgart 17.04.1997 - 8 WF 10/97 - RPfl 1997, 446; OLG Koblenz 07.02.2002 - 3 W 44/02 - JurBüro 2002, 551; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 794 Rn. 14 a m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    a) Bei der Auslegung eines Vergleiches als Vollstreckungstitel ist nach allgemeiner Meinung (vgl. nur BGH NJW 1993, 1995 [1996]; BGH NJW 2006, 695 [697]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 1997 - 8 WF 10/97, zitiert nach juris; Stöber in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 794 Rn. 14a) nicht in erster Linie der übereinstimmende Wille der Beteiligten, sondern sein protokollierter Inhalt maßgebend; es ist maßgeblich darauf abzustellen, wie das hierzu berufene Vollstreckungsorgan den Inhalt der zu erzwingenden Leistungen verständigerweise versteht oder festlegt; auf andere Umstände als gesetzliche Vorschriften, wie die Prozessakten oder die vor Vergleichsabschluss gestellten Anträge, darf nicht zurückgegriffen werden.
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