Rechtsprechung
KG, 15.07.1997 - 1 W 1588/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1997, 537
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
Nachholung der Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde gegen isolierte …
Die dem Antrag der Beteiligten zu 1) - und ihres zwischenzeitlich verstorbenen Ehemannes - stattgebende Entscheidung des Amtsgerichts vom 30. Juni 1998 hat aber deren Recht am Namen "Ka" S. d. § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt; eine formelle Beschwer ist nach h. M. auch im Antragsverfahren nicht erforderlich (vgl. BGHZ 47, 58, 64; KG Rpfleger 1997, 537;… Jansen, FGG 2. Aufl. § 20 Rdnr. 20;… Bumiller/Winkler aaO § 20 Rdnr. 8;… Bassenge/Herbst aaO § 20 FGG Rdnr. 8, 14;… Keidel/Kahl aaO § 20 Rdnr. 52 m. w. N. in Fn. 179).
Rechtsprechung
LG Detmold, 09.07.1997 - 2 T 259/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1997, 537
Wird zitiert von ... (2)
- FG München, 02.07.2008 - 1 K 951/08
Eidesstattliche Versicherung: Keine Schutzfrist nach § 284 Abs. 4 Satz 1 AO bei …
Hat der Vollstreckungsschuldner bewusst unwahre Angaben gemacht und dadurch Vermögen verschwiegen, so steht dies neu erworbenem Vermögen gleich (…vgl. Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 284 AO, Rz. 53 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 07. Januar 1975 2 W 135/74, MDR 1975, 498; LG Detmold, Beschluss vom 9. Juli 1997 2 T 259/97, Rpfleger 1997, 537). - LG München I, 18.05.2009 - 20 T 7136/09
Offenbarungsversicherung: Nachbesserung eines materiell unrichtigen …
Die Gläubigerin bezieht sich dem gegenüber auf Gerichtsentscheidungen des LG Stendal (Beschl. v. 24.09.1999 - 25 T 300/99 = JurBüro 2000, 45 f.) und des LG Detmold (Beschl. v. 09.07.1997 - 2 T 259/97 = Rpfleger 1997, 537 f.), die abweichend von der h. M. ein Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses auch im Falle unrichtiger Angaben befürworten (ähnlich jüngst auch AG Albstadt, Beschl. v. 30.05.2007 - 7 M 742/07 = JurBüro 2007, 500, wobei in den Gründen des Beschlusses freilich ausgeführt wird, die Angaben des Schuldners zum Rententräger seien "unvollständig").