Rechtsprechung
BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betreuung; Entlassung des Betreuers; Vergütungsregelung; Berufsbetreuer; Mittellosrer Betroffener
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung des Betreuers wegen Minderung der Vergütung
- Judicialis
BGB § 1908b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b
Wunsch eines Betreuers auf Entlassung wegen der neuen Vergütungsregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vergütung zu gering - Betreuung unzumutbar?
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dachau - XVII 91/95
- LG München II - 6 T 1305/01
- BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 195
- Rpfleger 2001, 546
- BayObLGZ 2001, 149
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Der Bundesgerichtshof habe festgestellt, der Annahme, die aus der Staatskasse zu gewährenden Stundensätze seien keineswegs stets kostendeckend, könne nicht zugestimmt werden (BGH NJW 2000, 3709).Die negativen Auswirkungen dieser Bestimmungen auf die Vergütung von Berufsbetreuern bemittelter Betreuter sind jedoch erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (NJW 2000, 3709) in ihrem vollen Gewicht erkennbar geworden; dies genügt (…vgl. Staudinger/Bienwald BGB 13. Bearb. § 1908b Rn. 27).
Nach dieser Vorgabe müsse der Aufwand an Sach- und Personalkosten eingerichtet werden (BGH BtPrax 2001, 30/32).
- LG Duisburg, 07.01.1993 - 2 T 280/92
Auszug aus BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Hingegen ist allein der Umstand, dass der Betreuer sein Einverständnis mit der Führung der Betreuung zurückzieht, grundsätzlich nicht geeignet, als wichtiger Grund für die Entlassung zu dienen (a.A. offenbar LG Duisburg FamRZ 1993, 851). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Dem entspricht die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt, der zu den gesetzlich vorgesehenen Stundensätzen nicht kostendeckend arbeiten könne oder wolle, Betreuungen nicht zu übernehmen brauche (BtPrax 2000, 77/79).
- OLG Hamm, 23.05.1978 - 15 W 30/77
Auszug aus BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Bei dem Begriff der Unzumutbarkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. OLG Ham OLGZ 1978, 399/401;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 25). - KG, 29.09.1987 - 1 W 2770/87
Ehelicherklärung; Nichteheliches Kind; Ehelich; Kind; Eltern; Partner
Auszug aus BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Die Frage, ob die von den Tatsacheninstanzen festgestellten Umstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, unterliegt als Rechtsfrage grundsätzlich der vollen Überprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (vgl. KG NJW 1988, 146;… Jansen aaO;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. 27 Rn. 30). - BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Das Bundesverfassungsgericht habe ausgesprochen, die in den § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 30, 00 DM, 40, 00 DM und 60, 00 DM seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 729/750 ff.), es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die wirtschaftliche Existenz von Berufsbetreuern mit den Vergütungsansprüchen gegenüber der Staatskasse nicht mehr gewährleistet sei.