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LG Frankfurt/Main, 20.02.2003 - 2-09 T 617/02 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 2-09 T 617/02 (https://dejure.org/2003,19728)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung bei Vollstreckung gegen eine Mehrzahl von Schuldnern
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 473
Wird zitiert von ...
- LG Gießen, 29.12.2022 - 7 T 191/22 Die Kammer schließt sich daher, insbesondere vor dem Hintergrund, dass vorliegend keine Besonderheiten außer des gemeinsamen Bewohnens der zu räumenden Wohnung erkennbar sind, nicht einmal feststeht, dass die überwiegende Zahl der Besitztümer in der Wohnung im gemeinschaftlichen Eigentum der Räumungsschuldner stehen, etwa weil sie Eheleute wären oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebten, der Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom 20.02.2003, Az. 2-9 T 617/02 an, in der es -zwar noch unter der Geltung der BRAGO, was aber auch für die Beschlüsse des LG Tübingen und des OLG Schleswig-Holstein gilt- heißt:.