Rechtsprechung
LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verbot der Antragstellung
Papierfundstellen
- Rpfleger 2006, 10
- Rpfleger 2006, 120
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92
Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung …
Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05
Die Beteiligten zu 2) und 3) weisen im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass das uneingeschränkte Zustellungserfordernis Wirksamkeitsvoraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist (vgl. BGHZ 120, 73 (78);… Zöller-Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 929 Rn 13;… Musielak-Huber ZPO Kommentar 4. Aufl. 2005, § 922 Rn 9) und dass die einstweilige Verfügung dem Beteiligten zu 2) bisher nicht zugestellt wurde. - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99
Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung
Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05
Die Überweisung bewirkt lediglich, dass er die Forderung nicht mehr für sich einziehen kann, verboten sind dem Schuldner allein Verfügungen zum Nachteil des verpfändenden Gläubigers (BGH NJW 2001, 2178 (2179)). - BGH, 31.10.1985 - IX ZR 95/85
Erwerb einer Eigentümergrundschuld durch mehrere Miteigentümer; Aufhebung der …
Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05
Eine Eigentümergrundschuld, die nach den Versteigerungsbedingungen gem. § 52 ZVG bestehen bleibt, wird aber zur Fremdgrundschuld, wenn einem der Miteigentümer das Grundstück zugeschlagen wird (BGH RPfl. 1986, 58 (58);… Böttcher ZVG 4. Aufl. 2004, § 875 Rn 10). - BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67
Konkurrierende Pfandrechte an einem Miterbenanteil bei der Erbauseinandersetzung
Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05
Der BGH hat in dieser Entscheidung eine Verfügungsbeschränkung gemäß §§ 1273 Abs. 2, 1258 Abs. 1 BGB, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkung bei der Auseinandersetzung, bei Verpfändung eines Miterbenanteils angenommen (BGH NJW 1969, 1347 (1348)). - BayObLG, 31.01.1997 - 2Z BR 7/97
Erwerbsverbot als Eintragungshindernis - Zwischenverfügung bei durch …
Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2005 - 321 T 22/05
Nach der Rechtsprechung und nahezu einhelliger Ansicht in der Literatur stellt ein im Wege der einstweiligen Verfügung ergangenes Erwerbsverbot ein vom Grundbuchamt von Amts wegen zu beachtendes Eintragungshindernis dar (BayObLG MDR 1997, 595 (595 mwN); OLG Hamm DNotZ 1970, 661 (662 - sogar den Veräußerungsverboten gleichzustellen);… Zöller-Vollkommer 25. Aufl. 2005, § 939 Rn 13 mwN;… Palandt-Bassenge 64. Aufl. 2005, § 888 Rn 11 mwN;… Demharter GBO Kommentar 24 Aufl. 2002, § 19 Rn 97 mwN).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 26.07.2005 - 321 T 16/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zwangshypothek für WE-Gemeinschaft
Papierfundstellen
- Rpfleger 2006, 10
- Rpfleger 2006, 120
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus LG Hamburg, 26.07.2005 - 321 T 16/05
Jedenfalls nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft vom 2. Juni 2005 in NJW 2005, 2061 ff kann der Antrag vom 13. Januar 2005 auf Eintragung der Zwangshypothek nicht mehr mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Beschwerdeführerin sei der Aufforderung aus der Zwischenverfügung vom 18. Januar 2005 nicht nachgekommen, wonach alle Gläubiger in der dort aufgeführten Art und Weise benannt werden sollten, weil die Eintragung der Wohnungseigentümergemeinschaft als solche nicht möglich sei.
- KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund …
Das ist schon deshalb nicht möglich, weil die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend ist (Demharter, Rpfleger 2006, 120). - KG, 11.10.2013 - 1 W 196/13
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!
Das ist schon deshalb nicht möglich, weil die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend ist (Demharter, Rpfleger 2006, 120).