Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.12.1993 - 10 U 968/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substantiierung von Leistungsansprüchen aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach einem erlittenen Verkehrsunfall mit schweren Schädelverletzungen; Voraussetzungen des Vorliegens einer versicherten Berufsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 17.05.1993 - 3 O 171/92
- OLG Koblenz, 17.12.1993 - 10 U 968/93
Papierfundstellen
- r+s 1994, 195
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.03.1990 - 20 U 143/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden
Denn mit Abschluss des Versicherungsvertrages mit einem Auszubildenden habe der Versicherer diesem aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers zugleich konkludent versprochen, ihn vor dem Wegfall des angestrebten Berufsziels zu schützen (…so insbesondere Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. F Rdn. 36; vgl. auch OLG Koblenz r+s 1993, 356 sowie r+s 1994, 195; OLG Dresden VersR 2008, 1251). - OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
Maßgeblicher Zeitpunkt des Wegfalls der Berufsunfähigkeit
Nach den Umständen des Einzelfalls hat auch das OLG Koblenz in einem Urteil vom 17. Dezember 1993 (RuS 1994, 195) entschieden, das darüber hinaus eine gewisse Neigung dahingehend hat erkennen lassen, generell bei Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses für die Frage der Berufsunfähigkeit die Anforderungen und die die Lebensstellung prägenden Umstände der vollen Ausübung des angestrebten Ausbildungsberufs für die Beurteilung ausschlaggebend sein zu lassen oder sie jedenfalls mit zu berücksichtigen.Er vertritt in dieser Frage mit dem OLG Koblenz (RuS 1994, 195) und Voit/Neuhaus (…aaO Rdn. 36) die Auffassung, dass die Anforderungen der vollen Ausübung des angestrebten Ausbildungsberufs schon bei der Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit während der Ausbildung zu berücksichtigen sind, weil es mit Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung, so wie sie der Versicherungsnehmer verstehen muss, schlecht vereinbar wäre, einen Versicherungsnehmer in einer Ausbildung als berufsfähig anzusehen, die zu einem Beruf führt, den er nicht ausüben könnte.
- OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf
Die vom Landgericht zugrunde gelegte Auffassung, die freilich auch in der zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 17.12.1993 (RuS 1994, 195) so nicht vertreten wird, verkennt, dass aus der Sicht eines Auszubildenden, der eine Berufsunfähigkeit abschließt, der Versicherer typischerweise nicht nur Schutz gegen den vollständigen Wegfall jeder Möglichkeit der Berufstätigkeit verspricht, sondern gerade auch Schutz gegen den Wegfall der Möglichkeit, den mit der begonnenen Ausbildung beschrittenen beruflichen Lebensweg fortführen zu können (…OLG Koblenz, aaO). - OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96
Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur …
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Rechtsprechung
LG Köln, 28.07.1993 - 24 O 201/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Substantiierung eines Zahlungsanspruchs aus einem abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag nach einer unstreitig vorliegenden Selbsttötung; Ausgestaltung des Versicherungsschutzes wegen des Todes eines Versicherungsnehmers aus einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1994, 195