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   OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 121/95   

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OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 121/95 (https://dejure.org/1996,12126)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.1996 - 5 U 121/95 (https://dejure.org/1996,12126)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 1996 - 5 U 121/95 (https://dejure.org/1996,12126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1998, 125
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Ausnahmen werden lediglich in Betracht gezogen, wenn bereits von der Notwendigkeit einer konkreten Behandlungsmaßnahme ausgegangen werden könne - etwa aufgrund eines Heil- und Kostenplans - und wenn auf diese sonst verzichtet werden müsse (vgl. LG Gießen RuS 2000, 474; AG Berlin-Schöneberg RuS 1999, 520; OLG Köln RuS 1998, 125; OLGR Stuttgart 1998, 23; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. § 1 MB/KK Rdn. 88 und 4 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erteilung einer Deckungszusage in der

    Zwar ist der Versicherer in der Regel nachleistungspflichtig (OLG Köln RuS 1998, 125. Bach in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 6 MB/KK Rn. 1).

    Es ist jedoch gerechtfertigt, von dieser Grundregel gemäß § 242 BGB eine Ausnahme zuzulassen und einen Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine vorherige Deckungszusage für begründet zu erachten, wenn der Behandler des Versicherungsnehmers eine solche Erklärung verlangt (vgl. OLG Köln RuS 1998, 125, 126. Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 6 MBKK 94 Rn. 2a), wenn der Versicherungsnehmer einen von ihm geforderten Vorschuss nicht leisten kann (vgl. OLG Köln, r+s 1998, 125, 126. Bach in Bach/Moser, a.a.O., Rn. 1) oder wenn er von der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme Abstand nehmen müsste, weil er das Risiko, die Kosten selbst tragen zu müssen, nicht eingehen kann (AG BerlinSchöneberg RuS 1999, 520, 521).

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2023 - 5 U 91/22

    Rechtsstellung des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung;

    Zwar kann ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine vorab vorzunehmende Überprüfung der Kostenübernahme und Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung nach Treu und Glauben in Betracht kommen, wenn in Ausnahmefällen ein schutzwürdiges Interesse des Versicherungsnehmers hieran besteht (OLG Hamm, VersR 2012, 611; VersR 2006, 826; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Köln, RuS 1998, 125; Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 92 Rn. 77b, 81 f.; vgl. - unter dem Gesichtspunkt der Eilbedürftigkeit - auch Senat, Urteil vom 20. April 2016 - 5 U 7/16, RuS 2016, 570).

    Ein solcher Ausnahmefall kann nach der Rechtsprechung vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer die mit einer beabsichtigten Behandlung verbundenen - besonders gravierenden - Kosten weder von seinem Einkommen noch seinem Vermögen abdecken kann und die angefragten Dienstleister ihre Tätigkeit von dem Vorliegen einer Kostenzusage abhängig gemacht haben (OLG Hamm, VersR 2012, 611), wenn er einen von ihm geforderten Vorschuss nicht leisten kann (vgl. OLG Köln, RuS 1998, 125, 126) oder wenn er von der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme Abstand nehmen müsste, weil er das Risiko, die Kosten selbst tragen zu müssen, nicht eingehen kann (OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Koblenz, VersR 2008, 1638; OLG Hamm, VersR 2006, 826; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 23; Brömmelmeyer, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, a.a.O., § 192 Rn. 52; Brand/Schubach, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 192 Rn. 21).

  • OLG Hamm, 14.12.2005 - 20 U 198/05

    Voraussetzungen für einstweilige Verfügung auf Kostenübernahmeverpflichtung des

    Ein Anspruch des Versicherungsnehmers darauf, vor Eingehen eigener Verbindlichkeiten eine Deckungszusage des Versicherers zu erhalten, besteht nach allgemeiner Meinung nicht (Bach, aaO, § 6 MB/KK Rn.1; Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, aaO., § 1 MB/KK Rn. 88; Prölss in Prölss/Martin, 27. Aufl. § 6 MB/KK 94, Rn.2 a) oder allenfalls in Ausnahmesituationen (OLG Köln, Urt.v. 20.03.1996 - 5 U 121/95 - r+s 1998, 125; OLG Stuttgart, Urt.v. 19.12.1996 - 7 U 196/98 - OLGR Stuttgart 1998, 23; AG Schöneberg, r+s 1999, 520).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 219/08

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Der Kläger hätte deshalb gegen das seine Klage gegenüber der Beklagten zu 1. abweisende Urteil Berufung einlegen müssen, damit eine Bindung nicht eintritt (vgl. OLG Karlsruhe r+s 1998, S. 125 f).
  • LG Potsdam, 25.11.2008 - 12 O 499/07

    Krankheitskostenversicherung: Anspruch auf künftige Freistellung von erst noch

    17 Eine Kostenzusage für eine beabsichtigte stationäre Therapie scheidet zudem aus, da die Geltendmachung eines Anspruchs auf künftige Freistellung von erst noch entstehenden Kosten aufgrund der Ausgestaltung der Krankheitskostenversicherung als eine auf Aufwendungsersatz gerichtete Passivenversicherung, § 11 Abs. 1 VVG a.F. i.V.m. §§ 1 Abs. 1.a), 6 Abs. 1 MB/KK 94, grundsätzlich ausgeschlossen ist (Bach/Moser-Schoenfeldt/Kalis, Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 1 MB/KK 94 Rdn. 88, 4), es sei denn, es ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB eine vorherige Deckungszusage geboten, weil der Behandler eine solche verlangt, für den Versicherungsnehmer eine unzumutbare zweifelhafte Rechtslage besteht oder dieser aufgrund eines konkreten Heil- und Kostenplans von der medizinischen Notwendigkeit einer konkreten Behandlung ausgehen kann, auf die er ohne eine vorherige Kostenzusage aus wirtschaftlichen Gründen verzichten müsste (OLG Köln, r+s 1998, 125, 126; Bach/Moser-Schoenfeldt/Kalis, Private Krankenversicherung, 3. Auflage, § 1 MB/KK 94 Rdn. 88, 4; -Bach, § 178b VVG Rdn. 2).
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