Weitere Entscheidung unten: LG München I, 16.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98   

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OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98 (https://dejure.org/1998,2008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1998 - 20 U 149/98 (https://dejure.org/1998,2008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 20 U 149/98 (https://dejure.org/1998,2008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines Einbruchsschadens durch Hausratversicherung; Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls; Kippstellung eines Schlafzimmerfensters bei kurzfristigem Verlassen der Wohnung; Darlegungslast und Beweislast bezüglich Kausalität ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 972
  • MDR 1999, 225
  • r+s 1999, 210
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98
    Dazu gehört auch der Beweis für die Zeit des Diebstahls, falls ein Fehlverhalten einen Dauerzustand begründet und nur wegen dieser Dauer grobe Fahrlässigkeit vorliegt (so: BGH Versicherungsrecht 1980, 180; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., VHB 84 § 9 RdNr. 9).
  • OLG Hamm, 27.09.1995 - 20 U 134/95

    Wohnung; Schlafzimmerfenster; Kippstellung; Einsteigediebstahl; Grobe

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1998 - 20 U 149/98
    Das Belassen eines Fensters in Kippstellung beim Verlassen der Wohnung stellt jedoch noch nicht für sich genommen eine grobe Fahrlässigkeit dar, sondern ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu bewerten (so u.a. Senat NJW-RR 1996, 283).
  • LG Düsseldorf, 14.05.2007 - 11 O 205/06

    Gekipptes Fenster = Objektive Pflichtverletzung

    Allerdings reicht für die Annahme einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung nach einem Teil der Rechtsprechung allein das Belassen eines Fensters in Kippstellung nicht aus, gefordert werden vielmehr weitere Umstände, die das Verhalten als im gesteigerten Maße pflichtwidrig erscheinen lassen (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Karlsruhe NJWE 1998, 200 m.w.Nw.; LG München II NJW-RR 1988, 215; LG Duisburg VersR 1988, 483).

    Allerdings setzt die Kausalität nach einem Teil der Rechtsprechung bei einem Verhalten des Versicherungsnehmers, das erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als grob fahrlässig zu bewerten ist, voraus, dass der Versicherungsfall nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. OLG Hamm OLG Report 1999, 356, 357; OLG Report 1992, 265, 266).

  • OLG Hamm, 20.12.2000 - 20 U 160/00

    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit - Einbruchdiebstahl - offenes Kippfenster

    Selbst wenn man hier zugunsten der Berufung annehmen wollte, daß der Kläger von vornherein die Absicht hatte, 7 1/2 Stunden fortzubleiben und dies im Zusammenhang mit den übrigen Umständen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründen würde, könnte dies der Beklagten jedoch nichts nützen, weil sie nicht beweisen kann, daß dieses Dauermoment der Abwesenheit (als notwendiger Bestandteil der groben Fahrlässigkeit) für den Eintritt des Versicherungsfalles zumindest mitursächlich geworden ist (vgl. Senat a.a.O.; r+s 1999, 210).
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Hinzu kommt, dass die Beklagte auch nicht den Nachweis geführt hat, dass die vermeintlich grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsfall ursächlich geworden ist, d. h. der Versicherungsfall nach einem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1550; VersR 1998, 94; Terbille, r+s 2000, 51).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07

    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

    Ist nämlich ein "gefährliches" Verhalten des Versicherungsnehmers erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, so setzt die Kausalität der groben Fahrlässigkeit voraus, dass der Versicherungsfall erst nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde, was von dem mit dem Kausalitätsbeweis belasteten Versicherer zu beweisen ist (OLG Hamm VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2008 - 4 U 144/07

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen des Hausratversicherers nach

    Das Verlassen der Wohnung bei einem in Kippstellung belassenen Fenster kann je nach den Umständen des Einzelfalles den Vorwurf grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles rechtfertigen und damit nach § 61 VVG a.F. zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (vgl. dazu OLG Hamm RuS 1999, Seite 210; OLG Oldenburg VersR 1995, Seite 291), so dass die Frage danach, in welcher Stellung sich die Fenster der Wohnung befunden haben, sachdienlich war, weil ihrer Antwort wesentliche Bedeutung für die Leistungspflicht des Versicherers zukommen konnte.
  • LG Dortmund, 13.07.2000 - 2 O 75/00
    Hamm, r+ s 1996, 66 ff.; 1997, 338 f.; ZfS 1999, 438;.
  • LG Kassel, 09.10.2013 - 4 O 2215/12

    Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung eines Schlüssels im Hundezwinger

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Wohnung für lediglich eine kurze Zeit verlässt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 972 f.).
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Rechtsprechung
   LG München I, 16.07.1998 - 3 O 4065/98   

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https://dejure.org/1998,23717
LG München I, 16.07.1998 - 3 O 4065/98 (https://dejure.org/1998,23717)
LG München I, Entscheidung vom 16.07.1998 - 3 O 4065/98 (https://dejure.org/1998,23717)
LG München I, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 3 O 4065/98 (https://dejure.org/1998,23717)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 210
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