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   OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05   

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OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05 (https://dejure.org/2005,19806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2005 - 7 U 124/05 (https://dejure.org/2005,19806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2005 - 7 U 124/05 (https://dejure.org/2005,19806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Auskunftsobliegenheit bezüglich Vorschäden; Kenntnis des Versicherers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 64
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Der Versicherungsnehmer hat diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen (BGH NZV 2002, 118; BGH VersR 1998, 577; BGH VersR 1993, 960).

    Danach kann sich ein Versicherer bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung dann nicht mehr auf einen Leistungsausschluss aus § 6 Abs. 3 VVG berufen, wenn diese Pflichtverletzung von vornherein generell nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und auf der Seite des Versicherungsnehmers nur ein geringes Verschulden vorliegt, das selbst einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht und ohne weiteres unterlaufen kann (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1984, 228 f. = r + s 1984, 178; OLG Nürnberg NZV 1997, 361 [362]).

    Insbesondere falsche Angaben zu Vorschäden sind generell geeignet in diesem Sinne, denn diese können dazu führen, dass eine den Wert des Fahrzeugs übersteigende Entschädigung bezahlt wird (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1984, 228 f. = r + s 1984, 178).

    Wenn wie im vorliegenden Fall eine ganz erhebliche Abweichung zwischen den Angaben des Versicherungsnehmers und der Wirklichkeit vorliegt - kein Vorschaden im Gegensatz zum tatsächlich erlittenen Haftpflichtschaden über knapp 7.000,00 EUR - liegt ein erhebliches Verschulden auf der Hand (ebenso BGH NZV 2002, 118 [119]).

    Falsche Angaben erfüllen schon nicht den objektiven Tatbestand einer Aufklärungsobliegenheit, wenn sie so schnell berichtigt werden, dass die korrigierten Informationen dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem er sich erstmals mit diesem Vorgang befasst (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1968, 137; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

    Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines Gesamtverhaltens nachweisen kann, dass die Falschangaben auf einem Irrtum beruhten (BGH NZV 2002, 118 [119]; OLG Hamm VersR 1985, 535 f.).

    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1993, 1351 [1352]; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

  • OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98

    Berichtigung falscher Angaben gegenüber dem Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Falsche Angaben erfüllen schon nicht den objektiven Tatbestand einer Aufklärungsobliegenheit, wenn sie so schnell berichtigt werden, dass die korrigierten Informationen dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem er sich erstmals mit diesem Vorgang befasst (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1968, 137; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1993, 1351 [1352]; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Falsche Angaben sind auch dann unschädlich, wenn auf Seiten der Versicherung das Aufklärungsbedürfnis fehlt (BGH NJW 2005, 1185 = VersR 2005, 493).

    Wenn ein Aufklärungsbedürfnis des Versicherers fehlt, weil die maßgeblichen Umstände bereits bekannt sind, verletzen unzulängliche Angaben über diese Umstände keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und können deshalb die Sanktion der Leistungsfreiheit nicht rechtfertigen (BGH NJW 2005, 1185 = VersR 2005, 493; OLG Oldenburg OLGR 2004, 549 = ZfS 2005, 85).

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Danach kann sich ein Versicherer bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung dann nicht mehr auf einen Leistungsausschluss aus § 6 Abs. 3 VVG berufen, wenn diese Pflichtverletzung von vornherein generell nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und auf der Seite des Versicherungsnehmers nur ein geringes Verschulden vorliegt, das selbst einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht und ohne weiteres unterlaufen kann (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1984, 228 f. = r + s 1984, 178; OLG Nürnberg NZV 1997, 361 [362]).

    Insbesondere falsche Angaben zu Vorschäden sind generell geeignet in diesem Sinne, denn diese können dazu führen, dass eine den Wert des Fahrzeugs übersteigende Entschädigung bezahlt wird (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1984, 228 f. = r + s 1984, 178).

  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1993, 1351 [1352]; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Der Versicherungsnehmer hat diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen (BGH NZV 2002, 118; BGH VersR 1998, 577; BGH VersR 1993, 960).
  • OLG Oldenburg, 15.09.2004 - 3 U 43/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Wenn ein Aufklärungsbedürfnis des Versicherers fehlt, weil die maßgeblichen Umstände bereits bekannt sind, verletzen unzulängliche Angaben über diese Umstände keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und können deshalb die Sanktion der Leistungsfreiheit nicht rechtfertigen (BGH NJW 2005, 1185 = VersR 2005, 493; OLG Oldenburg OLGR 2004, 549 = ZfS 2005, 85).
  • BGH, 11.02.1998 - IV ZR 89/97

    Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur umfassenden Aufklärung der Einzelheiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Der Versicherungsnehmer hat diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen (BGH NZV 2002, 118; BGH VersR 1998, 577; BGH VersR 1993, 960).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Die ausreichende und in der Regel von den Versicherern verwendete Belehrung lautet wie folgt: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht." (BGH VersR 1983, 674 [675]; BGH VersR 1967, 593 [594]; OLG Hamm NZV 1998, 160 [161]; Heß/Höke in Beckmann/Matusche-Beckmann, Handbuch des Versicherungsrechts, 2004, § 29 Rn. 226 - 228).
  • BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05
    Die ausreichende und in der Regel von den Versicherern verwendete Belehrung lautet wie folgt: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht." (BGH VersR 1983, 674 [675]; BGH VersR 1967, 593 [594]; OLG Hamm NZV 1998, 160 [161]; Heß/Höke in Beckmann/Matusche-Beckmann, Handbuch des Versicherungsrechts, 2004, § 29 Rn. 226 - 228).
  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

  • OLG Hamm, 06.11.1997 - 4 U 86/97

    Bezeichnung von konkreten Mietwagenkosten "als absolut überhöht"

  • OLG Nürnberg, 14.11.1996 - 8 U 1708/96

    Geschönter Kilometerstand - Leistungsfreiheit der Versicherung

  • AG Düsseldorf, 20.08.2007 - 28 C 16247/06

    Versicherungsschutz aus einem Fahrzeugteileversicherungsvertrag für einen

    Der Versicherungsnehmer hat diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen (BGH NVZ 2002, 118, OLG Stuttgart RuS 2006, 64).

    Denn diese können dazu führen, dass eine den Wert des Fahrzeugs übersteigende Entschädigung bezahlt wird (BGH NVZ 2002, 118, OLG Stuttgart RuS 2006, 64).

  • AG Wuppertal, 17.11.2008 - 39 C 241/08

    Einstandspflicht der Kaskoversicherung bei Verschweigen von Vormängeln

    Der Versicherungsnehmer hat diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen (BGH NVZ 2002, 118, OLG Stuttgart RuS 2006, 64).

    Denn diese können dazu führen, dass eine den Wert des Fahrzeugs übersteigende Entschädigung bezahlt wird (BGH NVZ 2002, 118, OLG Stuttgart RuS 2006, 64).

  • OLG Köln, 28.03.2008 - 20 U 231/07

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen unrichtiger Angaben über die

    Es genügt insoweit nicht, nur vorzutragen, sie habe sich hinsichtlich des Zeitpunktes der Beendigung der Vorversicherung bei der IEJ schlicht geirrt (vgl. OLG Köln, Schaden-Praxis 2007, 155; OLG Stuttgart, RuS 2006, 64).
  • OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen falscher Angaben des

    Allein die Möglichkeit der Beklagten, über eine versicherungsübergreifende Datenbank entsprechende Vorschäden abzufragen, genügt jedoch zur Beseitigung des Aufklärungsbedürfnisses des Versicherers nicht (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1994 - 8 U 162/93 -, veröffentlicht in: VersR 1995, 1347; OLG Bremen VersR 1998, 1149, 1150; OLG Saarbrücken r + s 2006, 277 und 1998, 139 f.; OLGR Oldenburg 2004, 549, 550; OLG Stuttgart r + s 2006, 64, 65).
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