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   SG Potsdam, 18.07.2007 - S 1 KA 101/06   

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https://dejure.org/2007,83128
SG Potsdam, 18.07.2007 - S 1 KA 101/06 (https://dejure.org/2007,83128)
SG Potsdam, Entscheidung vom 18.07.2007 - S 1 KA 101/06 (https://dejure.org/2007,83128)
SG Potsdam, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - S 1 KA 101/06 (https://dejure.org/2007,83128)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - L 37 SF 69/12

    Angemessene Dauer - Ruhen des Ausgangsverfahrens

    Mit Schriftsatz vom 05. August 2007 bat der Kläger darum, mit der Berufungsbegründung warten zu können, bis die schriftlichen Urteilsgründe zu den Entscheidungen des SG Potsdam zu den Aktenzeichen S 1 KA 101/06, S 1 KA 55/06 und S 1 KA 54/06 vom 18. Juli 2007 vorlägen.

    Mit Schriftsatz vom selben Tag (bei Gericht eingegangen am 26. September 2007) übersandte der Kläger ohne weitere, das Ausgangsverfahren betreffende, Begründung ein Urteil des SG Potsdam vom 18. Juli 2007 (S 1 KA 101/06), mit welchem dieses Gericht eine Regressforderung wegen der Verordnung von Wobe-Mugos E aufgehoben hatte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 16/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragärztlichen Versorgung; Regress wegen der

    Die Argumentation, es könne nicht zu Lasten des Arztes gehen, wenn die Rechtslage in Folge eines Meinungsstreits unklar sei (so SG Potsdam, Urteil vom 18.07.2007 - S 1 KA 101/06 -) bedeutet im Ergebnis, dass ein Verschuldenserfordernis hinsichtlich der Verordnung eingeführt wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 112/06

    Verordnung - Im Zweifel auf Privatrezept …

    Die Argumentation, es könne nicht zu Lasten des Arztes gehen, wenn die Rechtslage in Folge eines Meinungsstreits unklar sei (so SG Potsdam, Urteil vom 18.07.2007 - S 1 KA 101/06) bedeutet im Ergebnis die Einführung eines Verschuldenserfordernisses hinsichtlich der Verordnung, weil sie die subjektive "Erkennbarkeit" der Unzulässigkeit der Verordnung voraussetzt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 36/07

    Vorrang einer Beratung vor der Verhängung eines Regresses wegen einer

    Die Argumentation, es könne nicht zu Lasten des Arztes gehen, wenn die Rechtslage in Folge eines Meinungsstreits unklar sei (so SG Potsdam, Urteil vom 18.07.2007 - S 1 KA 101/06) bedeutet im Ergebnis die Einführung eines Verschuldenserfordernisses hinsichtlich der Verordnung, weil sie die subjektive "Erkennbarkeit" der Unzulässigkeit der Verordnung voraussetzt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen;

    Die Argumentation, es könne nicht zu Lasten des Arztes gehen, wenn die Rechtslage in Folge eines Meinungsstreits unklar sei (so SG Potsdam, Urteil vom 18.07.2007 - S 1 KA 101/06) bedeutet im Ergebnis die Einführung eines Verschuldenserfordernisses hinsichtlich der Verordnung, weil sie die subjektive "Erkennbarkeit" der Unzulässigkeit der Verordnung voraussetzt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 21/07

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen;

    Die Argumentation, es könne nicht zu Lasten des Arztes gehen, wenn die Rechtslage in Folge eines Meinungsstreits unklar sei (so SG Potsdam, Urteil vom 18.07.2007 - S 1 KA 101/06) bedeutet im Ergebnis die Einführung eines Verschuldenserfordernisses hinsichtlich der Verordnung, weil sie die subjektive "Erkennbarkeit" der Unzulässigkeit der Verordnung voraussetzt.
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