Rechtsprechung
   SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21668
SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 115/08 (https://dejure.org/2008,21668)
SG Marburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - S 12 KA 115/08 (https://dejure.org/2008,21668)
SG Marburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - S 12 KA 115/08 (https://dejure.org/2008,21668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 3 S 1 Ärzte-ZV, § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - Versorgungsverbesserung durch Kooperation mit einem Endokrinologen und Wegeverkürzung für die Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung einer Zweigpraxis zur Untersuchung gynäkologisch-endokrinologischer Fragestellungen; Prüfung des Eintritts einer Versorgungsverbesserung durch die Zweigpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 701/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgrenzung - Zweigpraxis von ausgelagerten

    Auszug aus SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 115/08
    "Verbesserung" ist wenigstens in dem Sinne zu verstehen, dass eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt ("Erforderlichkeit") geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis herbeiführt (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55).

    Es kann nicht auf die Anhaltszahlen nach den BedarfsplRL-Ä, die z.B. von Verhältniszahlen unter 2.000 Bewohnern für einen Vertragsarztsitz im hausärztlichen Bereich ausgehen (vgl. Anlagen 4.1 bis 4.3 BedarfsplRL-Ä), abgestellt werden, da diese Anhaltszahlen lediglich für die Bedarfsdeckung eines gesamten Planungsbereiches heranzuziehen sind (vgl. SG Marburg v. 07.03.2007 - S 12 KA 701/06 - juris Rn. 55 f.).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 115/08
    So begründen nach Auffassung des BSG für Leistungen, die üblicherweise ortsnah erbracht werden, wie dies bei MRT-Leistungen der Fall sei, seitdem diese zum Standard radiologischer Diagnostik gehörten, Entfernungen von im konkreten Fall mehr als 25 km zu anderen Standorten benachbarter Planungsbereiche einen Ermächtigungsbedarf (vgl. BSG v. BSG v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - juris Rn. 19 - GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 115/08
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat deshalb bereits der nach altem Recht allein zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BSG v. 20.12.1995 - 6 RKa 55/94 - juris Rn. 17 f. - BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7).
  • SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 466/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - ambulante Operation -

    Auszug aus SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 115/08
    Insoweit verweist die Kammer auf ihr Urteil vom 21.05.2008 - S 12 KA 466/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, wonach eine Versorgungsverbesserung nicht darin liegt, dass Patienten, die am Praxissitz ambulant operiert werden, die Wege zur Voruntersuchung und Nachsorge erleichtert werden durch eine Zweigpraxis.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Andererseits steht außer Frage, dass ungeachtet der damit verbundenen Erweiterung der Möglichkeiten der Arztwahl nicht bereits das bloße Hinzutreten eines weiteren Behandlers eine Verbesserung der Versorgung darstellt; dies folgt bereits daraus, dass es andernfalls der einschränkenden Voraussetzung "Verbesserung" nicht bedurft hätte (ganz hM: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 10.7.2008 - L 4 B 405/08 KA ER - NZS 2009, 530 = MedR 2008, 683 = Breith 2008, 833 = GesR 2008, 551; SG Dortmund, Beschluss vom 22.1.2008 - S 16 KA 171/07 ER -, MedR 2008, 242; SG Marburg, Urteil vom 7.3.2007 - S 12 KA 701/06 - juris RdNr 54, ebenso Urteil vom 10.12.2008 - S 12 KA 115/08 - juris RdNr 22; Wollersheim, GesR 2008, 281, 283; Pawlita aaO, § 95 RdNr 239; unklar Orlowski/Halbe/Karch, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, aaO, S 97, 98).
  • SG München, 28.05.2014 - S 38 KA 477/13

    Anspruch eines Chirurgen/Unfallchirurgie auf Genehmigung einer Filiale

    Für eine solche Verbesserung der Versorgung bedarf es nicht der Gründung einer Filial-Praxis (SG Marburg, Urteil vom 10.12.2009, Az. S 12 KA 115/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht