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   SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER   

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https://dejure.org/2009,10904
SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER (https://dejure.org/2009,10904)
SG Marburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER (https://dejure.org/2009,10904)
SG Marburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - S 12 KA 235/09 ER (https://dejure.org/2009,10904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 04110 EBM-Ä, Nr 04111 EBM-Ä, Nr 04120 EBM-Ä, Ziff 04110 EBM-Ä, Ziff 04111 EBM-Ä
    Kassenärztliche Vereinigung - Begründung des Honorarberichtigungsbescheides bei Nebeneinanderabrechnung mehrerer Gebührenziffern des EBM-Ä - Anhörung des Vertragsarztes - Bewertung der Nebeneinanderabrechnung der genannten Ziffern mit 20 Minuten - keine Delegierung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Honorarberichtigung durch die kassenärztliche Vereinigung aufgrund einer Plausibilitätsprüfung der Honorarabrechnungen eines Vertragsarztes; Anforderungen an die Erstellung von Tagesprofilen als Nachweis für eine Falschabrechnung des Vertragsarztes; ...

  • Wolters Kluwer

    (Kassenärztliche Vereinigung - Begründung des Honorarberichtigungsbescheides bei Nebeneinanderabrechnung mehrerer Gebührenziffern des EBM-Ä - Anhörung des Vertragsarztes - Bewertung der Nebeneinanderabrechnung der genannten Ziffern mit 20 Minuten - keine Delegierung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09
    Zur Feststellung, ob abgerechnete Leistungen vollständig erbracht worden sind, ist es zulässig, Tagesprofile zu verwenden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4; SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

    Die Durchschnittszeit stellt sich aber bei einer ordnungsgemäßen und vollständigen Leistungserbringung als der statistische Mittelwert dar (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.10.2007 - L 7 KA 56/03 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 21).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09
    Zur Feststellung, ob abgerechnete Leistungen vollständig erbracht worden sind, ist es zulässig, Tagesprofile zu verwenden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4; SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

    Als Nachweis für eine Falschabrechnung des Quartals genügt bereits ein beliebiger falsch abgerechneter Tag (BSG SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 7 KA 56/03

    Plausibilitätsprüfung; Falschabrechnung; Tagesprofile; Honorarkürzung;

    Auszug aus SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09
    Die Durchschnittszeit stellt sich aber bei einer ordnungsgemäßen und vollständigen Leistungserbringung als der statistische Mittelwert dar (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 4; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.10.2007 - L 7 KA 56/03 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 21).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09
    Darin führte sie aus, bei der Umsetzung der Honorarberichtigung sei die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zur Garantiefunktion der Sammelerklärung zu beachten (BSG, Urteil v. 17.09.1997, Az.: 6 RKa 86/95).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 48/97 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - vertragsärztliche Leistung - Abgabe einer

    Auszug aus SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09
    Solche Verstöße können z. B. darin liegen, dass die Leistungen überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang, ohne die zur Leistungserbringung erforderliche spezielle Genehmigung oder unter Überschreitung des Fachgebietes erbracht worden sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 m.w.N.).
  • SG Marburg, 08.12.2010 - S 12 KA 229/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - keine Angabe der beteiligten

    Auszug aus SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09
    Hiergegen hat der Antragsteller am 17.04.2009 die Klage (Az.: S 12 KA 229/09) erhoben.
  • SG Marburg, 04.06.2008 - S 12 KA 528/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Anrechnung von

    Auszug aus SG Marburg, 02.07.2009 - S 12 KA 235/09
    Nicht zu beanstanden war auch die Annahme, dass bei Tagesprofilen von über 16 Stunden bzw. bei wenigsten vier Tagesprofilen von über 12 Stunden im Quartal eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht mehr vorliegt (vgl. SG Marburg, Urt. v. 04.06.2008 - S 12 KA 528/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Marburg, 08.12.2010 - S 12 KA 229/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - keine Angabe der beteiligten

    Den hiergegen gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gab die Kammer mit Beschluss vom 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - statt.

    Die Kammer gibt ihre im Beschluss vom 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - noch anders vertretene Rechtsauffassung im Hinblick auf die zweitinstanzliche Entscheidungspraxis auf.

    Es ist von der Kammer daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 04110 und 04111 mit der Ziffer 04120 EBM 2005 mit 20 Minuten bewertet, ebenso wie es unerheblich ist, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - SG Marburg, Urt. v. 13.01.2010 - S 12 KA 238/09 - ZMGR 2010, 116, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 7/10 -).

  • SG Marburg, 30.01.2013 - S 12 KA 170/11

    Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsprüfung - Job-Sharing - Berücksichtigung

    Die Kammer hat ihre im Beschluss vom 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - noch anders vertretene Rechtsauffassung im Hinblick auf die zweitinstanzliche Entscheidungspraxis aufgegeben.

    Es ist von der Kammer daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 16210 bis 16212 bzw. 21210 bis 21212 EBM 2005 mit der Ziffer 16220 bzw. 21220 EBM 2005 im Tagesprofil mit 20 Minuten bewertet, ebenso wie es unerheblich ist, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - SG Marburg, Urt. v. 13.01.2010 - S 12 KA 238/09 - ZMGR 2010, 116, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Beschl. v. 21.03.2011 - L 4 KA 7/10 -).

  • LSG Hessen, 26.11.2014 - L 4 KA 2/11

    Die Beteiligten streiten über die Festsetzung einer Honorarberichtigung aufgrund

    Es sei daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 04110 und 04111 mit der Ziffer 04120 EBM 2005 mit 20 Minuten bewerte, ebenso wie es unerheblich sei, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeige (Hinweis auf LSG Hessen, Beschluss vom 10. November 2009 - L 4 KA 70/09 B ER- und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - ; SG Marburg, Urteil vom 13. Januar 2010 - S 12 KA 238/09 - ZMGR 2010, 116, Berufung anhängig HLSG - L 4 KA 7/10 -).
  • SG Marburg, 08.12.2010 - S 12 KA 248/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Zuständigkeit -

    Die Kammer gibt ihre im Beschluss vom 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - noch anders vertretene Rechtsauffassung im Hinblick auf die zweitinstanzliche Entscheidungspraxis auf.

    Es ist von der Kammer daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 18211 und 18212 mit der Ziffer 18220 EBM 2005 mit 20 Minuten bewertet, ebenso wie es unerheblich ist, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - SG Marburg, Urt. v. 13.01.2010 - S 12 KA 238/09 - ZMGR 2010, 116, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 7/10 -).

  • SG Marburg, 08.12.2010 - S 12 KA 250/10

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Bewertung der

    Die Kammer gibt ihre im Beschluss vom 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - noch anders vertretene Rechtsauffassung im Hinblick auf die zweitinstanzliche Entscheidungspraxis auf.

    Es ist von der Kammer daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 03110 bis 03112 mit der Ziffer 03120 EBM 2005 mit 20 Minuten bewertet, ebenso wie es unerheblich ist, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - SG Marburg, Urt. v. 13.01.2010 - S 12 KA 238/09 - ZMGR 2010, 116, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 7/10 -).

  • LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 64/11

    Honorarberichtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung aufgrund einer

    Es sei daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 03110 bis 03112 mit der Ziffer 03120 EBM 2005 mit 20 Minuten bewerte, ebenso wie es unerheblich sei, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeige (Hinweis auf LSG Hessen, Beschluss vom 10. November 2009 - L 4 KA 70/09 B ER- und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschluss vom 2. Juli 2009 - S 12 KA 235/09 ER - ; SG Marburg, Urteil vom 13. Januar 2010 - S 12 KA 238/09 - ZMGR 2010, 116, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Beschluss vom 21. März 2011 - L 4 KA 7/10 -).
  • SG Marburg, 13.01.2010 - S 12 KA 238/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Bewertung der Nebeneinanderabrechnung von

    Nach dem EBM 2005 ist aber bei der Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nrn. 04110 und 04111 und 04120 eine Dauer der Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Leistung nach der Nr. 04120. Es ist von der Kammer daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 04110 und 04111 mit der Ziffer 04120 EBM 2005 mit 20 Minuten bewertet, ebenso wie es unerheblich ist, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER -).
  • SG Marburg, 14.05.2014 - S 12 KA 601/13

    Überprüfung vertragsärztlicher Honorarforderungen anhand von Tagesprofilen

    Es ist unerheblich ist, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER - SG Marburg, Urt. v. 13.01.2010 - S 12 KA 238/09 - ZMGR 2010, 116, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Beschl. v. 21.03.2011 - L 4 KA 7/10 - zuletzt SG Marburg, Gerichtsbescheid v. 04.01.2012 - S 12 KA 621/10 - rechtskräftig; SG Marburg, Gerichtsbescheid v. 31.10.2011 - S 12 KA 909/10 -, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 25.07.2012 - L 4 KA 64/11 - SG Marburg, Urt. v. 19.09.2012 - S 12 KA 167/11 - SG Marburg, Urt. v. 30.01.2013 - S 12 KA 170/11 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 11/13; SG Marburg, Gerichtsbescheid v. 28.03.2013 - S 12 KA 281/12 - SG Marburg, Urt. v. 08.05.2013 - S 12 KA 171/12 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 30/13 - SG Marburg, Gerichtsbescheid v. 24.05.2013 - S 12 KA 804/11 -).
  • SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 171/12

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarrückforderungsbescheid - Beginn der

    Nach dem EBM 2005 ist aber bei der Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Ziffern 26210, 26211 und 26212 und 26220 eine Dauer der Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Leistung nach der Nr. 26220. Es ist von der Kammer daher nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Nebeneinanderabrechnung der Ziffern 26210, 26211 und 26212 mit der Ziffer 26220 EBM 2005 mit 20 Minuten bewertet, ebenso wie es unerheblich ist, ob das vom Vertragsarzt verwendete Abrechnungsprogramm ihm diesen Zeitumfang anzeigt (vgl. bereits LSG Hessen, Beschl. v. 10.11.2009 - L 4 KA 70/09 B ER - und die vorausgehende Entscheidung der Kammer, SG Marburg, Beschl. v. 02.07.2009 - S 12 KA 235/09 ER -).
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