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SG Kassel, 26.11.2014 - S 12 KR 250/12 |
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Verfahrensgang
- SG Kassel, 26.11.2014 - S 12 KR 250/12
- LSG Hessen, 26.01.2017 - L 8 KR 400/14
- BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R
- BSG - B 1 KR 10/17 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 26.01.2017 - L 8 KR 400/14
Ersatz der Kosten für die gerichtliche Geltendmachung der Rückzahlung der …
Der im Wege der Klageerweiterung gestellte Antrag auf Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden, welche ihr durch und im Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen (SG Kassel, S 12 KR 250/12) und zweitinstanzlichen (Hess LSG, L 8 KR 400/14) Gerichtsverfahren entstanden sind oder noch entstehen werden, zu erstatten, wird als unzulässig verworfen.festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden, welche ihr durch und im Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen (SG Kassel, S 12 KR 250/12) und zweitinstanzlichen (Hessisches LSG, L 8 KR 400/14) Gerichtsverfahren entstanden sind oder noch entstehen werden, zu erstatten.
- SG Kassel, 22.07.2015 - S 12 KR 349/12 Damit beinhaltet die "Nachkodierung", auch keine Nachberechnung durch das Krankenhaus, so dass sich Fragen nach Verjährung und/oder Verwirkung aus Sicht der Kammer erst gar nicht stellen (ebenso SG Kassel, Urteile vom 30. Juli 2014, S 12 KR 102/12 und vom 26. November 2014, S 12 KR 250/12 sowie im Ergebnis ähnlich Sozialgericht Schwerin, Urteil vom 21. Januar 2015, S 8 KR 101/10).