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   SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07   

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https://dejure.org/2008,19324
SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07 (https://dejure.org/2008,19324)
SG Kassel, Entscheidung vom 09.01.2008 - S 12 KR 391/07 (https://dejure.org/2008,19324)
SG Kassel, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - S 12 KR 391/07 (https://dejure.org/2008,19324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst b SGB 5
    (Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 für ehemalige Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Aufnahme eines Versicherten als Pflichtmitglied in die Gesetzliche Krankenversicherung; Rechtsstellung der Postbeamtenkrankenkasse - PBeaKK; Zuordnung der PBeaKK zur gesetzlichen oder privaten Krankenkasse; Historie der Krankenfürsorge für Postbeamte und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R

    Pflegekostenerstattung in der privaten Pflegeversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Exemplarisch sei bei alledem auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2000, B 3 P 21/99 R hingewiesen und die Tatsache, dass Versicherte/Mitglieder sowohl der PBeaKK als auch der KVB nur über die ausdrückliche Regelung des § 23 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) überhaupt pflichtversichert in der privaten Pflegepflichtversicherung geworden sind.
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 P 6/06 R

    Rückzahlung von Pflegegeld aus der privaten Pflegeversicherung wegen

    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Ihre Aufgaben nimmt die PBeaKK in der Rechtsform einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung wahr, wobei das BSG zuletzt mit Urteil vom 19. April 2007, B 3 P 6/06 R die Eigenschaft als Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost nochmals ausdrücklich hervorhebt.
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Zur weiteren Historie der PBeaKK sei schließlich auch noch auf das Urteil des BVerwG vom 25. Juni 1964, VIII C 23.63 hingewiesen, das den alleinigen Beihilfecharakter der Leistungen der PBeaKK unterstreicht.
  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Ebenso das Urteil des BVerwG vom 20. August 1969, VI C 130.67 sowie die Beschlüsse vom 15. September 1998, 1 D 22/98 und vom 4. Juni 2007, 2 AV 1/07, wobei in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass die PBeaKK nach § 1 Abs. 2 Satz 2 ihrer Satzung in Auftragsverwaltung für ihre Mitglieder Beihilfen nach den Beihilfevorschriften des Bundes berechnet und zahlt und mit ihren Sitz in Stuttgart (§ 1 Abs. 4 der Satzung) insoweit öffentlich-rechtlich handelt (§ 1 Abs. 2 Satz 4 der Satzung).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 4 S 2531/05

    Keine Mitversicherung von Lebenspartnern bei der Postbeamtenkrankenkasse

    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Auch mit dem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2006, 4 S 2531/05 handelt es sich danach bei der PBeaKK allein um eine Selbsthilfeeinrichtung, also nicht nur um keine gesetzliche Krankenkasse, sondern auch nicht um eine private Krankenkasse.
  • BVerwG, 04.06.2007 - 2 AV 1.07

    Zulässigkeit einer Bestimmung des zuständigen Gerichts für zwei Klagen mit

    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Ebenso das Urteil des BVerwG vom 20. August 1969, VI C 130.67 sowie die Beschlüsse vom 15. September 1998, 1 D 22/98 und vom 4. Juni 2007, 2 AV 1/07, wobei in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass die PBeaKK nach § 1 Abs. 2 Satz 2 ihrer Satzung in Auftragsverwaltung für ihre Mitglieder Beihilfen nach den Beihilfevorschriften des Bundes berechnet und zahlt und mit ihren Sitz in Stuttgart (§ 1 Abs. 4 der Satzung) insoweit öffentlich-rechtlich handelt (§ 1 Abs. 2 Satz 4 der Satzung).
  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 22.98
    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Ebenso das Urteil des BVerwG vom 20. August 1969, VI C 130.67 sowie die Beschlüsse vom 15. September 1998, 1 D 22/98 und vom 4. Juni 2007, 2 AV 1/07, wobei in der letztgenannten Entscheidung ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass die PBeaKK nach § 1 Abs. 2 Satz 2 ihrer Satzung in Auftragsverwaltung für ihre Mitglieder Beihilfen nach den Beihilfevorschriften des Bundes berechnet und zahlt und mit ihren Sitz in Stuttgart (§ 1 Abs. 4 der Satzung) insoweit öffentlich-rechtlich handelt (§ 1 Abs. 2 Satz 4 der Satzung).
  • LSG Bayern, 21.08.2007 - L 4 B 656/07

    Anspruch auf Gewährung von vorläufigen Krankenversicherungsschutz; Zugang zur

    Auszug aus SG Kassel, 09.01.2008 - S 12 KR 391/07
    Dies gelte auch insoweit, als der o.a. Beschluss des Sozialgerichts Regensburg zwischenzeitlich mit Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. September 2007, L 4 B 656/07 KR ER aufgehoben worden sei, selbst wenn nach Auffassung des Bayerischen Landessozialgerichts die KVB eine private Krankenkasse darstelle und sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 28. April 1988 berufe, ohne dass diesem Urteil jedoch besondere Ausführungen hierzu oder gar eine Entscheidung über den rechtlichen Charakter der KVB zu entnehmen seien.
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