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SG Karlsruhe, 21.02.2002 - S 13 AL 1316/01 |
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Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 21.02.2002 - S 13 AL 1316/01
- LSG Baden-Württemberg, 24.09.2003 - L 12 AL 2095/03
- BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschen wegen Eintritt einer Sperrzeit - …
Der Kläger beantragt, die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. September 2003 - L 12 AL 2095/03 - und des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21. Februar 2002 - S 13 AL 1316/01 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, in Abänderung der angefochtenen Bescheide ihm ab 24. November 2000 Arbeitslosenhilfe in gesetzlicher Höhe zu gewähren, hilfsweise, den Rechtsstreit zur weiteren Entscheidung über den Anspruch des Klägers auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe ab 24. November 2000 an das Landessozialgericht Baden-Württemberg zurückzuverweisen. - BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. September 2003 - L 12 AL 2095/03 - und des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21. Februar 2002 - S 13 AL 1316/01 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, in Abänderung der angefochtenen Bescheide ihm ab 24. November 2000 Arbeitslosenhilfe in gesetzlicher Höhe zu gewähren, .