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   SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 233/10   

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https://dejure.org/2011,26009
SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 233/10 (https://dejure.org/2011,26009)
SG Aachen, Entscheidung vom 03.05.2011 - S 13 KR 233/10 (https://dejure.org/2011,26009)
SG Aachen, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - S 13 KR 233/10 (https://dejure.org/2011,26009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungspflicht der Krankenversicherung für die Versorgung mit Hörgeräten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer erforderlichen Hörgeräteversorgung wegen eines Anspruchs auf angemessenen Ausgleich des Hörverlustes; "Angemessener Ausgleich des Hörverlustes" ist nicht mit einem "möglichst weitgehenden Ausgleich des Hörverlustes" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 233/10
    Er ist der Auffassung, die Entscheidung der Beklagten stehe im Widerspruch zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R).

    Das BSG hat in der grundlegenden Entscheidung vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) festgestellt: "Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich" (Rn 19) und dazu ausgeführt: "Ziel der Versorgung ist die Angleichung an das Hörvermögen hörgesunder Menschen; solange dieser Ausgleich im Sinne eines Gleichziehens mit deren Hörvermögen nicht vollständig erreicht ist, kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hörgerät nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die GKV nur für die Aufrechterhaltung eines - wie auch immer zu bestimmenden - Basishörvermögens aufzukommen habe (vgl. zu den Anforderungen an die orthopädische Versorgung - BSGE 93, 183 - SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, jeweils Rdnr. 4 - C-Leg II).

    Frühestens zu diesem Zeitpunkt, der weit nach der Ablehnungsentscheidung der Beklagten durch den Bescheid vom 02.12.2009 lag, kann von einer Selbstbeschaffung des Klägers im Umfang der Mehrkosten gesprochen werden (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 12).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 233/10
    Das BSG hat in der grundlegenden Entscheidung vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08 R) festgestellt: "Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich" (Rn 19) und dazu ausgeführt: "Ziel der Versorgung ist die Angleichung an das Hörvermögen hörgesunder Menschen; solange dieser Ausgleich im Sinne eines Gleichziehens mit deren Hörvermögen nicht vollständig erreicht ist, kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hörgerät nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die GKV nur für die Aufrechterhaltung eines - wie auch immer zu bestimmenden - Basishörvermögens aufzukommen habe (vgl. zu den Anforderungen an die orthopädische Versorgung - BSGE 93, 183 - SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, jeweils Rdnr. 4 - C-Leg II).
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