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   SG Hannover, 27.07.2004 - S 16 KA 156/04 ER   

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https://dejure.org/2004,41377
SG Hannover, 27.07.2004 - S 16 KA 156/04 ER (https://dejure.org/2004,41377)
SG Hannover, Entscheidung vom 27.07.2004 - S 16 KA 156/04 ER (https://dejure.org/2004,41377)
SG Hannover, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - S 16 KA 156/04 ER (https://dejure.org/2004,41377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Honorarrückforderungsbescheid; Teilnahme als

    Auszug aus SG Hannover, 27.07.2004 - S 16 KA 156/04
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheides, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 22. April 2004, L 3 KA 12/04 ER, Seite 7 m. w. N.) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Rückforderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2004 - L 3 KA 427/03

    Widerruf der Genehmigung zur Ausführung, Abrechnung mammographischer Leistungen;

    Auszug aus SG Hannover, 27.07.2004 - S 16 KA 156/04
    Der Streitwert wurde gemäß der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (zuletzt L 3 KA 427/03 ER vom 25. Mai 2004) mit einem Viertel des Wertes der Hauptsache (200 797, 72 EUR) angenommen, da es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2004 - L 3 KA 99/02
    Auszug aus SG Hannover, 27.07.2004 - S 16 KA 156/04
    Das Landessozialgericht hat kürzlich die Berechtigung der Antragsgegnerin zur sachlich-rechnerischen Berichtigung bei nicht persönlicher Leistungserbringung bestätigt (Urteil vom 18. Februar 2004, L 3 KA 99/02).
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