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   SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05   

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https://dejure.org/2006,21118
SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05 (https://dejure.org/2006,21118)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2006 - S 26 R 411/05 (https://dejure.org/2006,21118)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2006 - S 26 R 411/05 (https://dejure.org/2006,21118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Rentenversicherung gegen eine Sparkasse auf Rückerstattung überzahlter Rente bei Geldautomatenabhebung der Rückforderungsbeträge durch Dritte vor Rückforderungseingang; Ausschluss des Entreicherungseinwands bei Verfügung möglicherweise Nichtberechtigter am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Düsseldorf, 22.09.2004 - S 39 RJ 192/02
    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05
    Zur Stützung ihrer Auffassung trägt sie ferner vor, sie berufe sich u. a. auf ein Urteil der 39. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.09.2004 (S 39 RJ 192/02) und einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28.10.2003 (S-31/RJ-3746/02).

    Das Gericht hat anonymisierte Kopien aus dem Verfahren der 39. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf S 39 RJ 192/02 zur Gerichtsakte genommen und den Beteiligten zur Kenntnis gebracht.

    Die Kammer schließt sich dem Vorbringen der Beklagten und der Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.09.2004 (S 39 RJ 192/02) vollumfänglich an.

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05
    Die zivilrechtliche Rechtsprechung habe dies wiederholt bestätigt (BGH-Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03 und Landgericht Bonn in WM 1995, 575, 576).

    Außerdem ist der Beklagten in der Auffassung zu folgen, dass bei Abhebungen mittels EC-Karte unter Verwendung der PIN zunächst vom ersten Anschein berechtigter Benutzung auszugehen ist, denn hier gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die PIN der verstorbenen Frau H1 von Dritten ausgespäht wurde (vgl. BGH-Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03).

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05
    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 04.08.1998 (B 4 RA 72/97 R) treffe nicht den hier zu beurteilenden Sachverhalt, weil es dort nur um Abhebungen gegangen sei, die auch persönlich durchgeführt werden können.
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05
    Sie ist zulässig als allgemeine Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 5 des Sozialgerichtsgesetzes (vgl. BSG-Urteil vom 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R).
  • LG Bonn, 11.01.1995 - 5 S 163/94

    Abhebungen an einem Geldausgabeautomaten mit Benutzung einer Postbank-Card

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05
    Die zivilrechtliche Rechtsprechung habe dies wiederholt bestätigt (BGH-Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03 und Landgericht Bonn in WM 1995, 575, 576).
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Somit mindern anderweitige Verfügungen den Rücküberweisungsbetrag auch dann, wenn der Rentenbetrag durch Barabhebungen an einem Geldautomaten von Unbekannten vereinnahmt wird (ebenso Hessisches LSG vom 31.1.2006 - L 2 RJ 1257/03 - Juris RdNr 17f; SG Düsseldorf vom 22.9.2004 - S 39 RJ 192/02 - Juris RdNr 19; SG Düsseldorf vom 14.9.2006 - S 26 R 411/05 - Juris RdNr 24, derzeitig anhängig beim BSG).
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