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   SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14   

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https://dejure.org/2015,39699
SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14 (https://dejure.org/2015,39699)
SG München, Entscheidung vom 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14 (https://dejure.org/2015,39699)
SG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - S 28 KA 1344/14 (https://dejure.org/2015,39699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer individuellen Beratung gem. § 106 Abs. 5e SGB V durch die Zustellung eines, die Beratung erstmalig festsetzenden, Widerspruchsbescheids

  • rewis.io

    Erstmaliges Überschreiten des Richtgrößenvolumens löst eine Beratungspflicht der Prüfstelle aus

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    Auszug aus SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14
    Auf die vorliegende Richtgrößenprüfung der Beigeladenen zu 1. war § 106 Abs. 5e SGB V anzuwenden, da das Prüfverfahren am 31.12.2011 noch nicht abgeschlossen war und die Entscheidung des Beklagten nach dem 25.10.2012 ergangen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.10.2014, Az. B 6 KA 3/14 R, LS 2).

    Dementsprechend führt auch das BSG aus, dass Sinn und Zweck der Einfügung des § 106 Abs. 5e SGB V gewesen sei, Ärzte nach erstmaligem Überschreiten des Richtgrößenvolumens nicht unmittelbar einem - trotz der betragsmäßigen Begrenzung durch § 106 Abs. 5c Satz 7 SGB V wirtschaftlich belastenden - Regress auszusetzen, sondern ihnen über eine eingehende "Beratung" zunächst ohne finanzielle Konsequenzen für die Praxis die Möglichkeit zu geben, ihr Verordnungsverhalten bei Arznei- und Heilmitteln zu modifizieren (BSG, Urteil vom 22.10.2014, Az. B 6 KA 3/14 R, Rn. 65).

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14
    Hieraus folgt nach der Rechtsprechung des BSG ihre Befugnis, die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidungen unabhängig vom Nachweis eines darüber hinausgehenden konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall geltend zu machen (BSG, Urteil vom 28.08.1996, Az. 6 RKa 88/95, Rn. 13 m. w. N.).
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - selbstständige Anfechtbarkeit der Beratung nach §

    Auszug aus SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14
    Der Vertragsarzt muss sich der Maßnahme der "Beratung" unterziehen, auch wenn diese unter Umständen nur in der Kenntnisnahme des Festsetzungsbescheides besteht" (BSG, Urteil vom 05.06.2013, Az. B 6 KA 40/12 R, Rn. 10; vgl. zum Ermessensspielraum auch Clemens in: jurisPK-SGB V, Stand 20.01.2015, § 106 Rn. 287).
  • LSG Bayern, 26.07.2017 - L 12 KA 13/16

    Zur Beratung eines Vertragsarztes

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 08.12.2015, S 28 KA 1344/14 wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Sozialgerichts München vom 8.12.2015, S 28 KA 1344/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Sozialgerichts München vom 8.12.2015, S 28 KA 1344/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • SG Marburg, 21.06.2017 - S 16 KA 588/16

    Individuelle Beratung eines Arztes über Verordnungsvolumen ist kein

    Es spricht trotz des grundsätzlichen Ermessens des Beklagten bzw. der Prüfungsstelle hinsichtlich der Durchführung der individuellen Beratung und dem Konkretisierungsauftrag durch die Vertragspartner deshalb neben anderen Anforderungen einiges dafür, die Durchführung eines persönlichen Gesprächs mit dem Vertragsarzt für eine ordnungsgemäße Beratung zu fordern (so SG München, Urteil vom 08.12.2015, S 28 KA 1344/14).
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