Rechtsprechung
SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 106a Abs. 2 S. 1
Anspruch auf Vergütung medizinischer Behandlungen eines anderen Fachgebiets
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Anspruch auf Vergütung fachfremder Leistungen aus Vertrauensschutz
- ra.de
- rewis.io
Anspruch auf Vergütung medizinischer Behandlungen eines anderen Fachgebiets
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Kinderärztin erstreitet Honorar für Behandlung erwachsener Patienten
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 17 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Fachfremde Leistungen: Vertrauensschutz bei Hinweis in Vorquartalen durch Vertragsarzt
Verfahrensgang
- SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15
- SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten …
Auszug aus SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15
Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BVerfG, insbesondere der Beschluss vom 01.02.2011, Az. 1 BvR 2383/10, führt zu keiner anderen Bewertung. - BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
(Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für …
Auszug aus SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15
Dass damit Erwachsene von der Behandlung durch Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin grundsätzlich ausgeschlossen werden, werde durch die Ergänzung "von Beginn bis zum Abschluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich pränataler Erkrankungen" betont (BSG, Beschluss vom 28.10.2015, Az. B 6 KA 12/15 B, Rn. 12). - BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01
Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung …
Auszug aus SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15
Ungeachtet der Frage, wie der Kern eines Fachgebietes aus dem Blickwinkel des Berufsrechts zu bestimmen sei und ob die Berufstätigkeit auf diesen Kernbereich beschränkt werden dürfe, könne jedenfalls zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beschränkung auf einen engeren Bereich zulässig sein, für den die Weiterbildungsordnung eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibe (BVerfG, Beschluss vom 16.07.2004, Az. 1 BvR 1127/01, Rn. 22). - BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R
Vertragsarzt
Auszug aus SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15
Ergänzend können die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung ( ...) herangezogen werden ( ...)" (BSG, Urteil vom 22.03.2006, Az. B 6 KA 75/04 R, Rn. 12 m.w.N.). - Drs-Bund, 02.07.2009 - BT-Drs 16/13770
Auszug aus SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15
Nach Auffassung der Kammer bedarf es - um die Gefahr künftiger Versorgungsdefizite möglichst gering zu halten - politischer Lösungen, etwa durch die Regelung von Übergangszeiten, Übergangssprechstunden etc. (vgl. auch BSG, ebenda, Rn. 21 mit Verweis auf die Vorschläge des Sachverständigenrates "zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen - Koordination und Integration - Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens" (Gutachten 2009, BT-Drucks. 16/13770 S. 219 ff.), der einen rechtzeitig eingeleiteten koordinierten Übergang der Versorgung sowie eine verbesserte Zusammenarbeit von Pädiatern und Erwachsenenmedizinern empfiehlt).
Rechtsprechung
SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
SGB V § 106a Abs. 2 S. 1
Anspruch auf Vergütung fachfremder Leistungen aus Vertrauensschutz
Verfahrensgang
- SG München, 11.12.2017 - S 28 KA 615/15
- SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10
Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten …
Auszug aus SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15
Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BVerfG, insbesondere der Beschluss vom 01.02.2011, Az. 1 BvR 2383/10, führt zu keiner anderen Bewertung. - BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
(Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für …
Auszug aus SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15
Dass damit Erwachsene von der Behandlung durch Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin grundsätzlich ausgeschlossen werden, werde durch die Ergänzung "von Beginn bis zum Abschluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich pränataler Erkrankungen" betont (BSG, Beschluss vom 28.10.2015, Az. B 6 KA 12/15 B, Rn. 12). - BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01
Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung …
Auszug aus SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15
Ungeachtet der Frage, wie der Kern eines Fachgebietes aus dem Blickwinkel des Berufsrechts zu bestimmen sei und ob die Berufstätigkeit auf diesen Kernbereich beschränkt werden dürfe, könne jedenfalls zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beschränkung auf einen engeren Bereich zulässig sein, für den die Weiterbildungsordnung eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibe (BVerfG, Beschluss vom 16.07.2004, Az. 1 BvR 1127/01, Rn. 22). - BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R
Vertragsarzt
Auszug aus SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15
Ergänzend können die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (...) herangezogen werden (...)" (BSG, Urteil vom 22.03.2006, Az. B 6 KA 75/04 R, Rn. 12 m.w.N.). - Drs-Bund, 02.07.2009 - BT-Drs 16/13770
Auszug aus SG München, 12.12.2017 - S 28 KA 615/15
Nach Auffassung der Kammer bedarf es - um die Gefahr künftiger Versorgungsdefizite möglichst gering zu halten - politischer Lösungen, etwa durch die Regelung von Übergangszeiten, Übergangssprechstunden etc. (vgl. auch BSG, ebenda, Rn. 21 mit Verweis auf die Vorschläge des Sachverständigenrates "zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen - Koordination und Integration - Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens" (Gutachten 2009, BT-Drucks. 16/13770 S. 219 ff.), der einen rechtzeitig eingeleiteten koordinierten Übergang der Versorgung sowie eine verbesserte Zusammenarbeit von Pädiatern und Erwachsenenmedizinern empfiehlt).