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   SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/2004   

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https://dejure.org/2005,8058
SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/2004 (https://dejure.org/2005,8058)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2005 - S 34 KR 269/2004 (https://dejure.org/2005,8058)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2005 - S 34 KR 269/2004 (https://dejure.org/2005,8058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Praxisgebühr durch eine Kassenärztliche Vereinigung; Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streitigkeiten über die Praxisgebühr; Begründung einer privatrechtlichen Vertragsbeziehung zwischen Versichertem und Vertragsarzt durch Einbehaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Praxisgebühr und Folgen für Verweigerer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Praxisgebühr - Säumige Zahler brauchen keine Mahn-, Porto- und Gerichtsgebühren zu zahlen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.07.1959 - 4 RJ 45/58
    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Damit ist die Klägerin insoweit auch prozessführungsbefugt (vgl. BSGE 10, 131, 133 f.).

    Da die Einziehung der Praxisgebühr im Interesse und zugunsten der Beigeladenen erfolgt und die eingezogenen Beträge wirtschaftlich weder dem behandelnden Arzt noch ihr selbst zugute kommen, kann die Klägerin die Klageforderung im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft geltend machen (vgl. BSGE 10, 131, 133 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2004 - L 11 KR 1224/04

    Rechtsstreit zwischen Versicherten und Krankenkasse - Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Dabei handelt der die Praxisgebühr einziehende Arzt insoweit im Interesse und zugunsten der Krankenkasse (Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 08.06.2004 - L 11 KR 1224/04).
  • SG Köln, 10.03.2004 - S 19 KA 5/04

    Einzugspflicht des Arztes für Patientenzuzahlungen (sog. Praxisgebühr);

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Damit kommt das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verfahren faktisch einem Honorarvorschuss gleich (Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10.03.2004 - S 19 KA 5/04 - vgl. Schmidt in: Peters SGB V § 43 b RdNr. 58).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Zwar wird hinsichtlich der Entscheidung über die konkrete ärztliche Behandlung, der Festlegung zukünftiger Behandlungsschritte sowie der Verordnung von Arznei-, Heil-, und Hilfsmitteln davon ausgegangen, dass der Vertragsarzt das Rahmenrecht des einzelnen Versicherten als ein mit öffentlich-rechtlicher Rechtsmacht "beliehener" Verwaltungsträger anstelle der Krankenkasse konkretisiert (BSG 73, 271, 278 ff.; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 12 Seite 59).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Zwar wird hinsichtlich der Entscheidung über die konkrete ärztliche Behandlung, der Festlegung zukünftiger Behandlungsschritte sowie der Verordnung von Arznei-, Heil-, und Hilfsmitteln davon ausgegangen, dass der Vertragsarzt das Rahmenrecht des einzelnen Versicherten als ein mit öffentlich-rechtlicher Rechtsmacht "beliehener" Verwaltungsträger anstelle der Krankenkasse konkretisiert (BSG 73, 271, 278 ff.; BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 12 Seite 59).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 12 ME 64/04

    Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Praxisgebühr und geleistete

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Insoweit wird auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass selbst von Sozialhilfeempfängern, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung nach den Neuregelungen des GMG ab 01.04.2004 aus dem ihnen gewährten Regelsatz bis zu der gesetzlichen festgelegten Belastungsgrenze zu leisten waren, ohne dass insoweit ein Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe aus Sozialhilfemitteln bestand (vgl. Beschlüsse des Hess. VGH ZFSH/SGB 2004, 487 und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg NJW 2004, 1817).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 72/93

    Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung - Gewährung einer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Zwar fehlt einer Leistungsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt geregelt werden kann, weil die Regelung durch Verwaltungsakt der Verwaltung in der Regel einen einfacheren, schnelleren und billigeren Weg bietet, ihre Vorstellungen durchzusetzen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22; SozR 1300 § 50 Nr. 17 Seite 39; BSGE 3, 135, 140 f; BSGE 6, 97, 98 f).
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Zwar fehlt einer Leistungsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt geregelt werden kann, weil die Regelung durch Verwaltungsakt der Verwaltung in der Regel einen einfacheren, schnelleren und billigeren Weg bietet, ihre Vorstellungen durchzusetzen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22; SozR 1300 § 50 Nr. 17 Seite 39; BSGE 3, 135, 140 f; BSGE 6, 97, 98 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2004 - L 5 KR 161/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Der Gesetzgeber hat mit § 69 SGB V klarstellen wollen, dass die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern ausschließlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind und die ergänzende Heranziehung der Vorschriften des BGB voraussetzt, dass dies mit den Vorgaben des SGB V vereinbar ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.11.2004 - L 5 KR 161/03 unter Verweis auf BT-Drucks 14/1245, Seite 68).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 103/85

    Zulässigkeit von Klage - Zulässigkeit von Berufung - Pfändung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 22.03.2005 - S 34 KR 269/04
    Zwar fehlt einer Leistungsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt geregelt werden kann, weil die Regelung durch Verwaltungsakt der Verwaltung in der Regel einen einfacheren, schnelleren und billigeren Weg bietet, ihre Vorstellungen durchzusetzen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22; SozR 1300 § 50 Nr. 17 Seite 39; BSGE 3, 135, 140 f; BSGE 6, 97, 98 f).
  • BayObLG, 11.04.2006 - LBG-Ap 1/06

    Wettbewerbswidrigkeit der Erstattung der Praxisgebühr durch die Vergabe von

    Mit der Einführung der Praxisgebühr beabsichtigte der Gesetzgeber vielmehr, sozialversicherungsrechtlich und damit öffentlich-rechtlich den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung einen zusätzlichen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen der Krankenversicherung abzuverlangen, wobei der die Praxisgebühr faktisch als Honorarvorschuß einziehende Arzt im Interesse und zugunsten der Krankenversicherung handelt (vgl. SG Düsseldorf U.v.22.03.2005 - S 34 KR 269/04 mwN.).
  • SG Hannover, 01.02.2007 - S 38 KR 1306/04
    Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Sozialrechtsweg gegeben, die Klägerin pro-zessführungsbefugt und die allgemeine Leistungsklage statthaft (vgl. hierzu ausführlich Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - Az.: S 34 KR 269/04).
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