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SG Dortmund, 10.07.2002 - S 35 AL 115/01 |
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 10.07.2002 - S 35 AL 115/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 12 AL 220/02
- BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R
Wird zitiert von ...
- BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R
Bindung des BSG an die Entscheidung des LSG über das zutreffende Rechtsmittel
das Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 08.10.2003, AZ: L 12 AL 220/02, und das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.07.2002, AZ: S 35 AL 115/01, sowie die Bescheide der Beklagten vom 20.04.1999 und 23.08.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.04.2001 aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass für die Monate März, April, Mai 1999 jeweils DM 105, 65 als Werbungskosten bei der Berechnung des anzurechnenden Nebenverdienstes berücksichtigt werden sowie die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bis zum 10.07.1999 verlängert wird.