Rechtsprechung
SG München, 25.10.2017 - S 38 KA 5022/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 106; SGB X § 35
Berücksichtigung kostenintensiver Fälle als Praxisbesonderheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Berücksichtigung kostenintensiver Fälle als Praxisbesonderheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 22 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Vertragszahnärzte | Statistischer Kostenvergleich: Übermäßiger Anteil kostenintensiver Behandlungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher …
Auszug aus SG München, 25.10.2017 - S 38 KA 5022/17
Zur Begründung wies der Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hin, wonach die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Wirtschaftlichkeit entbehrlich sei, wenn die Prüfgremien sich mit einer Honorarkürzung begnügten, die in Relation zum Landesdurchschnitt nicht unter die Grenze des offensichtlichen Missverhältnisses zurückführe (BSG, Urteil vom 28.10.1992, 6 RKA 3/92). - BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
Auszug aus SG München, 25.10.2017 - S 38 KA 5022/17
Diese Prüfmethode gelangt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn die Überschreitung in der Übergangszone liegt, was hier eindeutig nicht der Fall ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.1982, Az 6 RKa 1/81).
- SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Vertragszahnarztes
Die Sozialgerichte haben sich wiederholt mit einem solchen Vortrag befasst und übereinstimmend die Auffassung vertreten, hierdurch sei generell ein erhöhter, medizinisch indizierter Bedarf für die Erbringung (zahn-)ärztlicher Leistungen nicht gerechtfertigt, da kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass die Herkunft der Patienten einen erhöhten Behandlungsbedarf nach sich ziehe und im Regelfall von einer normalen zahnmedizinischen Versorgung auszugehen sei (…BSG SozR 3-2500, § 106, Nr. 49, S. 259; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16; SG A-Stadt, Urteil vom 25.10.2017, Az S 38 KA 5022/17).Welcher zusätzliche Abzug gerechtfertigt ist, bleibt der Prüfung durch den Beklagten vorbehalten (vgl. SG A-Stadt, Urteil vom 25.10.2017, Az S 38 KA 5022/17).