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   SG Lüneburg, 13.06.2018 - S 4 R 58/17   

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SG Lüneburg, 13.06.2018 - S 4 R 58/17 (https://dejure.org/2018,22248)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 13.06.2018 - S 4 R 58/17 (https://dejure.org/2018,22248)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - S 4 R 58/17 (https://dejure.org/2018,22248)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus SG Lüneburg, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Im Übrigen ergibt sich die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit auch nicht aus dem Bescheid der Beklagten vom 08.04.2014, da sich diese ausschließlich auf die vorherige Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Rechtsanwaltskanzlei bezieht; die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bezieht sich nur auf die Beschäftigung oder Tätigkeit, auf der die Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung beruht (BSG, Urteil v. 22.10.1998, Az.: B 5/4 RA 80/97 R; Urteil v. 05.12.2017, Az.: B 12 KR 11/15 R, Rn. 21 - juris).

    Beispielsweise können - wie vorliegend - nach Beendigung der Tätigkeit im Falle der Arbeitslosigkeit gem. § 173 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Beiträge an die Versorgungseinrichtung gezahlt werden; zudem entfaltet der Befreiungsbescheid bei erneuter Aufnahme der ursprünglichen Beschäftigung erneut Wirkung, ohne dass es eines neuen Antrages bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998, Az.: B 5/4 RA 80/97 R - juris Rz. 22).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

    Auszug aus SG Lüneburg, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Mit dem Wechsel in eine andere Beschäftigung - wie auch vorliegend - verlieren Befreiungsbescheide ihre Wirkung und werden damit gegenstandslos (BSG, Urteil v. 31.10.2012, Az: B 12 R 8/10 R, Rn. 18; Urteil v. 31.10.2012, Az.: B 12 R 5/10 R, Rn. 17 ff. - jeweils bei juris).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus SG Lüneburg, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Mit dem Wechsel in eine andere Beschäftigung - wie auch vorliegend - verlieren Befreiungsbescheide ihre Wirkung und werden damit gegenstandslos (BSG, Urteil v. 31.10.2012, Az: B 12 R 8/10 R, Rn. 18; Urteil v. 31.10.2012, Az.: B 12 R 5/10 R, Rn. 17 ff. - jeweils bei juris).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Auszug aus SG Lüneburg, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Im Übrigen ergibt sich die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit auch nicht aus dem Bescheid der Beklagten vom 08.04.2014, da sich diese ausschließlich auf die vorherige Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Rechtsanwaltskanzlei bezieht; die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bezieht sich nur auf die Beschäftigung oder Tätigkeit, auf der die Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung beruht (BSG, Urteil v. 22.10.1998, Az.: B 5/4 RA 80/97 R; Urteil v. 05.12.2017, Az.: B 12 KR 11/15 R, Rn. 21 - juris).
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   SG Osnabrück, 13.06.2018 - S 4 R 58/17   

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SG Osnabrück, 13.06.2018 - S 4 R 58/17 (https://dejure.org/2018,22166)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 13.06.2018 - S 4 R 58/17 (https://dejure.org/2018,22166)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - S 4 R 58/17 (https://dejure.org/2018,22166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft in einer Berufsständischen Versorgungseinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft in einer Berufsständischen Versorgungseinrichtung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus SG Osnabrück, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Im Übrigen ergibt sich die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit auch nicht aus dem Bescheid der Beklagten vom 08.04.2014, da sich diese ausschließlich auf die vorherige Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Rechtsanwaltskanzlei bezieht; die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bezieht sich nur auf die Beschäftigung oder Tätigkeit, auf der die Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung beruht (BSG, Urteil v. 22.10.1998, Az.: B 5/4 RA 80/97 R; Urteil v. 05.12.2017, Az.: B 12 KR 11/15 R, Rn. 21 - juris).

    Beispielsweise können - wie vorliegend - nach Beendigung der Tätigkeit im Falle der Arbeitslosigkeit gem. § 173 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Beiträge an die Versorgungseinrichtung gezahlt werden; zudem entfaltet der Befreiungsbescheid bei erneuter Aufnahme der ursprünglichen Beschäftigung erneut Wirkung, ohne dass es eines neuen Antrages bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998, Az.: B 5/4 RA 80/97 R - juris Rz. 22).

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus SG Osnabrück, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Mit der in § 6 Abs. 5 Satz 2 SGB VI getroffenen Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass eine vorübergehende berufsfremde Tätigkeit nicht zu einem Wechsel des Altersversicherungssystems führt; als Anwendungsbeispiel wird insbesondere die Zeit der Ableistung des Wehrdienstes genannt (BT-Drs. 11/4124 Seite 152).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

    Auszug aus SG Osnabrück, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Mit dem Wechsel in eine andere Beschäftigung - wie auch vorliegend - verlieren Befreiungsbescheide ihre Wirkung und werden damit gegenstandslos (BSG, Urteil v. 31.10.2012, Az: B 12 R 8/10 R, Rn. 18; Urteil v. 31.10.2012, Az.: B 12 R 5/10 R, Rn. 17 ff. - jeweils bei juris).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus SG Osnabrück, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Mit dem Wechsel in eine andere Beschäftigung - wie auch vorliegend - verlieren Befreiungsbescheide ihre Wirkung und werden damit gegenstandslos (BSG, Urteil v. 31.10.2012, Az: B 12 R 8/10 R, Rn. 18; Urteil v. 31.10.2012, Az.: B 12 R 5/10 R, Rn. 17 ff. - jeweils bei juris).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Auszug aus SG Osnabrück, 13.06.2018 - S 4 R 58/17
    Im Übrigen ergibt sich die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit auch nicht aus dem Bescheid der Beklagten vom 08.04.2014, da sich diese ausschließlich auf die vorherige Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Rechtsanwaltskanzlei bezieht; die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bezieht sich nur auf die Beschäftigung oder Tätigkeit, auf der die Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung beruht (BSG, Urteil v. 22.10.1998, Az.: B 5/4 RA 80/97 R; Urteil v. 05.12.2017, Az.: B 12 KR 11/15 R, Rn. 21 - juris).
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