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   SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13   

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https://dejure.org/2014,18452
SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13 (https://dejure.org/2014,18452)
SG München, Entscheidung vom 28.03.2014 - S 49 KA 352/13 (https://dejure.org/2014,18452)
SG München, Entscheidung vom 28. März 2014 - S 49 KA 352/13 (https://dejure.org/2014,18452)
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  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08
    Auszug aus SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13
    Des weiteren verwies die Klägerseite auf Urteile des LSG Baden-Württemberg (L 5 KA 2164/08) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen (L 11 KA 96/10B), wonach die Genehmigung einer Dialysezweigpraxis in einer fremden Versorgungsregion bei dem durch die Bestimmungen der Anlage 9.1 beziehungsweise des zugehörigen Anhangs 9.1.5 besonders stark regulierten Marktes für Dialyseleistungen angesichts ihres engen Zusammenhangs mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel eine Wettbewerbsver-änderung durch Einzelakt bewirke, die erhebliche Konkurrenznachteile für die vorhandenen Leistungserbringer habe.

    In dieser Regelung wird auf Gründe der Sicherstellung abgestellt, so dass sich hieraus wohl auch ein Drittschutz ergibt (vgl. dazu z. B. LSG Baden-Württemberg vom 09.12.2009, L 5 KA 2164/08).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R

    Vertragsarzt - Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis - Limited-Care-Dialyse -

    Auszug aus SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13
    Das von Klägerseite hierzu zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.09.2001 (B 6 KA 64/00 R) betraf die alte Rechtslage.
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluss vom 23.4.2009 (1 BvR 3405/08), bestätigt und darauf abgestellt, ob den bereits zum Markt zugelassenen Leistungserbringern ein gesetzlicher Vorrang gegenüber auf den Markt drängenden Konkurrenten eingeräumt ist.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13
    Weiter wurde noch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2004 (Az: 1 BvR 506/03) verwiesen, in dem die zuständige Behörde die Anträge zweier um die Aufnahme in den Krankenhausplan konkurrierender Krankenhäuser nicht gleichzeitig, sondern nacheinander vorgelegt hatte.
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