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   SG Berlin, 30.06.2010 - S 79 KA 7/06   

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SG Berlin, 30.06.2010 - S 79 KA 7/06 (https://dejure.org/2010,74290)
SG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2010 - S 79 KA 7/06 (https://dejure.org/2010,74290)
SG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - S 79 KA 7/06 (https://dejure.org/2010,74290)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 9 KR 470/08

    Integrierte Versorgung; Einbehalt von Krankenhausvergütung; Beweislast; Vorlage

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 79 KA 7/06
    Sind derartige Meldebestätigungen nicht ausreichend, sind in einem zweiten Schritt, die geschlossenen Verträge vorzulegen, wenn das Vorliegen von Verträgen integrierter Versorgung substantiiert bestritten wird oder sich aus den Meldebestätigungen der Registrierungsstelle selbst Zweifel an der rechten Qualität der Verträge ergeben (vgl. Urteile des LSG Berlin Brandenburg vom 9. September 2009 - L 9 KR 470/08 - und des Sächsischen LSG vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08 - ).

    Das LSG Berlin-Brandenburg hat in Urteil vom 9. September 2009 - L 9 KR 470/08 - ausgeführt, dass derjenige, der Einbehalte von der Gesamtvergütung vornimmt, nach den allgemeinen Beweisregeln beweispflichtig ist und zwar im Hinblick auf das Vorliegen von Verträgen nach § 140 a bis c SGB V sowie der Erforderlichkeit des Einbehalts.

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 79 KA 7/06
    Die Frage, ob ein relevanter Vertrag der integrierten Versorgung vorliegt, der den Einbehalt von bis zu einem Prozent der Gesamtvergütung nach § 140 d Abs. 1 Satz 1 SGB V rechtfertigt, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, wie sich aus den Entscheidungen des BSG vom 6. Februar 2008 ergibt (B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anforderung an integrierte - verschiedene

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 79 KA 7/06
    Die Frage, ob ein relevanter Vertrag der integrierten Versorgung vorliegt, der den Einbehalt von bis zu einem Prozent der Gesamtvergütung nach § 140 d Abs. 1 Satz 1 SGB V rechtfertigt, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, wie sich aus den Entscheidungen des BSG vom 6. Februar 2008 ergibt (B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R).
  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KR 76/08

    Kürzung der Rechnung über erbrachte Krankenhausbehandlung zum Zwecke der

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 79 KA 7/06
    Sind derartige Meldebestätigungen nicht ausreichend, sind in einem zweiten Schritt, die geschlossenen Verträge vorzulegen, wenn das Vorliegen von Verträgen integrierter Versorgung substantiiert bestritten wird oder sich aus den Meldebestätigungen der Registrierungsstelle selbst Zweifel an der rechten Qualität der Verträge ergeben (vgl. Urteile des LSG Berlin Brandenburg vom 9. September 2009 - L 9 KR 470/08 - und des Sächsischen LSG vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08 - ).
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