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   SG Leipzig, 31.03.2009 - S 8 KR 245/07   

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https://dejure.org/2009,37022
SG Leipzig, 31.03.2009 - S 8 KR 245/07 (https://dejure.org/2009,37022)
SG Leipzig, Entscheidung vom 31.03.2009 - S 8 KR 245/07 (https://dejure.org/2009,37022)
SG Leipzig, Entscheidung vom 31. März 2009 - S 8 KR 245/07 (https://dejure.org/2009,37022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse wieder zur Kostenübernahme für volldigitale Hörgeräte verurteilt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Und wieder: Krankenkasse zur Kostenübernahme für volldigitale Hörgeräte verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Zudem sind gerade in Bezug auf Fälle hochgradiger Schwerhörigkeit verschiedene Instanzgerichte ebenfalls zu der Erkenntnis gelangt, dass die Versorgung mit Hörgeräten zu vergleichbaren Festbeträgen wegen Verständigungsdefiziten insbesondere in geräuschvoller Umgebung unzureichend ist (vgl etwa SG Hamburg, Urteil vom 6.5.2004 - S 32 KR 666/01 -, juris; SG Lübeck, Urteil vom 1.6.2006 - S 3 KR 201/05 -, juris; SG Dresden, Urteil vom 8.9.2005 - S 18 KR 499/03 -, juris; SG Leipzig, Urteil vom 31.3.2009 - S 8 KR 245/07 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8.3.2007 - L 10 R 247/05 -, juris; und nachfolgend BSG, Urteil vom 21.8.2008 - B 13 R 33/07 R -, BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).
  • SG Dresden, 27.10.2010 - S 18 KR 137/08

    Anspruch auf eigenanteilsfreie Versorgung mit Hörgeräten - Festbetragsregelung

    Bereits das Sozialgericht Neubrandenburg ist nach Auswertung zahlreicher Auskünfte unter anderem von Berufsverbänden, Verbänden der Krankenkassen und einer Interessenvertretung Schwerhöriger sowie eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Hörgeräteversorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu der Überzeugung gelangt, dass selbst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit ein Betrag von durchschnittlich mindestens 1.000,00 Euro pro Gerät notwendig ist (Sozialgericht Neubrandenburg, Urteil vom 10.6.2008, Az. S 4 KR 39/04, juris Rn. 65 ff.) Zudem sind gerade in Bezug auf Fälle hochgradiger Schwerhörigkeit verschiedene Instanzgerichte ebenfalls zu der Erkenntnis gelangt, dass die Versorgung mit Hörgeräten zu vergleichbaren Festbeträgen wegen Verständigungsdefiziten insbesondere in geräuschvoller Umgebung unzureichend ist (vgl. etwa Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 06.05.2004, Az. S 32 KR 666/01; Sozialgericht Lübeck, Urteil vom 01.06.2006, Az. S 3 KR 201/05; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 08.09.2005, Az. S 18 KR 499/03; Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 31.03.2009, Az. S 8 KR 245/07; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.03.2007, Az. L 10 R 247/05, nachgehend Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.2008, Az. B 13 R 33/07 R).
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