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SG Koblenz, 02.01.2006 - S 8 SB 460/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vergütung für wissenschaftliches Fachgutachten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2000 - L 4 B 12/00
Auszug aus SG Koblenz, 02.01.2006 - S 8 SB 460/05
Diese Zuordnung entspricht auch der bisherigen gefestigten Rechtsprechung im Rahmen des ehemaligen ZSEG (= Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) ( siehe Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2000, Az.: L 4 B 12/00, zitiert in Breithaupt 2001, Seiten 402 ff, m. w. N.).
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2006 - 4 Sa 46/05
Vergütung für medizinische Gutachten im Zusammenhang mit krankheitsbedingter …
Hiernach sind von den Sozialgerichten folgende Gutachten der Honorargruppe M 2 zugeordnet worden: Feststellung einer verminderten Erwerbsunfähigkeit (…LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004, a.a.O.; Thüringer LSG, 04.04.2005 - L 6 SF 83/05 -zitiert nach Juris), Gutachten zur Frage eines traumatischen Bandscheibenvorfalls (SG Gelsenkirchen, 20.01.2005 - S 21 AR 4/05 - zitiert nach Juris), Anerkennung einer Berufskrankheit (LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - L 4 B 7/04 - zitiert nach Juris), Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 12 SB 795/05 - und SG Koblenz, 02.01.2006 - S 8 SB 460/05 - jeweils zitiert nach Juris) und Gutachten zur Feststellung des Leistungsvermögens bei einer Rentenversicherungsstreitigkeit (Hessisches LSG, 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04 - zitiert nach Juris). - LG Braunschweig, 28.05.2015 - 12 T 793/14
Kürzung der Sachverständigenvergütung für das erstellte familienpsychologische …
Die Zuordnung einer Leistung in Abweichung von den in den Honorargruppen M 1 bis M 3 genannten Regelbeispielen erfordert aber erhebliche Abweichungen von einem in dem jeweiligen Gebiet im Durchschnitt zu erstellenden Gutachten (vgl. Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 02.01.2006, Geschäfts-Nr.: S 8 SB 460/05, zit. n. juris). - SG Hildesheim, 26.09.2012 - S 25 KO 25/12 Dies wäre nach der zutreffenden Bewertung des Sozialgerichts Koblenz (vgl.: Beschluss vom 2. Januar 2006 - S 8 SB 460/05) insbesondere im Vergleich zu Begutachtungen auf anderen medizinischen Gebieten - mit gleichfalls im Einzelfall denkbaren schwierigen Diagnosestellungen - nicht gerechtfertigt.