Rechtsprechung
SG Würzburg, 31.08.2000 - S 9 EG 1/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,42234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 31.08.2000 - S 9 EG 1/98
- SG Würzburg, 24.11.2005 - S 4 EG 73/02
- LSG Bayern, 10.11.2010 - L 12 EG 80/07
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 20/12 R
- BSG - B 10 EG 1/11 RH (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 10.11.2010 - L 12 EG 80/07
Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger - …
Die auf Zahlung von Bayerischem Landeserziehungsgeld für A. gerichtete Klage (S 9 EG 1/98) hat das Sozialgericht Würzburg durch Urteil vom 31. August 2000 mit der Begründung abgewiesen, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zum damaligen Zeitpunkt ein polnischer Antragsteller Landeserziehungsgeld nicht beanspruchen konnte.Gegen die beiden abweisenden Urteile hat der Kläger jeweils Berufung zum Bayer. Landessozialgericht eingelegt (Kind A., SG Würzburg S 9 EG 1/98 - BayLSG L 9 EG 1/01; Kind D. SG Wü. S 4 EG 73/02 - BayLSG L 9 EG 1/06).
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 20/12 R
Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger - Nichtigkeit des …
Mit Ablauf des Bezugszeitraumes für das BErzg beantragte der Kläger am 23.7.1997 für seine Tochter erfolglos die Gewährung von LErzg (Bescheid vom 28.7.1997; Widerspruchsbescheid vom 12.12.1997) , die anschließende Klage hat das Sozialgericht Würzburg (SG) mit Urteil vom 31.8.2000 (S 9 EG 1/98) abgewiesen, weil nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 1 Abs. 1 S 1 Nr. 5 BayLErzGG ein polnischer Antragsteller LErzg nicht beanspruchen könne.