Rechtsprechung
   SG Lübeck, 06.02.2004 - S 9 KR 90/04 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21992
SG Lübeck, 06.02.2004 - S 9 KR 90/04 ER (https://dejure.org/2004,21992)
SG Lübeck, Entscheidung vom 06.02.2004 - S 9 KR 90/04 ER (https://dejure.org/2004,21992)
SG Lübeck, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - S 9 KR 90/04 ER (https://dejure.org/2004,21992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,21992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung und Änderung der Satzung einer Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde; Vornahme einer Rechtsprüfung durch die Aufsichtsbehörde bei Genehmigung einer Satzung; Vorgaben hinsichtlich einer Beitragssenkung bei Krankenkassen; Autonome Rechtsetzung als wichtigste ...

Kurzfassungen/Presse

  • test.de (Pressebericht)

    Securvita-Krankenkasse kassiert nur noch 12,9 Prozent - Gericht billigt Beitragssenkung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus SG Lübeck, 06.02.2004 - S 9 KR 90/04
    Der Begründung zum Regierungsentwurf des Gesundheits-Reformgesetzes (BT-Drucks 11/2237 S 218 zu § 204 des Entwurfs) lässt sich jedoch entnehmen, dass die Vorschrift angesichts des § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nur deklaratorischen Charakter hat; der Gesetzgeber wollte den bestehenden Zustand nicht ändern, sondern ging davon aus, dass auch nach neuem Recht lediglich eine Rechts- und keine Zweckmäßigkeitskontrolle zu erfolgen habe.
  • BSG, 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R

    Satzungsgenehmigung bei einer Pflegekasse, Wahl des Sitzes

    Auszug aus SG Lübeck, 06.02.2004 - S 9 KR 90/04
    So hat auch das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung der Satzung keinen Ermessensspielraum hat, sondern lediglich eine Rechtsprüfung vornehmen kann (vgl. Urteil des BSG vom 26.02.1992 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 8 und Urteil des BSG vom 07.11.2000, SozR 3-3300 § 47 Nr. 1).
  • BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91

    Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die

    Auszug aus SG Lübeck, 06.02.2004 - S 9 KR 90/04
    So hat auch das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung der Satzung keinen Ermessensspielraum hat, sondern lediglich eine Rechtsprüfung vornehmen kann (vgl. Urteil des BSG vom 26.02.1992 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 8 und Urteil des BSG vom 07.11.2000, SozR 3-3300 § 47 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2002 - L 4 KR 166/02
    Auszug aus SG Lübeck, 06.02.2004 - S 9 KR 90/04
    Aufsichtsrechtlich kann die von der Antragstellerin vorgenommene Prognose jedoch nur beanstandet werden, wenn sie eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlsam ist, ihr die Unzulänglichkeit sozusagen "auf die Stirn geschrieben" ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 16.12.2002, L 4 KR 166/02 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.03.2004 - L 1 B 23/04
    Wegen des Haushaltsplans wird auf Seite 45 der Akte des Hauptsacheverfahrens - S 9 KR 90/04 - verwiesen.

    den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 6. Februar 2004 (Az. S 9 KR 90/04 ER) aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vom 12. Januar 2004 zurückzuweisen,.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht