Rechtsprechung
OVG Saarland, 28.01.1998 - 2 V 1/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde betreffend die Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der einer Beigeladenen mit Bauschein erteilten Baugenehmigung; Rüge der Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung wegen einer ohne vorherige Ortsbesichtigung getroffenen Entscheidung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.12.1997 - 2 F 88/97
- OVG Saarland, 28.01.1998 - 2 V 1/98
Papierfundstellen
- SKZ 1998, 246
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
"Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Saarland, 29.09.1997 - 2 V 11/97
Auslegung einer Einleitungsschrift; Rechtsmittelführer; Beschwerde; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 19.03.1996 - 4 B 43.96
Widerspruchsfrist des Nachbarn bei nicht amtlicher Bekanntgabe der Baugenehmigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bf V 19/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 29/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06
Reichweite der Privilegierung von Grenzgaragen
Diesbezüglich gilt im Ergebnis nichts anderes als für den vom Senat in der Vergangenheit für zulässig erachteten Einbau eines vom Wohngebäude aus zugänglichen, durch eine in 3 m Abstand zur Grenze mit einer Mauer abgetrennten Heizungsraums im Innern einer grenzständigen Doppelgarage (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.1998 - 2 W 1/98 -, SKZ 1998, 249, Leitsatz Nr. 8) oder für eine durch "sichere" bauliche Abgrenzung auf den Bereich außerhalb des Abstands von 3 m beschränkte Benutzung des Daches einer grenzständigen Doppelgarage als seit der Fassung der Landesbauordnung 1988 auf Grenzgaragen an sich generell unzulässige, vom Wohngebäude zugängliche Dachterrasse. - LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 97/00
Anerkennung von Wirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit (BK Nr. 2108, BK Nr. …
Dies darf aber nicht dazu führen, dass gerade in schwierigen Fällen, die eine eingehende Sachverhaltsaufklärung erfordern, diese Ermittlungsarbeit generell bzw. jedenfalls in zahlreichen Fällen dem Berufungsgericht überlassen wird, dem als zweiter Tatsacheninstanz doch im Wesentlichen nur eine Überprüfungsfunktion zukommen soll (vgl. Urteil des Senats vom 11.03.1998, L 2 V 1/98), und so dieses geradezu in die Rolle einer Eingangsinstanz gedrängt wird, während das erstinstanzliche Verfahren eine bloße "Durchlaufstation" darstellt, in der lediglich eine mehr oder minder summarische Prüfung stattfindet, da dies zu einer nicht mehr akzeptablen Verkürzung des sozialrechtlichen Rechtsschutzes führt.
Rechtsprechung
OVG Saarland, 03.04.1998 - 8 V 4/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eheähnliche Gemeinschaft; Wohngemeinschaft; Zweckgemeinschaft
Papierfundstellen
- SKZ 1998, 246
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten …
Auszug aus OVG Saarland, 03.04.1998 - 8 V 4/98
Das Vorliegen einer Wohngemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die sich nicht als reine Zweckgemeinschaft darstellt, indiziert nicht von vornherein das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17.5.1995 - 5 C 16/93, FEVS Bd 46 S 1 (Auseinandersetzung mit den vom VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 14.4.1997 - 7 S 1816/95, FEVS Bd 48 S 29, aufgestellten Nachweisgrundsätzen). - VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95
Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122
Auszug aus OVG Saarland, 03.04.1998 - 8 V 4/98
Das Vorliegen einer Wohngemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die sich nicht als reine Zweckgemeinschaft darstellt, indiziert nicht von vornherein das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17.5.1995 - 5 C 16/93, FEVS Bd 46 S 1 (Auseinandersetzung mit den vom VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 14.4.1997 - 7 S 1816/95, FEVS Bd 48 S 29, aufgestellten Nachweisgrundsätzen).
- OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2002 - 2 M 104/01
Feststellung der Höhe eines Anspruchs auf sozialrechtlichen Bedarfs; Anrechnung …
Der erkennende Senat teilt die im Urteil des VGH BW v. 14.04.1997 - 7 S 1816/95 - angesprochene und auch im Beschluss des OVG Saarlouis vom 03.04.1998 - 8 V 4/98 -, FEVS 48, 557 aufgegriffene Überlegung, dass der Sozialhilfeträger bei einem Zusammenleben zweier Partner in einer Wohnung grundsätzlich davon ausgehen dürfe, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen könnte, und er deshalb vor der Hilfegewährung weitere Ermittlungen anstellen dürfe. - SG Oldenburg, 26.05.2005 - S 47 AS 226/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche …
Wichtigstes äußeres Kriterium für eine eheähnliche Gemeinschaft ist daher die faktische Wohngemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau und es ist dann Sache des Hilfesuchenden, der in einer Wohngemeinschaft mit einem Partner lebt, plausible Gründe dafür darzulegen, dass die Wohngemeinschaft lediglich eine reine Zweckgemeinschaft mit einem getrennten Wirtschaften darstellt und dass gegenseitige wirtschaftliche Hilfeleistungen nicht gewollt sind (vgl. BVerwGE 9, 20 und 52, 11; VGH Mannheim FEVS 48, 29; OVG Saarlouis FEVS 48, 557;… Mergler/Zink, BSHG Stand März 2004, § 122 Rn. 9 a;… a. A.: Spellbrink in : Eicher-Spellbrink, SGB II. München 2005, § 7 Rn. 27;… Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, München 2005, § 20 Rn. 16). - VG Frankfurt/Main, 15.12.2003 - 10 G 5989/03
Voraussetzungen einer eheähnlichen Gemeinschaft
Das Vorliegen einer Wohngemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die sich nicht als reine Zweckgemeinschaft darstellt, indiziert nicht von vornherein das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft (OVG des Saarlandes 03.04.1998 - 8 V 4/98 -, FEVS 48, 557;… Münder in LPK-BSHG § 122 Rn. 9). - VG Düsseldorf, 30.01.2002 - 20 L 3670/01
Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; Einsetzbarkeit des …
vgl. zu dieser Frage OVG Saarlouis, Beschluss vom 3. April 1998 - 8 V 4/98 - FEVS 48, 557 ff, wonach der Sozialhilfeträger bei Zusammenleben zweier Partner in einer Wohnung grundsätzlich davon ausgehen darf, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen könnte und deshalb vor der Hilfegewährung weitere Ermittlungen anstellen darf; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 1998 a.a.O., wonach das Bestehen einer Wohngemeinschaft gewichtiges Indiz für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft ist, aber nicht zu einer Umkehr der Beweislast zu Lasten des Hilfe Suchenden führen darf.
Rechtsprechung
OVG Saarland, 05.05.1998 - 8 R 37/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beiträge eines Beamten ; Private Lebensversicherung ; Pflichtbeiträge ; Gesetzliche Rentenversicherung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.09.1995 - 4 K 222/93
- OVG Saarland, 05.05.1998 - 8 R 37/95
Papierfundstellen
- SKZ 1998, 246