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   OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02 (https://dejure.org/2003,5670)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.2003 - 2 LB 148/02 (https://dejure.org/2003,5670)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 2 LB 148/02 (https://dejure.org/2003,5670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung des Gebührensatzes für die Grundgebühr; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches als Planungskosten; Gebührenfähigkeit von erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchlHA 2004, 347
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Die Kalkulation sei lediglich unbeachtliches Motiv (Entsprechendes gilt dann auch für die sogenannten Kalkulationsleitentscheidungen) für die Gebührenregelung (so mit unterschiedlicher Begründung die sogenannte Ergebnisrechtsprechung, vgl. Schulte/Wiesemann in Driehaus, KAG, § 6 Rdnr. 119 ff. m.z.w.N. und wohl auch BVerwG, Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1/01 -, NVwZ 2002, 1123).

    Da es auch allein der Entscheidung des Satzungsgebers obliegt, in welchem Umfang und welche Kosten durch Gebühren zu decken sind, sofern wie hier sondergesetzlich nichts anderes bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), hat das Gericht auch diese Entscheidung zu respektieren und darf einzelne Kostenpositionen der Kalkulation nicht ohne oder gar gegen den Willen des Satzungsgebers verändern.

    Richtig ist zwar, dass Normsetzungsermessen von der Ermessensausübung bei Erlass von Verwaltungsakten zu unterscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass das Gericht berechtigt ist, in Ermessens- und Prognoseentscheidungen des Satzungsgebers verändernd einzugreifen (OVG S., Urt. v. 03.12.1998 - 2 L 70/96 -, NordÖR 1999, 321; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593) und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip zu verstoßen.

    Grund für die Beanstandung auf einer fehlerhaften Kalkulation beruhender Gebührensätze ist, dass eine Kalkulation regelmäßig keine Kostenansätze enthält, die das Gericht berechtigen könnten, übersetzte Kosten mit anderen Kostenansätzen, die auch höher hätten veranschlagt werden können, auszugleichen (anderer Ansicht wohl BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01-, NJW 2002, 2807 hinsichtlich eines zulässigerweise einzukalkulierenden Gewinns).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Grundgebühren dienen der Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (vgl. Urteil des Senats vom 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311 und Beschluss vom 03.03.2000 - 2 M 59/99 -, Die Gemeinde 2000, 143).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus § 5 Abs. 2 Nr. 2 LAbfWG, vielmehr stellt die Vorschrift klar, dass in die Bemessung von Abfallentsorgungsgrundgebühren ausschließlich benutzungsunabhängige Betriebskosten (Fixkosten) für vorgehaltene Abfallentsorgungsteilleistungen einbezogen werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 03.03.2000, a.a.O.).

    Insoweit ist auch das weite Planungsermessen des Beklagten zu berücksichtigen, insbesondere auch die langfristige Sicherung der Aufgabenerfüllung und die Transportwege (siehe hierzu Beschl. des Senats v. 03.03.2000, a.a.O., das Urt. des Verwaltungsgerichts in Sachen 4 A 143/99 S. 17 f des UA sowie das angefochtene Urteil S. 16 f).

    Hinsichtlich der Fremdleistungen der ASF, die der Beklagte nicht ausgeschrieben hatte, findet Art. 11 des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24. November 1998 Anwendung (siehe die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Urteil in Sachen - 4 A 143/99 - S. 16 f und die des Senats im Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Nach der Rechtsprechung des OVG S. (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -) gestatte § 5 Abs. 2 Nr. 3 b LAbfWG eine Vorfinanzierung von Planungs- und Untersuchungskosten, was nicht zwangsläufig zur Folge habe, dass diese Kosten allein in dem Jahr in die Kalkulation einzusetzen seien, in dem sie voraussichtlich anfallen würden.

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperioden vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (vgl. Urteil des Senats vom 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Betriebsergebnis durch nicht gebührenfähige Kosten, Kosten, die nach der maßgeblichen Kalkulation nicht zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 349), und durch den Vortrag von Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren beeinflusst sein kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Dass es sich bei den Fremdleistungen der ASF, der die Aufgabe der Abfallbeseitigung innerhalb des Kreisgebietes vollumfänglich übertragen wurde, nicht um eine marktgängige Leistung handelt, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304).

    Ein allgemeines Unternehmerwagnis dürfte die ASF nicht treffen (vgl. hierzu auch Urt. d. Senats v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Dies ist bei Überschüssen aus Vorjahren, die nach der Rechtsprechung des Senats jeweils in die übernächste Rechnungsperiode zu übertragen sind (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69), der Fall.

    Unzulässig ist dagegen die Aktivierung von Unterschüssen in späteren Jahren oder (in aller Regel) die Verteilung auf mehrere Jahre (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 2001, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Richtig ist zwar, dass Normsetzungsermessen von der Ermessensausübung bei Erlass von Verwaltungsakten zu unterscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass das Gericht berechtigt ist, in Ermessens- und Prognoseentscheidungen des Satzungsgebers verändernd einzugreifen (OVG S., Urt. v. 03.12.1998 - 2 L 70/96 -, NordÖR 1999, 321; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593) und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip zu verstoßen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 9 A 6065/96

    Bemessung der Höhe von Abfallgebühren nach dem Personenmaßstab; Entsorgung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Dieser belief sich auf ca. 6 Jahre (vgl. hierzu: OVG NW, Urt. 24.11.1999 - 9 A 6065/96 -, GemHH 2002, 260).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Richtig ist zwar, dass Normsetzungsermessen von der Ermessensausübung bei Erlass von Verwaltungsakten zu unterscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 17.04.2002, a.a.O.), daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass das Gericht berechtigt ist, in Ermessens- und Prognoseentscheidungen des Satzungsgebers verändernd einzugreifen (OVG S., Urt. v. 03.12.1998 - 2 L 70/96 -, NordÖR 1999, 321; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593) und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip zu verstoßen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 111/00

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil des Senats vom 09.10.2002 -- 2 L 111/00 -, NordÖR 2002, 519) ist bei Nachkalkulationen von sogenannten "harten" Zahlen auszugehen.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 975/83

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde eines kommunalen Mandatsträgers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
    Der die Gebührensatzung beschließende Kreistag ist kein Parlament, auch wenn er normative Regelungen trifft, sondern (kollegiales Verwaltungs-)Organ der Selbstverwaltungskörperschaft (BVerfG, Beschl. v. 21.06.1988 - 2 BvR 975/83 -, BVerfGE 78, 344, 348).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verkehrslärm; nicht voraussehbare Wirkungen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96

    Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier:

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    An den kalkulierten Kosten fehlt es aber, wenn - wie vorliegend - für einen vergangenen Zeitraum die Vorauskalkulation mangelhaft war und (inzident) rechtskräftig vom Verwaltungsgericht entschieden wurde, dass die auf der mangelnden Kalkulation beruhenden Gebührensätze die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren nicht tragen (vgl. zu Abfallgebühren: OVG SH, Urteil vom 22.10.2003 - 2 LB 148/02 - NordÖR 2004, 258 = BeckRS 2003, 30473424).

    Dabei ist bei Nachkalkulationen von sogenannten "harten" Zahlen auszugehen, denn für eine Veranschlagung von Kosten besteht dann kein Raum mehr, wenn die tatsächlichen Kosten feststehen (vgl. OVG SH, Urteile vom 22.10.2003, a. a. O., BeckRS 2003, 30473424; vom 9.10.2002 - 2 L 111/10 - juris Rn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperiode vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 - 2 LB 148/02 unter Hinweis auf Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 (- 2 LB 148/02 -); denn dieses befasst sich mit einer "Nachkalkulation" im Sinne einer nach Abschluss der Rechnungsperiode aufgrund sogenannter harter Zahlen neu vorzunehmenden Kalkulation und nicht mit dem Abbruch einer Rechnungsperiode.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Nach ständiger Rechtsprechung dienen Grundgebühren im Sinne von § 6 Abs. 4 Satz 1 KAG der Deckung der Vorhaltekosten (Fixkosten) und sind das Entgelt für die Vorhalteleistung (Senatsurt. v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392 = SchlHA 1994, 311; Urt. v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

    Zwar führt nach der Rechtsprechung des Senats die Nichtigkeit einer Grundgebührenregelung regelmäßig auch zur Nichtigkeit der Zusatzgebührenregelung, weil es dem Satzungsgeber überlassen bleiben muss, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er ggf. für die Grundgebühr vorsehen will (Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Urt. v. 22.10.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Kostenüberdeckungen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Ausgleichsfrist ausgeglichen werden, bleiben nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht weiterhin ausgleichspflichtig (OVG SH, U.v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 - KStZ 2004, 29/31; VGH BW, B.v. 20.9.2010 - 2 S 138/10 - KStZ 2010, 236/237; OVG NW, B.v. 30.11.2010 - 9 A 1579/08 - NWVBl 2011, 224; NdsOVG, U.v. 17.7.2012 - 9 LB 187/09 - DVBl 2012, 1255/1256).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Die Gemeinden als Träger der Abwasserbeseitigung (vgl. § 31 Abs. 1 LWG ) haben nicht nur die Beseitigung des ihnen aktuell zu überlassenden Abwassers, sondern auch Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und die für die Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen und Einrichtungen vorzuhalten sowie neue Anlagen und Einrichtungen rechtzeitig zu planen (vgl. Senatsurt. v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347, zur Abfallentsorgung).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 22. Oktober 2003 -2 LB 148/02 - (KStZ 2004, 29 f.) eine Zahlung des Trägers der Entsorgungspflicht wegen Ausstiegs aus einem gemeinschaftlichen Entsorgungsprojekt im Bereich der Abfallwirtschaft nicht als Planungs- und Untersuchungskosten für künftige Entsorgungsanlagen angesehen und eine gebührenrechtliche Berücksichtigung allenfalls als außerordentlichen Aufwand in Form eines kalkulatorischen Wagniszuschlages für möglich gehalten hat, lag dem eine andere tatsächliche Konstellation sowie der spezielle Regelungskontext des Landesabfallwirtschaftsgesetzes zugrunde.

    Die erneute Entscheidung über eine Kalkulation, die in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Senats den kommunalabgabenrechtlichen Anforderungen genügt, obliegt nach dem Gewaltenteilungsgrundsatz der Beklagten (vgl. Senatsurt. v. 23.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = KStZ 2004, 29 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Der Träger der Einrichtung Abfallbeseitigung hat nicht nur die aktuelle Entsorgung bestimmter anfallender und überlassener Abfälle (§ 3 Abs. 2 LAbfWG i.V.m. § 15 KrW-/AbfG), sondern auch die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten (§ 3 Abs. 2 LAbfWG; vgl. Senatsurt v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).

    Dieses hat aber keine Auswirkungen mehr auf die jetzt zu prüfenden Gebührenregelungen; eine Fortschreibung früherer Fehler findet nicht statt (Senatsurt. v. 22.10.2003, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Ver- und Entsorgungsleistungen, vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (Urt. d. Senats v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 31/07

    Ergebniskontrolle; Kalkulation; Kalkulationsmangel; Kurabgabe

    Beruht die Kalkulation einer kommunalen Abgabe nicht auf sachgerechten Annahmen, ist der durch Satzung bestimmte Abgabesatz (hier Kurabgabe) auch dann unwirksam, wenn sich das Ergebnis der Kalkulation durch nachfolgende Prüfung bestätigen lässt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats aus 2 L 26/98 und 2 LB 148/02 entgegen 2 L 197/94).

    Zum Gebührenrecht hat der Senat im Urteil vom 22. Oktober 2003 (2 LB 148/02, Die Gemeinde 2004, 123) folgendes ausgeführt:.

  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

    Ihm steht hinsichtlich der Bemessung von Über- und Unterdeckungen kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.2003, Az.: 2 LB 148/02, NordÖR 6/2004, S. 259 (261)).

    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts war es bereits vor Einführung des § 6 Abs. 2 Satz 9 KAG durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes sowie zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes vom 30.11.2003 (GVOBl S. 614) möglich, Gebührenunterdeckungen in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998, Az.: 2 L 22/96, juris 28 f.; Urteil vom 13.12.1993, Az.: 2 K 9/91, Die Gemeinde 1994, 134, 136; Urteil vom 24.10.2001, Az.: 2 L 29/00, juris Rn. 50 ff.; Urteil vom 22.10.2003, Az.: 2 LB 148/02, NordÖR 6/2004, S. 259 (261)).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

    Zur betrieblichen Leistungserstellung gehören nicht nur die konkreten Ver- und Entsorgungsleistungen, vielmehr ist auf die Leistungserstellung insgesamt abzustellen (Urt. d. Senats v. 22.10.2003 - 2 LB 148/02 -, Die Gemeinde 2004, 123 = NordÖR 2004, 258 = SchlHA 2004, 347).
  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13

    Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg

  • VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung; Leistungs- bzw. Kostenproportionalität bei

  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 6 K 884/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 28.02.2011 - 6 L 144/09

    Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten;

  • VG Potsdam, 08.09.2009 - 8 K 965/05

    Gebührenpflicht bei Inanspruchnahme von Vorhalteleistungen einer dezentralen

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