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   EuGH, 28.05.1970 - 30/68   

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https://dejure.org/1970,631
EuGH, 28.05.1970 - 30/68 (https://dejure.org/1970,631)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.1970 - 30/68 (https://dejure.org/1970,631)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 1970 - 30/68 (https://dejure.org/1970,631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Lacroix / Kommission

    STATUT DER BEAMTEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, ART . 90, 91
    1 . BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER VERWALTUNG - BESCHWERDEEINLEGUNG INNERHALB DER KLAGEFRIST - WAHRUNG DER KLAGEFRIST

  • EU-Kommission

    Lacroix / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einweisung eines Beamten in eine Planstelle mit niedrigerem Rang als den seiner Besoldungsgruppe; Durch Fusion der Exekutivorgane notwendig gewordene Neugliederung der Dienststellen; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen die Ernennung anderer ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 259/68 Art. 8; ; EGKS-Satzung Art. 22; ; EWG-Satzung Art. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER VERWALTUNG - BESCHWERDEEINLEGUNG INNERHALB DER KLAGEFRIST - WAHRUNG DER KLAGEFRIST

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1970, 301
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuG, 07.06.1991 - T-14/91

    Georges Weyrich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach sowohl das Schreiben eines Beamten, in dem dieser, ohne ausdrücklich die Rücknahme der fraglichen Entscheidung zu beantragen, eindeutig auf gütlichem Wege Genugtuung für seine Beschwerdepunkte erlangen wollte (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, und vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155), als auch das Schreiben, das klar den Willen eines Beamten zum Ausdruck bringt, die ihn beschwerende Entscheidung anzugreifen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger/Parlament, Slg. 1988, 4395) eine Beschwerde darstellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-154/99

    Politi / ETF

    11: - Vgl. Urteile vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68 (Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, Randnr. 4), vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72 (Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155, Randnr. 4), vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 178/80 (Bellardi-Ricci u. a./Kommission, Slg. 1981, 3187, Randnr. 9, wobei es der Gerichtshof allerdings nur als möglich angesehen hat, ein als Antrag gedachtes Schreiben als solchen zu qualifizieren, ohne dass er im entschiedenen Fall eine solche Qualifizierung vorgenommen hätte), und vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87 (Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395, Randnr. 13).
  • EuG, 08.07.1999 - T-168/95

    Eridania u.a. / Rat

    Außerdem ist es nicht Sache des Gemeinschaftsrichters, die Beurteilung des Klägers durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und selbst die Rechtsakte zu bestimmen, die geeignet sind, diesen zu beschweren und deren Nichtigerklärung er erreichen könnte (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, Randnrn.
  • EuG, 11.05.1992 - T-34/91

    Edward P. Whitehead gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Damit die Handlung eines Beamten als Beschwerde im Sinne dieser Vorschriften qualifiziert werden kann, ist es nämlich erforderlich, daß dieser hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, daß er Abhilfe für seine Beschwerdepunkte erlangen will, wenn er auch nicht ausdrücklich auf diese Vorschriften Bezug zu nehmen braucht (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301; vom 7. Juli 1971 in der Rechtssache 79/70, Müllers/WSA, Slg. 1971, 689, und vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155).
  • EuG, 15.07.1993 - T-115/92

    Anne Hogan gegen Europäisches Parlament. - Unzulässigkeit.

    So wurden das Schreiben eines Beamten, mit dem dieser, ohne ausdrücklich die Rücknahme der fraglichen Entscheidung zu beantragen, eindeutig die Erfuellung seiner Forderungen auf gütlichem Wege anstrebte, ebenso wie ein Schreiben, das klar den Willen des Klägers zum Ausdruck brachte, die ihn beschwerende Entscheidung anzugreifen, als "Beschwerden" angesehen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155, und vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen …
  • EuG, 06.10.2015 - T-275/12

    Das Gericht erklärt die Mehrzahl der Rechtsakte, mit denen der Rat die Gelder des

    Afin de garantir la sécurité juridique et une bonne administration de la justice, il faut ainsi, pour qu'un recours soit recevable, que la requête indique avec un certain degré de précision quels sont les actes dont le requérant demande l'annulation (voir, en ce sens, arrêt du 28 mai 1970, Lacroix/Commission, 30/68, Rec, EU:C:1970:46, points 20 à 27).
  • EuG, 06.10.2015 - T-276/12

    Chyzh u.a. / Rat

    Afin de garantir la sécurité juridique et une bonne administration de la justice, il faut ainsi, pour qu'un recours soit recevable, que la requête indique avec un certain degré de précision quels sont les actes dont le requérant demande l'annulation (voir, en ce sens, arrêt du 28 mai 1970, Lacroix/Commission, 30/68, Rec, EU:C:1970:46, points 20 à 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 167/86

    Marc Rousseau gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Was beanstandet wird, kommt darin hinreichend detailliert zum Ausdruck, und ich würde die Schreiben vom 13. Dezember 1985 (im Lichte von Urteilen wie z. B. denen in den Rechtssachen 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, Randnr. 4; 79/70, Müllers/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1971, 689, Randnr. 15; und 191/84, Barcella/Kommission, Slg. 1986, 1541, 1552, Randnr. 12; sowie in den verbundenen Rechtssachen 146 und 431/85, Diezler/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1987, 4283, 4314, Randnr. 8; und insbesondere in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 47: "Beschwerden unterliegen keinen Formerfordernissen, und, um ihren Inhalt auszulegen und zu verstehen, hat die Verwaltung, wie der Gerichtshof mehrfach erklärt hat, alle Sorgfalt aufzuwenden, die eine große, gut ausgestattete Behörde den Bürgern, die Angehörigen ihres Personals inbegriffen, schuldet.") als Beschwerde behandeln, unabhängig davon, ob das gemeinsame Schreiben der Kraftfahrer als ein individueller Antrag von Herrn Rousseau angesehen werden kann, der vom Rechnungshof abgelehnt worden ist.
  • EuG, 14.12.1989 - T-119/89

    René Teissonnière gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Schließlich hat der Kläger als Antwort auf die Ausführungen der Kommission zur Einrede der Unzulässigkeit, gegen die er sich nicht grundsätzlich wendet, nur vorgetragen, daß dieses Schreiben nicht als Beginn der Dreimonatsfrist gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts angesehen werden könne, aber entgegen der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes in keiner Weise eine andere Maßnahme bezeichnet, die er anfechten möchte; nach dieser Rechtsprechung schließt die Wahrung der Rechte der Verteidigung und betroffener Dritter die Zulassung einer Klage aus, die die Maßnahmen nicht individualisiert, die den Kläger angeblich beschweren ( siehe insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301 ).
  • EuG, 25.02.1992 - T-67/91

    Francesco Torre gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    29 Nach ständiger Rechtsprechung stellt ein Schreiben, mit dem ein Beamter, ohne ausdrücklich die Rücknahme der fraglichen Entscheidung zu beantragen, eindeutig darauf abzielt, daß seinen Beschwerdegründen auf gütlichem Wege abgeholfen wird (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, und vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155) oder ein Schreiben, das eindeutig den Willen des Klägers zum Ausdruck bringt, die ihn beschwerende Entscheidung anzufechten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger und Virgili/Parlament, Slg. 1988, 4395, und Beschluß des Gerichts vom 7. Juni 1991, Weyrich/Kommission, a. a. O.), eine Beschwerde dar.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1983 - 117/81

    Jean-Jacques Geist gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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