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   EuGH, 22.11.1972 - 19/72   

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https://dejure.org/1972,697
EuGH, 22.11.1972 - 19/72 (https://dejure.org/1972,697)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.1972 - 19/72 (https://dejure.org/1972,697)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 1972 - 19/72 (https://dejure.org/1972,697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1972, 1155
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 07.06.1991 - T-14/91

    Georges Weyrich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach sowohl das Schreiben eines Beamten, in dem dieser, ohne ausdrücklich die Rücknahme der fraglichen Entscheidung zu beantragen, eindeutig auf gütlichem Wege Genugtuung für seine Beschwerdepunkte erlangen wollte (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, und vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155), als auch das Schreiben, das klar den Willen eines Beamten zum Ausdruck bringt, die ihn beschwerende Entscheidung anzugreifen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger/Parlament, Slg. 1988, 4395) eine Beschwerde darstellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-154/99

    Politi / ETF

    11: - Vgl. Urteile vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68 (Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, Randnr. 4), vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72 (Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155, Randnr. 4), vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 178/80 (Bellardi-Ricci u. a./Kommission, Slg. 1981, 3187, Randnr. 9, wobei es der Gerichtshof allerdings nur als möglich angesehen hat, ein als Antrag gedachtes Schreiben als solchen zu qualifizieren, ohne dass er im entschiedenen Fall eine solche Qualifizierung vorgenommen hätte), und vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87 (Aldinger u. a./Parlament, Slg. 1988, 4395, Randnr. 13).
  • EuG, 11.05.1992 - T-34/91

    Edward P. Whitehead gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Damit die Handlung eines Beamten als Beschwerde im Sinne dieser Vorschriften qualifiziert werden kann, ist es nämlich erforderlich, daß dieser hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, daß er Abhilfe für seine Beschwerdepunkte erlangen will, wenn er auch nicht ausdrücklich auf diese Vorschriften Bezug zu nehmen braucht (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301; vom 7. Juli 1971 in der Rechtssache 79/70, Müllers/WSA, Slg. 1971, 689, und vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155).
  • EuG, 15.07.1993 - T-115/92

    Anne Hogan gegen Europäisches Parlament. - Unzulässigkeit.

    So wurden das Schreiben eines Beamten, mit dem dieser, ohne ausdrücklich die Rücknahme der fraglichen Entscheidung zu beantragen, eindeutig die Erfuellung seiner Forderungen auf gütlichem Wege anstrebte, ebenso wie ein Schreiben, das klar den Willen des Klägers zum Ausdruck brachte, die ihn beschwerende Entscheidung anzugreifen, als "Beschwerden" angesehen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155, und vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen …
  • EuG, 25.02.1992 - T-67/91

    Francesco Torre gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    29 Nach ständiger Rechtsprechung stellt ein Schreiben, mit dem ein Beamter, ohne ausdrücklich die Rücknahme der fraglichen Entscheidung zu beantragen, eindeutig darauf abzielt, daß seinen Beschwerdegründen auf gütlichem Wege abgeholfen wird (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in der Rechtssache 30/68, Lacroix/Kommission, Slg. 1970, 301, und vom 22. November 1972 in der Rechtssache 19/72, Thomik/Kommission, Slg. 1972, 1155) oder ein Schreiben, das eindeutig den Willen des Klägers zum Ausdruck bringt, die ihn beschwerende Entscheidung anzufechten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 23/87 und 24/87, Aldinger und Virgili/Parlament, Slg. 1988, 4395, und Beschluß des Gerichts vom 7. Juni 1991, Weyrich/Kommission, a. a. O.), eine Beschwerde dar.
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