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   EuGH, 31.05.1979 - 156/78   

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https://dejure.org/1979,1121
EuGH, 31.05.1979 - 156/78 (https://dejure.org/1979,1121)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1979 - 156/78 (https://dejure.org/1979,1121)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 156/78 (https://dejure.org/1979,1121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Newth / Kommission

    1 . BEAMTE - STELLENENTHEBUNG AUS DIENSTLICHEN GRÜNDEN - VERGÜTUNG - BESTIMMUNG DER WÄHRUNG FÜR DIE ZAHLUNG - ANALOGE ANWENDUNG DER REGELUNG FÜR DIE ZAHLUNG DER DIENSTBEZUEGE , RUHEGEHÄLTER UND VERGÜTUNGEN BEI VORZEITIGEM AUSSCHEIDEN AUS DEM DIENST - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Newth / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung einer Vergütung in bestimmter Höhe entsprechend der Besoldungsgruppe und der Anwendung des für den Mitgliedstaat geltenden Berechnungskoeffizienten; Anspruch gegen die Kommission auf Berichtigung des Entgeltkontos und Rückzahlung der rückständigen ...

  • Judicialis

    Statut Art. 29; ; Statut Art. 63; ; Statut Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statut Art. 29; Statut Art. 63; Statut Art. 82
    1. BEAMTE - STELLENENTHEBUNG AUS DIENSTLICHEN GRÜNDEN - VERGÜTUNG - BESTIMMUNG DER WÄHRUNG FÜR DIE ZAHLUNG - ANALOGE ANWENDUNG DER REGELUNG FÜR DIE ZAHLUNG DER DIENSTBEZUEGE , RUHEGEHÄLTER UND VERGÜTUNGEN BEI VORZEITIGEM AUSSCHEIDEN AUS DEM DIENST - UNZULÄSSIGKEIT - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 1941
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.03.1975 - 28/74

    Gillet / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 156/78
    Die Beklagte macht geltend, man könne sich gegenüber dieser, mit den Grundsätzen des Statuts übereinstimmenden Lösung nicht auf die Ruhegehaltsregelung berufen, und erinnert an die Schlußanträge des Generalanwalts Mayras in der Rechtssache Gillet (28/74, Slg. 1975, 463):.
  • EuGH, 11.05.1978 - 34/77

    Oslizlok / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 156/78
    (EuGH, Oslizlok, Rechtssache 34/78, Slg. 1978, 1099).
  • EuG, 07.02.1991 - T-167/89

    Jan Robert de Rijk gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Daher halte sich die Kommission für berechtigt, ihre Entscheidung auf Artikel 67 Absatz 2 des Statuts zu stützen und diese Bestimmung hierbei im Einklang mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Beamten unabhängig von ihrem Dienstort auszulegen, der als höherrangiger Grundsatz im Recht des öffentlichen Dienstes der Gemeinschaft anerkannt sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 156/78, Newth/Kommission, Slg. 1979, 1941).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 156/78, a. a. O., und vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75/82 und 117/82, Razzouk und Beydoun/Kommission, Slg. 1984, 1509) sei die Verwaltung verpflichtet, diesem Grundsatz Vorrang vor positiven, ausdrücklichen und klaren Vorschriften des Statuts zu verschaffen, wenn solche Vorschriften zu diskriminierenden Ergebnissen führten.

    23 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 156/78, Newth, a. a. O., Randnr. 13) eine Bestimmung des Statuts so auszulegen ist, daß, falls ihre Anwendung zur Verletzung eines höherrangigen Rechtsgrundsatzes führen kann, die Anstellungsbehörde verpflichtet ist, sie nicht anzuwenden, um ein solches Ergebnis zu vermeiden.

  • EuGH, 16.10.1980 - 147/79

    Hochstrass / Gerichtshof

    Der Rat habe somit den Grundsatz der Gleichbehandlung der Beamten, welche sich in einer vergleichbaren Lage befänden, nicht gewahrt (Urteil vom 31. Mai 1979, Rechtssache 156/78, Newth, Slg. 1979, 1941).
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Die Kläger verweisen zu diesem Problem auf das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 156/78 (Newth, Slg. 1979, 1941), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß ein Artikel so auszulegen sei, daß - falls seine Anwendung wie in jenem Fall zu einer Verletzung eines höherrangigen Rechtsgrundsatzes führen könne - die Kommission verpflichtet sei, zur Vermeidung eines solchen Ergebnisses diese Vorschrift nicht anzuwenden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (63) - Siehe in einem ähnlichen Sinne das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 156/78 (Newth/Kommission, Slg. 1979, 1941) sowie das Urteil vom 13. Februar 1980 in der Rechtssache 256/78 (Misenta/Kommission, Slg. 1980, 219).
  • EuGH, 28.04.1983 - 143/82

    Lippman / Kommission

    Die streitige Bestimmung in der Stellenausschreibung sei daher so anzusehen, daß sie nur den Fall junger Akademiker betreffe, und, da ein solcher Fall hier nicht vorliege, müsse der Text weit ausgelegt werden, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. Mai 1979 (Rechtssache 156/78, Newth, Slg. 1979, 1941) entschieden habe und wie es der Rechtslehre entspreche (Henri de Page).

    Der Kläger berufe sich zu Unrecht auf das Urteil Newth.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1983 - 143/82

    David Lipman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher

    Außerdem verweist der Kläger noch auf das Urteil Newth (Rechtssache 156/78, Slg. 1979, 1941), in dem der Gerichtshof ebenfalls eine weite Auslegung vorgenommen habe, um eine ungerechte Situation zu vermeiden.

    Was den Hinweis auf die Rechtssache Newth (Rechtssache 156/78, Slg. 1979, 1941) angeht, meine ich, daß der Gerichtshof zu seiner Auslegung aufgrund des Umstands gekommen ist, daß es sich um eine "Diskriminierung gegenüber Beamten, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden" (Randnummer 13 der Entscheidungsgründe), gehandelt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-432/98

    Rat / Chvatal u.a.

    17: - Ausdrücklich im Urteil in den verbundenen Rechtssachen 75/82 und 117/82 (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 19): "Nach dieser Aufhebung hat der Gemeinschaftsgesetzgeber die Konsequenzen aus dem vorliegenden Urteil zu ziehen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gleichbehandlung der Geschlechter im Hinblick auf das gemeinschaftliche Versorgungssystem zu verwirklichen."; siehe auch Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 156/78 (Newth, Slg. 1979, 1941, Randnr. 13): im Gewande einer "Auslegung"; Urteil vom 7. Juni 1972 in der Rechtssache 20/71 (Sabbatini, Slg. 1972, 345).
  • EuGH, 30.05.1984 - 326/82

    Aschermann / Kommission

    Eine solche Ungleichbehandlung verstoße gegen einen höherrangigen Rechtsgrundsatz, der vom Gerichtshof anerkannt worden sei und der sich gegenüber entgegenstehenden Statuts- oder Verordnungsbestimmungen duchsetze (vgl. Urteil vom 31.5. 1979 in der Rechtssache 156/78, Newth/Kommission, Slg. 1979, 1941).
  • EuGH, 05.07.1984 - 115/83

    Ooms / Kommission

    Der Kläger vertritt unter Berufung auf das Urteil vom 31. Mai 1979 (Newth/ Kommission, Rechtssache 156/78, Slg. 1979, 1941), worin der Gerichtshof Bestimmungen des Statuts unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes ausgelegt habe, den Standpunkt, daß die ausschließliche Bezugnahme auf das Grundgehalt im Rahmen von Artikel 72 Absatz 3 des Statuts - hinsichtlich der Nettokaufkraft - dazu führe, eine Ungleichheit zwischen den Beamten je nach dem Ort der dienstlichen Verwendung wieder zu schaffen, die Artikel 64 des Statuts gerade verhindern solle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1984 - 75/82

    C. Razzouk und A. Beydoun gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Der Gerichtshof hat sich bei mehreren Gelegenheiten bemüht, das Beamtenstatut so auszulegen, daß es zu keiner Ungleichheit zwischen Beamten kommt (vgl. die Rechtssache 156/78, Newth/ Kommission, Slg. 1979, 1941; 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und 37/74, Van den Broeck/Kommission, Slg. 1975, 235).
  • EuG, 06.03.1996 - T-93/94

    Michael Becker gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 33/87

    Wassily Christianos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 21.05.1981 - 29/80

    Reinarz / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-244/91

    Giorgio Pincherle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1986 - 91/85

    Anne-Marie Clemen und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 11.03.1982 - 127/80

    Grogan / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-37/89

    Michel Weiser gegen Caisse nationale des barreaux français. - Übertragung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1988 - 292/87

    Adriano Pizziolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1983 - 230/82

    Kirsten Johanning gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.04.1981 - 29/80

    Andreas H. Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1979 - 256/78

    Rolf Misenta gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung von

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