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EuGH, 02.10.1979 - 152/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
B. / Kommission
1 . BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - UNFALL- UND BERUFSKRANKHEITSVERSICHERUNG - INVALIDITÄT - BEGRIFF - DEN AFFEKTIVEN BEREICH BERÜHRENDE PSYCHISCHE VERLETZUNG - ERFASSUNG - INVALIDITÄTSGRAD - FESTLEGUNG - UMSTÄNDE
- EU-Kommission
B. / Kommission
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1. BEAMTE - SOZIALE SICHERHEIT - UNFALL- UND BERUFSKRANKHEITSVERSICHERUNG - INVALIDITÄT - BEGRIFF - DEN AFFEKTIVEN BEREICH BERÜHRENDE PSYCHISCHE VERLETZUNG - ERFASSUNG - INVALIDITÄTSGRAD - FESTLEGUNG - UMSTÄNDE - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 73]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1979 - 152/77
- EuGH, 02.10.1979 - 152/77
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 2819
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 26.02.1976 - 101/74
Kurrer / Rat
Auszug aus EuGH, 02.10.1979 - 152/77
Etwas anderes würde nach Auffassung der Kommission nur dann gelten, wenn ihr die Verzögerung der Ermittlung des Invaliditätsgrades anzulasten wäre; die Kommission verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 101/74 (Kurrer/Rat, Randnummern 31 und 32, Sammlung S. 269), wo der Gerichtshof klargestellt habe, daß die Beweislast beim Kläger liege.In seinem Urteil vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 101/74 (Kurrer/Rat, Slg. S. 259) hat der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Zahlung von Zinsen weder im Statut noch in der Versicherungspolice ausdrücklich vorgesehen ist und daher der Kläger den Nachweis zu führen hat, daß die bei der Zahlung der Entschädigung eingetretene Verzögerung ein haftungsbegründendes Fehlverhalten des beklagten Organs darstellt, durch das ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
- EuGH, 16.03.1978 - 115/76
Leonardini / Kommission
Auszug aus EuGH, 02.10.1979 - 152/77
Die Kommission verweist schließlich auf die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/76 (Leonardi/Kommission, Sammlung S. 735) aufgestellten Regeln, wonach der Bezugspunkt für die Bestimmung des Zeitraumes, für den Zinsen zu zahlen seien, nicht schlicht und einfach der Tag des Unfalls sein könne und Verzugszinsen aus dem letztlich dem Betroffenen geschuldeten Betrag abzüglich der bereits von der Kommission geleisteten Zahlungen zu berechnen seien, selbst wenn letztere von dem Betroffenen zurückgezahlt worden seien.
- EuGH, 18.03.1982 - 103/81
Chaumont-Barthel / Parlament
Der Gerichtshof habe auch den Begriff der Invalidität im Sinne von Artikel 73 dahin ausgelegt, daß darunter die Beeinträchtigung der physischen Unversehrtheit des Beamten zu verstehen sei, ohne daß es auf den eventuellen Grad der unfallbedingten Dienstunfähigkeit ankomme (Urteil vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77, B./Kommission, Sig.Die Klägerin meint, die in der Rechtssache 152/77 entwickelten Grundsätze seien in der vorliegenden Rechtssache nicht anzuwenden.
Das Payment stellt klar, es behaupte nicht, daß der vorliegende Fall entsprechend der Rechtssache 152/77 zu behandeln sei.
In der Rechtssache 152/77 habe der Gerichtshof jegliche Bezugnahme auf vergleichbare nationale Rechtsvorschriften verworfen.
In diesem Sinne habe der Gerichtshof in der bereits genannten Rechtssache 152/77 entschieden.
- EuGH, 09.09.1999 - C-257/98
Lucaccioni / Kommission
Das Gericht habe daher zu Unrecht in Randnummer 74 des angefochtenen Urteils die Ansicht vertreten, daß das Urteil vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77 (B./Kommission, Slg. 1979, 2819) eine andere Frage betroffen habe und nicht für eine Begrenzung der Tragweite des Urteils Leussink u. a./Kommission habe angeführt werden können, obwohl der Gerichtshof in dem betreffenden Urteil B./Kommission mit grundsätzlichen Worten Tragweite und Zweck der Leistungen nach Artikel 73 des Statuts definiert habe, nämlich als Leistungen, die ausschließlich dazu dienten, die Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit des Beamten auszugleichen, nicht aber den materiellen Schaden, dessen Ersatz der Rechtsmittelführer begehre.Das Urteil B./Kommission, in dem es um die Ermittlung des Invaliditätsgrads ging, der einem Beamten zuzuerkennen war, betrifft in der Tat eine andere Frage und schwächt den vom Gerichtshof in dem Urteil Leussink u. a./Kommission anerkannten Grundsatz in keiner Weise ab.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1986 - 169/83
Gerhardus Leussink und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Wie die Kommission unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 152/77 (Fräulein B./Kommission, Slg. 1979, 2819) ausführt, sind die Leistungen gemäß Artikel 73 des Beamtenstatuts nicht auf die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls beschränkt.Bei Klagen aufgrund von Artikel 73 des Beamtenstatuts, hat nach der Rechtsprechung der Kläger den Nachweis zu führen, daß die bei der Zahlung der Entschädigung eingetretene Verzögerung ein haftungsbegründendes Fehlverhalten des beklagten Organs darstellt, durch das ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist (Rechtssache 101/74, Kurrer/Rat, Slg. 1976, 259; Rechtssache 115/76, Leonardini/Kommission, Slg. 1978, 735; Rechtssache 125/77, Fräulein B./Kommission, Slg. 1979, 2819).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-76/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Royale belge SA. - Beamte - …
( 3 ) Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77 (B./Kommission, Slg. 1979, 2819), vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80 (Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357) und vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 186/80 (Suss/Kommission, Slg. 1981, 2041) ausgeführt hat, begründet eine ungebührliche Verzögerung der Zahlung der dem Beamten nach dem Statut zustehenden Entschädigung einen Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen.( 9 ) Hierfür sprechen auch die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Januar 1981 in der Rechtssache 731/79 (B./Kommission, Slg. 1981, 107) und vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81 (K./Rat, Slg. 1983, 1).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und …
(103) - Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 101/74 (Kurrer/Rat, Slg. 1976, 259); vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/76 (Leonardini/Kommission, Slg. 1978, 735); vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77 (B./Kommission, Slg. 1979, 2819); vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80 (Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357); vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 186/80 (Suß/Kommission, Slg. 1981, 2041). - Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1999 - C-257/98
Lucaccioni / Kommission
14: - Urteil vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77 (B/Kommission, Slg. 1979, 2819, Randnr. 14). - EuG, 09.07.1997 - T-4/96
S / Gerichtshof
In diesem Zusammenhang weist die Klägerin darauf hin, daß der dauernd teilinvalide Beamte nach Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe c Anspruch auf Zahlung eines Teiles der im Fall der dauernden Vollinvalidität vorgesehenen Entschädigung habe, daß sich dieser Teil gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Regelung nach dem Invaliditätsgrad des Beamten bemesse und daß dieser Grad anhand der Invaliditätstabelle oder sinngemäß nach dieser Tabelle festgesetzt werde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77, B./Kommission, Slg. 1979, 2819). - EuG, 12.03.1996 - T-361/94
Henry A. Weir gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77 (B./Kommission, Slg. 1979, 2819, Randnr. 21) entschieden, daß die Entschädigung nach Artikel 73 erst von dem Zeitpunkt an geschuldet wird, zu dem der Grad der dauernden Invalidität endgültig festgestellt worden ist. - EuGH, 15.01.1985 - 158/79
Roumengous Carpentier / Kommission
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (zum Dienstrecht die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 101/74, Kurrer/Rat, Slg. 1976, 259, vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77, B./Kommission, Slg. 1979, 2819, und vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und allgemeiner das Urteil vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81, Pauls Agriculture Ltd./Kommission, Slg. 1983, 1707) führt die Kommission aus, eine derartige Nebenforderung könne nur zuerkannt werden, wenn ein Amtsfehler des beklagten Gemeinschaftsorgans vorliege, der die Haftung der Gemeinschaft auslöse. - EuGH, 15.01.1985 - 737/79
Battaglia / Kommission
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (zum Dienstrecht die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 101/74, Kurrer/Rat, Slg. 1976, 259, vom 2. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/77, B./Kommission, Slg. 1979, 2819, und vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und allgemeiner das Urteil vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81, Pauls Agriculture Ltd./Kommission, Slg. 1983, 1707) führt die Kommission aus, eine derartige Nebenforderung könne nur zuerkannt werden, wenn ein Amtsfehler des beklagten Gemeinschaftsorgans vorliege, der die Haftung der Gemeinschaft auslöse. - EuG, 16.09.2014 - T-83/13
BS / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1981 - 156/80
Giorgio Morbelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1982 - 103/81
Liliane Chaumont-Barthel gegen Europäisches Parlament. - Beamter - …