Rechtsprechung
   EuGH, 28.02.1980 - 89/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1553
EuGH, 28.02.1980 - 89/79 (https://dejure.org/1980,1553)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.1980 - 89/79 (https://dejure.org/1980,1553)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 89/79 (https://dejure.org/1980,1553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Bonu / Rat

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - GEHEIMHALTUNG DER ARBEITEN - UMFANG

  • EU-Kommission

    Bonu / Rat

  • Wolters Kluwer

    Antrag Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses der europäischen Union ; Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren der europäischen Union für Beamte; Beachtung wesentlicher Formvorschriften sowie insbesondere das Erfordernis einer ordnungsgemäßen ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Abs. 2; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 6 Anh. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - GEHEIMHALTUNG DER ARBEITEN - UMFANG

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.02.1980 - 89/79
    Dieser Abschnitt der Arbeiten des Prüfungsausschusses falle unter die Geheimhaltungspflicht, wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung seit seinem Urteil vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/178 (Marcato/ Kommission, Slg. 1972, 427) entschieden habe.
  • EuGH, 15.03.1973 - 37/72

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.02.1980 - 89/79
    b) Die Auslegung der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere des Urteils vom 15. März 1973 (Rechtssache 37/72, Marcato/Kommission, Slg. 1973, 369), durch den Rat sei verfehlt.
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Diese schließt die Bekanntgabe der Standpunkte der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses oder auch die Offenlegung von Einzelheiten im Zusammenhang mit Würdigungen persönlicher oder vergleichender Art der Bewerber aus (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79,.

    Bonu/Rat, Slg. 1980, 553, 563).

  • EuGH, 04.07.1996 - C-254/95

    Parlament / Innamorati

    Die Wahrung der Geheimhaltung verbietet es daher, die Auffassungen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses zu verbreiten und Einzelheiten in bezug auf die Beurteilung der Bewerber persönlich oder im Vergleich mit anderen aufzudecken (Urteil vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79, Bonu/Rat, Slg. 1980, 553, Randnr. 5).

    Da diese Gegenüberstellung aufgrund objektiver und im übrigen auch jedem einzelnen Bewerber für seinen eigenen Fall bekannter Tatsachen erfolgt, verbietet es die Wahrung der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses nicht, daß diese objektiven Tatsachen und insbesondere auch die Beurteilungskriterien, auf denen die im einleitenden Abschnitt des Auswahlverfahrens getroffene Auslese beruht, mitgeteilt werden, damit die Personen, deren Bewerbung noch vor irgendeiner persönlichen Prüfung abgelehnt wurde, in die Lage versetzt werden, die möglichen Gründe für ihren Ausschluß zu erkennen (Urteil Bonu/Rat, a. a. O., Randnr. 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2021 - C-584/20

    Kommission/ Landesbank Baden-Württemberg und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts-

    50 Vgl. Urteil vom 28. Februar 1980, Bonu/Rat (89/79, EU:C:1980:60, Rn. 6).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Der Kläger macht in der Klageschrift geltend, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere seinem Urteil vom 20. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79, Bonu/Rat (Slg. 1980, 553), habe der Entscheidung des Prüfungsausschusses die erforderliche Begründung gefehlt, denn dem ausgeschiedenen Bewerber hätte zumindest summarisch erklärt werden müssen, aufgrund welcher Kriterien der Prüfungsausschuß zu seinem Ergebnis gelangt sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

    Vgl. Urteile vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79 (Bonu/Rat, Slg. 1980, 553, Randnr. 6), vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82 (Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991, Randnrn. 16 f.) und vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 225/87 (Belardinelli u. a./Gerichtshof, Slg. 1989, 2353, Randnr. 7).
  • EuGH, 29.10.1981 - 125/80

    Arning / Kommission

    Eine solche Begründung entspreche nicht den durch Artikel 25 Absatz 2 des Statuts vorgeschriebenen Voraussetzungen: Urteil vom 28. Februar 1980 (Rechtssache 89/79, Bonu/Rat, Slg. 1980, 553); Urteile vom 5. April 1979 (Rechtssache 112/78, Kobor/Kommission, Slg. 1979, 1573, und Rechtssache 117/78, Orlandi/Kommission, Slg. 1979, 1613).
  • EuGöD, 15.06.2010 - F-35/08

    Pachtitis / Kommission - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/77/06 -

    Abgesehen von der sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts für den Prüfungsausschuss ergebenden Verpflichtung, z. B. zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bewerber sowie des Grundsatzes der Objektivität bei deren Bewertung oder des Grundsatzes der Beständigkeit der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (vgl. Urteil Gogos/Kommission und Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2005, Christensen/Kommission, T-336/02, Slg. ÖD 2005, I-A-75 und II-341, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), sieht, was die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses anbelangt, Art. 6 des Anhangs III des Statuts ausdrücklich die Geheimhaltung der Arbeiten dieses Ausschusses vor, und zwar gerade zu dem Zweck, dessen Unabhängigkeit und die Objektivität seiner Arbeiten dadurch zu gewährleisten, dass er vor allen äußeren Einmischungen und Pressionen geschützt wird, gleichgültig, ob diese von der Verwaltung, von den beteiligten Bewerbern oder von Dritten ausgehen (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Februar 1980, Bonu/Rat, 89/79, Slg. 1980, 553, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1987 - 64/86

    Giovanni Sergio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Siehe Urteil vom 28. Februar 1980 in der Rechtssache 89/79, Bonu/Rat, Slg. 1980, 553.9 - Siehe Urteil vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861.10 - Siehe Urteil vom 9. Juni 1983 in der Rechtssache 225/82, Verzyck/Kommission, Slg. 1983, 1991.11 - Siehe Urteil vom 21. März 1985 in der Rechtssache 108/84, De Santis/Rechnungshof, Slg. 1985, 954.
  • EuG, 01.12.2021 - T-265/20

    JR/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente

    Die Wahrung der Geheimhaltung verbietet es daher, die Auffassungen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses zu verbreiten und Einzelheiten in Bezug auf die Beurteilung der Bewerber persönlich oder im Vergleich mit anderen aufzudecken (Urteil vom 28. Februar 1980, Bonu/Rat, 89/79, EU:C:1980:60, Rn. 5).
  • EuGH, 09.06.1983 - 225/82

    Verzyck / Kommission

    4 Wenn die Kommission zur Rechtfertigung der angefochtenen Entscheidung in erster Linie auf die Notwendigkeit hinweist, den Grundsatz der Geheimhaltung der Beratungen eines Prüfungsausschusses zu beachten, so ist darauf zu antworten, daß, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Februar 1980 (Rechtssache 89/79, Bonu/Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1980, 553) entschieden hat, zwar die Wahrung der Geheimhaltung es verbietet, die Aufassung der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses zu verbreiten und Einzelheiten in bezug auf die Beurteilung der Bewerber persönlich oder im Vergleich mit anderen aufzudecken, ein solcher Grundsatz den .
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1983 - 316/82

    Nelly Kohler gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 07.02.2019 - T-549/17

    Duym/ Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verfahren zur Ernennung eines

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-127/07

    Coto Moreno / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines

  • EuG, 28.04.2004 - T-277/02

    Pascall / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1989 - 100/87

    Rosa Basch und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.1984 - 111/83

    Santo Picciolo gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Einstellung - Anwendung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1987 - 40/86

    Georges Kolivas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 225/82

    Rudy Verzyck gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 67/81

    Marie Hélène Ruske gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht